Frag doch den Undertaker

Soll ich mir etwas von der Asche meiner Eltern klauen?

Vor zwei Jahren sind meine Eltern gestorben. Damals saß ich leider in Haft. Ich hab meine Vater gar nicht, meine Mutter nur kurz auf der Beerdigung meines Vaters in Begleitung zweier netter Herrn aus den Reihen der Justiz sehen können ohne zu ahnen das es das letzte Mal sein würde.
Klar, ich war auf den Beerdigungen, beide sind feuerbestattet worden, und obwohl ich sehr weit weg wohne, besuche ich das einfache Rasengrab der beiden regelmässig. Es klingt was blöd, dennoch hätte ich sie gern näher bei mir, was damit zusammenhängen mag das ein persönlicher Abschied nicht möglich war und die Trauerfeier an der Urne mir zu abstrakt war. Lange rede kurzer Sinn: Ich spiele mit dem Gedanken ob ich mir nicht etwas der Asche der beiden besorge und bei mir aufbewahre. Dies entspringt zum einem den Wunsch, beiden „näher“ zu sein, auch wenn diese Nähe nur fiktiv ist – mir ist klar das die Asche nicht die Menschen darstellt.
Zu meiner Schwester habe ich ein schlechtes Verhältnis und ich befürchte, sie könnte die Asche an einen mir unbekannten Ort umbetten oder noch seebestatten lassen, damit ich dort nicht hin kann.
Soll ich in einer buchstäblichen Nacht- und Nebelaktion mir etwas der Asche der beiden aneignen? Können mir daraus strafrechtliche Konsequenzen erwachsen? Noch bin ich auf bBewährung draussen, deswegen…
Danke vorab für jede Antwort.
Ich lese deinen blog seit nunmehr 4 Jahren und finde, das du da einen richtig guten Job machst.

Ich höre immer wieder solche Geschichten, offenbar kriselt es in sehr vielen Familien und leider ist es so, daß derjenige, der sich um die Bestattung gekümmert und sie bezahlt hat, oft auch meint, er habe nun ein besonderes Recht an dem Andenken an die Verstorbenen.
Das ist aber natürlich Quatsch. Wenn die Eltern sterben sind die Kinder bestattungspflichtig und bestattungsberechtigt. Also auch Du. Ob Du nun irgendetwas zur Bestattung beigetragen hast oder nicht, spielt keine Rolle. Es sind Deine Eltern und somit finde ich, hast Du das gute Recht, am Grab Deiner Eltern trauern zu dürfen.
Wenn Du dich mit anderen Trauernden nicht verstehst, mußt Du ja nicht unbedingt auf den Friedhof gehen, wenn diese auch da sind. Man muss auch den Konflikt nicht hochschaukeln, indem man nun Kränze oder Schalen hinstellt oder vorhandenen Blumenschmuck umdekoriert oder wegnimmt; das sind nämlich auch immer so Streitpunkte.

Werbung

Die Urnen jetzt noch einmal umbetten zu lassen, dürfte gar nicht so einfach sein. Aus diesem Grunde teile ich Deine Befürchtung nicht, daß die Gräber auf einmal verschwunden sein könnten.
Jedoch: Irgendwann sind die Gräber sowieso einmal weg, nämlich wenn sie abgelaufen sind.

Viel wichtiger, als eine Reliquie von den Verstorbenen physikalisch bei sich zu haben, ist es doch, daß man ihr Andenken im Herzen bewahrt und sich ihrer erinnert.
Das kann man aber überall tun, selbst wenn die Gräber längst weg sind.

Von einer nächtlichen Ausgrabung würde ich abraten.
Wenn Du Dir eine Reliquie schaffen willst, entnehme doch etwas von der Graberde, in der Deine Eltern liegen. Mit dieser Erde sind sie jetzt verbunden.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)