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Sonderurlaub im Todesfall

orgel

Mein Bruder ist in Kiel verstorben und ich muß mich um die Beerdigung kümmern.

Und das obwohl ich seit Jahrzehnten keinen Kontakt zu ihm hatte.

Mein Arbeitgeber will mir aber keine 14 Tage frei geben. Wo finde ich die entsprechende Regelung, dass man frei bekommt?

Du solltest mit Deinem Arbeitgeber über einen Sonderurlaub sprechen. Wirf auch einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag und ziehe einen evtl. vorhanden Tarifvertrag zu Rate. Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, dann versuche doch, Informationen zu diesem Thema von Deinem Gewerkschaftsvertreter zu bekommen.

Das Thema Sonderurlaub im Todesfall ist nämlich nicht bundeseinheitlich, etwa durch ein Gesetz geregelt.
Allenfalls aus § 616 BGB läßt sich ein eventueller Anspruch herleiten.
Das Gesetz sagt aber nur, daß man, wenn man aus persönlichen Gründen, die man nicht selbst verschuldet hat, eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ seiner Arbeit nicht nachkommen kann, weiterhin Anspruch auf die Bezahlung hat.

Es spielen bei der Abwägung, was nun verhältnismäßig ist, der Verwandtschaftsgrad, die persönliche Nähe zum Verstorbenen usw. eine Rolle. Deshalb kann man nicht pauschal sagen, wie lange man und ob man überhaupt Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall hat.
Es gibt grobe Richtwerte, die im Internet kursieren, die aber kaum taugen, wirklich eine feste Zahl an Tagen zu benennen.
So machen es manche an der Länge der Betriebszugehörigkeit fest und schreiben, man bekomme bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr 3-14 Tage frei.
Aber 3-14 Tage ist eine Zeitspanne, die nicht einmal als Diskussionsgrundlage taugt.

Normalerweise sollte man mit seinem Arbeitgeber absprechen, wenn Arbeits- und Tarifvertrag nichts hergeben, wie lange man für die wichtigsten Erledigungen braucht. Dann wird sich ein Kompromiß aus bezahltem Sonderurlaub und evtl. nicht bezahltem Urlaub oder der Vorwegnahme von gesetzlichem Urlaub finden lassen.

Wichtig ist, daß man weiß, daß Sonderurlaub im Todesfall nicht mit dem gesetzlichen Urlaub verrechnet werden darf.

Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist natürlich ein wichtiger Grund. Als nahe Angehörige zählen in diesem Fall Geschwister, Eltern, Kinder oder die Großeltern.
Weniger nah verwandt ist man mit Onkels, Tanten und Cousins.

Üblich sind 2 Tage, die man von der Arbeit freigestellt wird. Einen Tag für die notwendigen Besorgungen und einen weiteren für die Beerdigung. Sind weitere wichtige Dinge zu erledigen, kann man auch über drei Tage verhandeln.

Geben Arbeits- und Tarifvertrag aber nichts her, muß man ggfs. um seinen Anspruch kämpfen. Das kann im ärgsten Fall bis zu einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht führen. (Was sehr ärgerlich ist und sicher keine gute Basis für die Zukunft bietet. Deshalb sollte das die Notlösung sein, wenn es handfesten Streit um dieses Thema gibt, bzw. wenn für den Betrieb eine Musterlösung durchgefochten werden soll.)

Sonderurlaub im Todesfall

  • Einen festen gesetzlichen Rahmen an freien Tagen gibt es nicht.
  • Arbeitsrechtliche Verträge können aber eine Zahl von Tagen beinhalten.
  • Üblich sind 2-3 Tage. 1 Tag sollte das Minimum sein.
  • Bei starker psychischer Beanspruchung kann man vielleicht auch aus ärztlicher Sicht nicht arbeiten.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 4. Februar 2014 | Peter Wilhelm 4. Februar 2014

