Sozialbestattung wird zum Problem
Auf knapp zehn Prozent ist der Anteil der Sozialbestattungen geklettert und nach Expertenmeinungen wird die Zahl in den nächsten zehn Jahren auf bis zu 20 oder gar 25 % steigen.
Sozialbestattungen sind die Bestattungen, bei denen die Angehörigen die Kosten nicht aus eigener Tasche aufbringen können und auch der Nachlaß nicht genügend Substanz hat, um daraus die Beerdigungskosten zu finanzieren.
Hier müssen dann die Kommunen über ihre Sozialbehörden einspringen.
Von Beerdigung kann aber im Zusammenhang mit Sozialbestattungen sowieso kaum noch gesprochen werden, aus Kostengründen wird nämlich meistens die etwas günstigere Feuerbestattung gewählt.
Das hat auch für Bestatter und Kommunen den Vorteil, daß man eine „Leiche“ auch mal unbeerdigt lassen kann, weil man die Urne mit der Asche einfach ins Regal stellen kann.
Die Problematik, und darüber wurde hier schon ausführlich geschrieben, liegt vor allem darin, daß die Behörden, selbst bei klarer Sachlage nicht schnell genug zahlen.
Bestatter beklagen oft 5-stellige Außenstände, die zwar für die meisten nicht existenzbedrohend sind, aber in letzter Konsequenz dazu führen, daß manche Bestattungsunternehmer Kunden, die nicht zahlen können und auf eine Sozialbestattung angewiesen sind, wegschicken müssen.
Böse Zungen behaupten, die Bearbeitungszeiten und die Bearbeitungsbereitwilligkeit sei besonders in den Städten sehr miserabel, in denen den niedergelassenen Bestattern noch kommunale Bestattungsdienste als städtische Konkurrenz gegenüberstehen.
Die, ohnehin bevorteilen, Mitbewerber können als kommunaler Eigenbetrieb die Wartezeiten auf die Begleichung eine Sozialbestattung leicht wegstecken. Schließlich fließt hier nur Geld von Behörde zu Quasi-Behörde.
Gewerbliche Bestatter (nennen wir sie mal so, obwohl auch die städtischen Bestattungsdienste Gewerbebetriebe sind) haben oft nicht so einen großen Spielraum.
Altersarmut ist weiblich und kommt im Westen häufiger vor, als im Osten der Republik.
Es sind also vor allem alte Frauen, die später einmal -aber auch heute schon- in die Problematik der Sozialbestattung fallen.
Auch sind die Prioritäten bei den Hinterbliebenen oft anders, als es noch vor Jahrzehnten der Fall war. War es früher Gang und Gäbe, daß man sich für seine Beerdigung finanziell absicherte, so fehlen heute hierfür oft die Mittel und mindestens genauso oft das Verständnis.
Hilfreiche Links:
Sozialbestattung beantragen Politik Wirtschaft Germanblogs
Sozialbestattung ALG-Ratgeber bei Problemen mit dem ALG
Kein Geld für Sozialbestattung HartzIV-Massengrab stohl.de
Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten
Vorsorgen mit Sterbegeldversicherung schützt vor Armenbegräbnis
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Antonia, Büser, Sandy
Bitter.. da lobe ich mir Länder wie Ecuador.. da werden die Kosten für Bestattungen auf Antrag zurückerstattet. Egal, ob man Geld hat oder nicht. Jeder hat das Recht auf ein würdiges Begräbnis – und dort kommt der Staat im Ganzen dafür auf. Vorbildlich!
Im Artikel geht es ja nicht darum, dass unser Staat nicht zahlt, sondern dass dies leider ZU LANGE dauert! Oder ham’wa nur die Überschrift gelesen?
Liebe Frau Katze, natürlich hab ich den Beitrag gelesen, Sie aber den Kommentar offenbar nicht. Denn ich hab ja nicht widersprochen, sondern nur erzählt, wie es in anderen Ländern teilweise gehandhabt wird. Nichts für ungut.
dann hat der kommentar aber das thema verfehlt.
Joar, sehe ich auch so.
Vielleicht hat sie auch einfach nur Probleme sich richtig auszudrücken. *frotzel* 😉
Normalerweise kann auch bei einer Sozialbestattung niemand zu einer Feuerbestattung gezwungen werden.
Desweiteren gibt es auch zum Blogartikel einige für die Hinterbliebenen wichtige positive Gerichtsentscheidungen.In einem Fall wurde den antragstellenden Hinterbliebenen die „lange Bearbeitungsdauer“ vom Amt mitgeteilt.Die Bestatter,die schon die hier im Blog beschriebenen Erfahrungen mit dem Sozialamt gemacht hatten,wollten die Bestattung nicht ohne Kostenübernahme des Amtes durchführen.Somit drohte also das Überschreiten der gesetzlichen Bestattungsfrist!Es folgte bei Gericht ein Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung auf Kostenübernahme gegen das Amt.Das Gericht stimmte zu und verpflichtete das Amt,die Bestattungskosten zumindest darlehensweise sofort zu übernehmen,bis das Hauptsacheverfahren bzw. die Prüfung des Amtes auf Kostenübernahme abgeschlossen war.Wenn die Prüfung dann die tatsächliche Bedürftigkeit der Hinterbliebenen ergab bzw. ergibt,hat der Bestatter für seine bereits erbrachten Leistungen auch seine Rechnung bezahlt bekommen und die bedürftigen Hinterbliebenen keine Sorgen mehr.
Der billigste Sarg über 700eur ? Was ist das denn ? Es gibt durchaus billigere !