Fundstücke

Seltsame Grabbeigabe

Darf man überhaupt Gegenstände mit in den Sarg geben? Wie ist das mit dem Lieblingsbuch des Verstorbenen, Orden und Ehrenabzeichen, Schmuck, einer Schachtel Zigaretten oder der oft besprochenen Flasche Bier?
Ja, man darf. Solange das Ganze das Pietätsempfinden nicht stört, nicht überhand nimmt und keine Gefahren von den letzten Geschenken ausgehen, wird so etwas zumeist gestattet.
Überdies gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es werden die Särge ja nicht vom Friedhofspersonal durchsucht und was Oma oder Opa so alles unter der Decke haben…
Somit ist es durchaus möglich, hier einen besonderen letzten Wunsch zu erfüllen oder durch die behutsame Auswahl eines geeigneten Gegenstandes einen wesentlichen Beitrag zur Trauerarbeit zu leisten.

Doch im Ostallgäu ist in den letzten Tagen etwas Seltsames passiert, berichtet die Augsburger Allgemeine.

Beinahe hätte eine Beerdigung in Schwangau-Waltenhofen verschoben werden müssen. Die Arbeiter waren beim Ausheben des Grabes auf einen circa 30 Zentimeter langen Metallgegenstand gestoßen, den sie für eine Granate hielten.
Daraufhin wurden der Friedhof sicherheitshalber gesperrt und die Gemeindeverwaltung und der Pfarrer informiert.
Die Experten vom angerückten Kampfmittelräumdienst bestätigten dann, daß die Arbeiter mit ihrer Vermutung richtig gelegen hatten und es sich „bei dem Fundgegenstand tatsächlich um eine alte Panzergranate, vermutlich aus der Zeit des 1. Weltkrieges“ gehandelt hatte.
Nun wurde aber von den Kampfmittelräumern auch festgestellt, daß der Zünder der Granate schon lange ausgebaut worden war. So spekuliert man nun darüber, „ob die Granate möglicherweise lediglich als Grabbeigabe einem Verstorbenen mit in den Sarg gelegt wurde.“

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Die unscharfe und damit weitestgehend ungefährliche Granate wurde entsorgt. „Auf dem Friedhof konnte Entwarnung gegeben werden. Die Beerdigung konnte doch wie geplant stattfinden.“

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(©si)