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Hajo
10 Jahre zuvor

die Ausfechtung vor dem Arbeitsgericht ist eher unappetitlich und – nebenbei bemerkt – relativ langwierig, d.h., die Beerdigung kann schon längst vorbei sein, bevor das Urteil vorliegt
.. und für die Beziehung zum Arbeitgeber ist so etwas nicht gerade förderlich.
Deshalb ist das persönliche Gespräch, ohne Ultimaten, sondern in relativ entspannter Atmosphäre, die einzig richtige Lösung.
Ich vermute mal, dass der Arbeitgeber personell nicht gerade üppig ausgestattet ist, er weiss jedoch (wenn er einigermassen klug ist), dass ein unzufriedener Arbeitnehmer keine effiziente Arbeitsleistung erbingt.
Daher: nicht mit der Brechstange vorgehen. Vielleicht gibt es ja auch eine akzeptable Kompromisslösung.

Reply to  Hajo
10 Jahre zuvor

Genau meine Meinung. Ich hoffe, das kommt im Beitrag deutlich genug herüber. Nicht zuletzt beginne ich meine Ausführen mit dem Rat, mit dem Arbeitgeber zu sprechen.

Reply to  Hajo
10 Jahre zuvor

Habe vorsichtshalber noch einen Satz ergänzt. Danke für den Hinweis.

Übrigens: Ich persönlich habe das immer großzügig und individuell gehandhabt. Glücklicherweise ist nur einmal ein Angehöriger eines Mitarbeiters verstorben, aber man steht ja vor ähnlichen Fragen, wenn die Ehefrau ins Krankenhaus kommt, ein Kind verunglückt oder wenn auch nur zu Hause ein Wasserschaden eingetreten ist.

Dann sollte man als Arbeitgeber großzügig sein. Wenn es gute Mitarbeiter sind, danken sie einem durch gute Arbeit und Einsatzbereitschaft.

Chris
10 Jahre zuvor

ich finde es lächerlich, dass nach den meisten Tarifverträgen man bei Tod des Ehe/Lebenspartners, Eltern/Kinder/Geschwister schon nach max. drei Tagen wieder voll einsatzfähg sein soll.

Klingt doch toll im Dienstlestungsgewerbe: „Hi, my name is Chris – hihihi – my wife died yesterday – how may I help you – hihihihi?“ Widerlich!

In diesem Fall gilt: Fragen Sie Ihren Arzt! (der Apotheker hilft hier nicht viel…)

nogger
Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Nur mal so: klingt in deutscher Sprache genau so „schön“ – warum also immer Englisch?
Ach ja: Sonderurlaub im ÖD in NRW: zwei Tage – für den „Rest“ muss halt der Jahresurlaub oder das Überstundenkonto dran glauben.

Chris
Reply to  nogger
10 Jahre zuvor

…das war nur eine Anspielung auf die USA, wo diese einstudierte „Freundlichkeit“ viel weiter verbreitet ist als hier…

Die brauche ich nicht!

Nehemen wir mal die banale Telefonauskunft. Vor 25 Jahren verlief ein Gespräch so: „Auskunft, Platz 354″ – “ Ich bräuchte die Nummer von Albertine Meier in Buxtehude“ – „Meier, Buxtehude, Nummer 12345, Wiedersehn“ Klick. Kostete 23 Pfennig!

Heute: „Guten Tag, Deutsche Telekom, Auskunft, mein Name ist Sepp Müller, wie kann ich Ihnen helfen?“ – “ Ich bräuchte die Nummer von Albertine Meier in Buxtehude“ – „Ah ja, Frau Meier in Buxtehude hat die Nummer 12345“ „Danke“ „Bitte schön – die Telekom wünscht Ihnen noch einen schönen Tag“ Kostet 1,99 € je angefangene Minute.

Mir war Version 1 lieber…!

Ron Stoppable
10 Jahre zuvor

@nogger: Die Aussage, das es 2 Tage Sonderurlaub für einen Sterbefall gibt ist zwar korrekt, leider trifft dies für den obrigen Sachverhalt nicht zu. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gewährt nur Sonderurlaub bei Tod des Ehepartners, Lebenspartners, Kindes oder Elternteils.

