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Sonderrechte für Helmut Kohl – Das geht ja gar nicht!

„Mit Erstaunen lese ich, daß Helmut Kohl zu Hause aufgebahrt ist und das für mehrere Tage. Das stinkt gewaltig nach einer Bevorzugung des Herrn Dr. Kohl. Wie man sieht, gilt hier wieder mal nicht gleiches Recht für alle.
In Rheinland-Pfalz muss eine Leiche in 36 Stunden begraben sein. Warum wohl nicht Herr Kohl? Mafia der politischen Bevorzugung!“

Die Aufbahrung eines Verstorbenen daheim ist eine alte Tradition.
In den Zeiten bevor es hauptberufliche Bestatter gab, war es sowieso Tradition, die Verstorbenen zu Hause bis zum Beerdigungstag aufzubahren.

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Das örtliche Bestattungsgesetz schreibt vor, daß ein Leichnam spätestens nach 36 Stunden in eine Leichenhallte überführt werden muß.
Es heißt aber auch: „Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen von dieser Verpflichtung zulassen, wenn gesundheitliche Gefahren nicht zu befürchten sind und eine würdige Überführung gesichert ist.“

Dieses Recht gilt für jedermann und wird auch von ganz normalen Bürgern immer mal wieder in Anspruch genommen.
Es gibt hier also keinerlei besonderen Vergünstigungen für die Angehörigen des Herrn Kohl.

In Anbetracht des sogenannten „Leichentourismus“, der immer einsetzt, wenn eine prominente Person in einer öffentlichen Trauerhalle liegt, ist es möglicherweise eine gute Entscheidung hier das gesicherte Heim vorzuziehen.

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Fall aus der Schlagerszene im Jahr 1969 überliefert

Fälle von Einbrüchen in Leichenhallen gibt es im Bundesgebiet immer wieder. Rund um den mysteriösen Tod der Schlagersängerin Doris „Alexandra“ Nefedov („Mein Freund der Baum“) im Jahr 1969 in Schleswig-Holstein ist jedoch ein Detail überliefert. Demnach waren zu der Zeit zwei Jugendliche in die Leichenhalle eingebrochen, in der der Körper der Sängerin lag. Sie hätten die Tote noch ein letztes Mal sehen wollen, sagten sie später. Weil sie aber von der falschen Seite her in die Halle eingebrochen waren, und sie darauf der Mut verließ, waren sie gar nicht erst an die Leichenkammer gelangt. Quelle: Badische Zeitung

Man mag von Helmut Kohl als Mensch und als Politiker halten was man will, grundsätzlich steht ihm die gleiche Verneigung vor dem Toten und eine ehrende Haltung zu, wie jedem anderen Verstorbenen auch.
Über seine Lebensleistung mag man unterschiedlicher Meinung sein, aber er ist Mensch, Vater, Ehemann und Nachbar. Die Menschen, die ihn liebten und mochten haben einen Verlust zu beklagen; und der Respekt gebietet es, daß man angesichts der Trauer mit bösen Worten der Abrechnung sparsam umgeht.

Bildquelle: Von Konrad Adenauer Stiftung – Marie-Lisa Noltenius – http://www.flickr.com/photos/kasonline/7886352756/, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25314756

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. Juni 2017

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