Frag doch den Undertaker

Sterbegeldversicherung ohne das Wissen des Versicherten?

Kann man so eine Sterbegeldversicherung eigentlich auch für einen anderen – ohne dessen Wissen – abschließen? Ist ja ein Thema, auf das man seine Eltern nicht unbedingt gerne anspricht, aber so könnte man dann trotzdem vorbereitet sein…

Selbstverständlich geht das.
Es hat so ein gewisses „Geschmäckle“ wenn man auf das Leben oder Sterben eines anderen Menschen eine Versicherung abschließt. Aber es gibt ja auch Fälle in denen Familien zerstritten sind oder andere Umstände vorliegen, die eine Zusammenarbeit beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung unmöglich machen.

Nehmen wir an, ein Vater habe sich ewig nicht um seine Familie gekümmert, lebt seit 20 Jahren mit einer anderen Frau zusammen. Da ist es sinnvoll, daß die Kinder für diesen Vater eine solche Versicherung abschließen, denn wenn er eines Tages stirbt, wird die Lebensgefährtin, obwohl sie jahrelang von ihm profitiert hat, nicht für die Bestattung einstehen müssen. Die Behörden werden sich an den Kindern schadlos halten.
Gut, wenn man dann eine Sterbegeldversicherung im Schrank hat.

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Es kann aber auch durchaus sein, und das wird wesentlich häufiger vorkommen, daß ein alter Mensch sich schlicht und ergreifend weigert, über dieses Thema überhaupt zu sprechen. Erst gestern schrieb mir wieder jemand, der da erhebliche Probleme hat, weil vier Großeltern und beide Eltern hier auf stur schalten. Es ist für ihn absehbar, daß in den nächsten 10 Jahren wenigstens vier dieser Herrschaften höchstwahrscheinlich sterben werden. Da wäre es jetzt klug, über ein gemeinsames Familiengrab nachzudenken und wenigstens mal in einem Gespräch zu klären, was denn eigentlich gewünscht wird.
Nur eine der Omas hat überhaupt etwas im Sparstrumpf, bei den anderen langt die Rente gerade so eben.
An ein Ansparen der benötigten Summe ist jetzt überhaupt nicht mehr zu denken.
Eine Sterbegeldversicherung kann da also durchaus sinnvoll sein. Die Beiträge sind zwar mit Sicherheit recht hoch, aber sie sind ja nicht verloren. Sterben die „Kandidaten“ vor Ablauf der Wartezeit, bekommt man ja in etwa 80% der eingezahlten Beiträge (bei Unfalltod 100%) wieder zurück, hat also kaum etwas verloren. Ist die Wartezeit hingegen erfüllt, zahlt die Versicherung die volle vereinbarte Summe aus, auch wenn man nur 3 Jahre eingezahlt hat.

Da sich aber die Beteiligten stur zeigen und das Thema stets abwürgen, hat sich der Sohn nun entschlossen, für alle jeweils eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Für die Sterbegeldversicherung hat er sich entschieden, weil er festgestellt hatte, daß die ebenfalls ins Auge gefassten Risikolebensversicherungen so alte Leute oft gar nicht mehr aufnehmen. Außerdem hatte er eine Risiko-LV dabei, die hätte den Versicherten mit Erreichen des 67. Lebensjahres einfach wieder rausgeworfen. Die Versicherung endet dann einfach und man hat bis dahin vollkommen sinnlos eingezahlt.

Für sich selbst hat der Sohn eine Risikolebensversicherung genommen und parallel dazu einen Sparplan der Bank eingerichtet. So ist er ab sofort durch die Risiko-LV abgesichert und bis in Alter hat er genügend auf dem Sparbuch zusammengetragen.

Für seine Frau hingegen hat er eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, denn er vermutet, daß die im Alter möglicherweise ein Sparbuch auflösen und das Geld ausgeben könnte.
Denn das ist ja der Vorteil einer Sterbegeldversicherung: Das Geld ist zweckgebunden und dem Zugriff entzogen.
Da kann man weder selbst dran, noch können gierige „erben“ das Geld über den Kopf des Versicherten hinweg für andere Zwecke ausgeben.

Wenn also wenig Kooperationsbereitschaft seitens des zu versichernden da ist, kann es durchaus zweckmäßig sein, eine der Sterbegeldversicherungen auszuwählen, die man ohne das Wissen des Versicherten abschließen kann.

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(©si)