Rumpel
10 Jahre zuvor

Es geht ja wohl nicht darum, dass einem der Arbeitgeber Urlaub schenken sollte, sondern darum, dass er einem frei gibt! Das kann durchaus in Form von unbezahltem Urlaub sein, wenn es über die eigentlich selbstverständlichen 2-3 Tage hinaus geht. Oder, wenns Nervenkostüm den Arbeitseinsatz nicht hergibt, Beurlaubung via Krankschreibung. Wo ist denn jetzt das Problem?

Hajo
Reply to  Rumpel
10 Jahre zuvor

Rumpel: der „gelbe Urlaubsschein“ ist ein Mittel, dass man auf keinen Fall wählen sollte, wenn zuvor schon ein Gespräch mit Absage geführt wurde.

Rumpel
Reply to  Hajo
10 Jahre zuvor

@Hajo das ist mir klar.
Wobei, wie gesagt, es kommt auf den Arbeitgeber an. Man darf auch nicht vergessen, dass der Arbeitgeber für jeden Tag, den ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, Geld von der Krankenkasse erhält.

Hajo
Reply to  Rumpel
10 Jahre zuvor

Rumpel, jetzt willst Du aber nicht sagen, dass der Arbeitgeber vom Kranksein seiner Arbeitnehmer profitiert, oder? 😉

Rumpel
Reply to  Hajo
10 Jahre zuvor

Ach was. Aber er bekommt wenigstens einen Teil dessen, was er als Umlage an die Krankenkasse abdrücken muss, zurück. Ist wie bei jedem Versicherungsfall

PMK74
10 Jahre zuvor

Einen Sonderurlaub von 14 Tagen wird kaum ein Arbeitgeber gewähren – mir sind in solchen Fällen lediglich 1 bis 3 Tage (abhängig von Verwandschaftsgrad und geografischer Entfernung zum Verstorbenen) bekannt.

Möglicherweise lässt sich der Arbeitgeber auf unbezahlten Sonderurlaub ein oder es hilft nur der Gang zum Arzt.^^

Rumpel
Reply to  PMK74
10 Jahre zuvor

So sehe ich das auch. Wieso soll ein Arbeitgeber einem Angestellten soviele Tage Urlaub schenken? Ich bin kein Arbeitgeber, nein, ich liebe mein kleines Angestelltenverhältnis, aber alles hat gewisse Grenzen.

Joeker
10 Jahre zuvor

Der Vollständigkeit halber sei noch eine mögliche Stelle zum Nachschauen, nämlich die Betriebsvereinbarung genannt. Ob da etwas drin steht, sollte der Betriebsrat wissen.

Micha I
10 Jahre zuvor

kommt auch auf den AG drauf an. Als meine Mom vor einem halben Jahr starb, sollte ich zuhause bleiben. Bin aber auf eigenen Wunsch zur Arbeit. Als dann bekannt war, wann die Trauerfeier und Beerdigung ist, habe ich zwei Tage SU bekommen. Da aber der Montag zwischendrin lag, meinte meinte Chefin: den Montag bleibens auch zuhaus.
Ging dann ab von meinem regulären Urlaub. Aber egal. Die Beerdigung hat mein Bruder geregelt.

berit
10 Jahre zuvor

14 tage halte ich auch für exzessiv. Mein Arbeitgeber gewährt als Sonderurlaub einen Tag, der Rest geht vom normalen Urlaub ab.

Coffin Corner
10 Jahre zuvor

Die Anfrage ist nicht eindeutig in Richtung 14 Tage Sonderurlaub gestellt, ich empfände das in der Höhe auch als regelrechte Unverschämtheit. Es scheint mir eher um die Genehmigung der (teilweise gesetzlichen) Urlaubstage zu gehen, die verweigert wird. Unter diesen Umständen hilft dann wohl wirklich nur verhandeln.
Vielleicht kann man aus den 14 Tagen ja mehrere Teilabschnitte machen.
Krankenschein und gleichzeitig in Kiel sein, dabei vielleicht einen Unfall haben oder sonst wie auffallen: Das käme nicht gut an.

