Am vergangenen Samstag wurde Guido Westerwelle bestattet. Mich interessiert wer zahlt eine solche Beerdigung eines Politiker/in oder Staatsmannes.
Die Angehörigen?, die Partei? Wer entscheidet über den Ablauf z.b ob es eine Staatsakt gibt, wer sucht Sarg und alles weitere aus?
Die Beerdigung von Guido Westerwelle wurde, soweit mir bekannt ist, von seiner Familie bzw. aus seinem Vermögen bezahlt.
Ob ein Politiker einen Staatsakt bekommt, hängt vom Protokoll ab. Solche Protokollregelungen gibt es auf Bundes-, Landes- und Ministerialebene, sowie auch auf kommunaler Ebene.
Grundsätzlich kann man sagen, daß alles, was im Rahmen der Bestattung, wie sie auch sonst angefallen wäre, von den Hinterbliebenen bezahlt wird, während alles das, was über das normale Maß hinaus geht und zum öffentlichen Teil des Zeremoniells gehört, von der Staatskasse übernommen wird.
Hierbei gilt, daß die Strahlkraft der Persönlichkeit ebenso eine Bedeutung hat, wie die Höhe des bekleideten Amtes und die Dauer.
Altkanzler, Alt-Bundespräsidenten usw. haben stets Anspruch auf ein Staatsbegräbnis.
Davon zu unterscheiden ist noch der Staatsakt, bei dem ein herkömmliches, aber sicher nicht unaufwendiges Begräbnis stattfindet, aber losgelöst davon noch im Parlamentssaal oder einer Kirche ein Akt mit Musik und Reden stattfindet.
Ich werde mich da mal genauer sachkundig machen.
Den Sarg wird die Familie aussuchen, die auch die Wahl des Bestattungshauses und der Beisetzungsart trifft.
Allerdings wird, wenn das Ganze im Rahmen einer protokollarischen Regelung stattfindet, der Familie ein Berater beigesellt, der sich unterstützend in das Geschehen einmischt.
Es gibt auch die Möglichkeit, auf ein zustehendes Staatsbegräbnis zu verzichten. Dann erfolgt ein Staatsakt und eine davon getrennte Beisetzung im familiären Kreis.
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Nun nicht zu vergessen das beim sämtlichen Beerdigungen, an denen Minister, Bundeskanzler anwesend sind, sämtliche Sicherheitsvorkehrungen vom Steuerzahler bezahlt werden. Aus diesem Grunde kann sich auch kein (Normaler) Bürger den Dom oder eine andere Kirche für seine Beerdigung mieten, denn es ist finanziell nicht machbar.
Wie zwischenzeitlich diversen Medien zu entnehmen war, gibt es seit 1998 und rotz-grün die Regel, grundsätzlich nur noch für Verfassungsorgane (Bundespräsident, Bundestagspräsident, Bundeskanzlerin, Präsidenten von Bundestag und Bundesverfassungsgericht) Trauerstaatsakte auszurochten.
Im Fall Genscher ist man wegen seiner im Vergleichg zu anderen Ministern herausragenden und langdauernden Bedeutung davon abgewichen.
Zur Kostenfrage: ich gehe fest davon aus, dass für die Bewachung der Gäste teils keine wirklich faßbaren zusätzlichen Kosten entstehen bzw. die eh welchem Steuerzahler zur Last fallen (Merkel Bundeshaushalt, Kraft NRW-Haushalt, Baker amerikanischer Haushalt).
Begräbniskosten könnten bei Genscher der Familie nicht zur Last fallen, da er Ehrenbürger Wachtbergs ist und bei Ehrenbürgern Bestattungs- und Grabpflegekosten teils von den Kommunen übernommen werden.
Interessant war es auf jeden Fall, den Trauerstaatsakt und (ungewollt, weil angenommen, Bestattung und Grabherrichtung sei schon abgeschlossen) das Geschehen am Friedhof mitzubekommen.
@Olli: Nachdem ich die Benachrichtigung über den neuen Kommentar erst heute bekam, konnte ich auch erst jetzt die teils sinnentstellenden Tippfehler entdecken.
Es muß natürlich lauten „gibt es seit 1998 und rot-grün“, nicht rotz-grün. Da lagen die Tasten t und z einfach zu nah nebeneinander auf der Tastatur.
Genauso verhält es sich mit dem auszurochten, was ein auszurichten sein sollte. Und dem Vergleichg geht kein g ab, er hat es vielmehr zu viel.