Rumpel
Reply to  Coffin Corner
10 Jahre zuvor

die Frage lautet:
Zitat
Mein Arbeitgeber will mir aber keine 14 Tage frei geben. Wo finde ich die entsprechende Regelung, dass man frei bekommt?
Zitatende

und das liest sich für mich so, als ob derjenige wegen des Todesfalles 14 Tage frei haben will. Und da er nach einer entsprechenden Regelung sucht, kommts so rüber, als ob diese 14 Tage dann bezahlter Sonderurlaub sein sollen.

AuchChris
10 Jahre zuvor

Letztlich frage ich mich hier auch wieso es 14 Tage sein sollen. Wenn er schreibt das er sich um die Beerdigung kümmern muss, obwohl er seid Jahren keinen Kontakt hatte, dann klingt das für mich nicht gerade so als wäre der Fragesteller nun von Trauer zerfressen und nicht arbeitsfähig, sondern als wäre das eine lästige Pflicht aus der idealerweise noch ein wenig Sonderurlaub rausgeschöpft werden soll.
Und eine Beerdigung zu organisieren dauert ja nun auch keine 14 Tage. Knallhart gesagt braucht der Bestatter den Angehörigen nur für ein paar Infos und um einige Unterschriften zu leisten und im Idealfall noch um Unterlagen einzureichen (und selbst ohne die kommt man aus, muss man sie eben beantragen)

Aber da man aus einer kleinen Email nicht zu viele Infos rauslesen sollte, soll dies natürlich kein Vorwurf sein und meine Interpretation der Sache kann natürlich ganz klar daneben liegen.

stalem
Reply to  AuchChris
10 Jahre zuvor

Letztlich frage ich mich hier auch wieso es 14 Tage sein sollen. … Und eine Beerdigung zu organisieren dauert ja nun auch keine 14 Tage.

Es läßt sich dem nicht entnehmen, was noch dranhängt: Nicht wirtschaftlich selbständige Angehörige, Immobilien, Haushaltsauflösung, evtl. eine Firma … Da können 14 Tage auch knapp sein. Miterlebt: Halbwaisenrente beantragen (Unterlagen sammeln!), Umschreibung Mietvertrag und Genossenschaftsanteil veranlassen, Versicherungen für Wohnung anpassen, Auto ummelden, auf der Bank erstmal Konto sperren, Erbschein beantragen, mit Erbschein wiederum Konto auszahlen lassen, Lebensversicherungen abrufen, als GWDL Unterstützung für Miete, Versicherungen etc. beim Sozialamt als Unterhaltsleistung beantragen. Kein Problem, wenn man in häuslicher Gemeinschaft oder unmittelbarer Nähe wohnt, dann bereitet man das jeweils vor und nimmt einen halben Tag frei für die Antragstellung. Aber aus größerer Entfernung? Keine Chance – Urlaub nehmen ist Pflicht.

Linpotec
9 Jahre zuvor

Moin,

14 Tage hätte ich mich nie zu fragen getraut. Meine Mutter ist im Feb 14 gestorben, ich war zu diesem Zeitpunkt in Saudi Arabien, wichtige Baustelle, wo ich auch nicht ‚mal eben‘ oder ‚für 2 Wochen‘ weg konnte. Meine Schwester konnte sich mit meinem Vater gemeinsam intensiv drum kümmern, es war absehbar, mehr oder weniger ein 2-jähriges Sterben..

Mein Arbeitgeber gab mit die Möglichkeit zurück zu fliegen, die Beerdigung gut und ruhig zu durchleben um dann wieder vor Ort zu gehen, auf Arbeitgeber Kosten !!! und ein Kranz der GF war auch noch dabei..

Hut ab, hätte ich nicht mit gerechnet, es gibt noch mitfühlende Chefs, DANKE auf diesem Weg !!

Greetz, Linpo (my 2nd identity..)




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