Frag doch den Undertaker

Streit um die Grabpflege

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Es ist ein Dauerbrennerthema, der Streit um die Grabpflege.

Hierzu hat mich ein längerer Brief eines Lesers erreicht, den ich im Folgenden, nach dem Weiterlesen-Link wiederge.
Es folgt auch ein Link zu einem klärenden Artikel zu diesem Thema, den ich verfasst habe.

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Schon seit einigen Jahren bin ich regelmäßiger Leser Deines Blogs und habe nun selbst einmal eine Frage zu dem altbekannten Thema Grabpflege und Nutzungsberechtigung. Über eine Rückmeldung von Dir würde ich mich sehr freuen.

Vor ca. 3 Jahren ist mein Großvater verstorben; in der Folge entspannen sich Erbstreitigkeiten zwischen meiner Mutter und meinem Onkel.
Wie so häufig ging es dabei wohl nur vordergründig um finanzielle Werte. Der wirkliche Grund liegt aber wohl darin, daß die beiden Geschwister (Mutter und Onkel) schwere private Probleme miteinander haben, die darin wurzeln, daß sich mein Onkel immer zurückgesetzt gefühlt hat.
Schon beim nicht durch Testament geregelten Verteilen des Erbes hat es Schwierigkeiten gegeben.
Den letzten verbliebenen Kontaktpunkt beider bildet das Grab der gemeinsamen Eltern.
Bei der Erbauseinandersetzung hat mein Onkel Tante einen beträchtlichen Betrag im Gegenzug dafür erhalten, dass er die Grabpflege leistet.

Natürlich besucht auch meine Mutter das Grab.
Zu größeren Anlässen wie dem Geburts- oder Sterbetag kann es auch vorkommen, dass sie z.B. einen Blumenstrauß dort aufstellt oder ablegt.

Wir haben nun festgestellt, dass mein Onkel und seine Frau frische Blumensträuße, die sie nicht selbst auf das Grab gestellt haben, umgehend vom Grab entfernen und wegwerfen.
Natürlich haben wir sie nicht dabei beobachtet. Da wir aber von zu Hause aus den Eingang des Friedhofs und den Parkplatz sehen können, haben wir folgendes Muster beobachtet: Beide patroullieren anlässlich besonderer Anlässe (Weihnachten, Geburtstag, Sterbetag, Hochzeitstag…) auf dem Friedhof; sie fahren ggf. bereits morgens um 7 oder 8 Uhr vor der Arbeit kurz dorthin. Falls wir kurz vorher einen frischen Strauß dort plaziert haben, ist er nach einem solchen Kontrollgang stets weg. Regelmäßig findet man den frischen Strauß dann in einem nahegelegenen Mülleimer.

Ich habe nun schon einmal bei den öffentlichen Stellen Erkundigungen eingeholt und mir auch die Friedhofssatzung angesehen.
Danach müsste das Nutzungsrecht an sich meiner Mutter zustehen.
Auf einer „nicht offiziellen“ (so die Gemeindeverwaltung) Liste der Gemeinde ist allerdings mein Onkel als Nutzungsberechtigter eingetragen.
Eine entsprechende vertragliche Übertragung des Nutzungsrechts hat nicht stattgefunden.
Nach Auskunft der Gemeinde war man einfach froh, jemanden eintragen zu können, an den man nun eine neue Rechnung schicken kann.

Meine Mutter möchte nun sich selbst als Nutzungsberechtigte eintragen lassen.
Diese Eintragung steht im Einklang mit den Vorgaben der Friedhofssatzung. Sie möchte damit lediglich erreichen, dass mein Onkel ihre gelegentlichen frischen Blumensträuße nicht mehr entfernt und dass er das Grab nicht eigenmächtig entfernen darf.
Die Grabpflege soll er – wie im Erbauseinandersetzungsvertrag vereinbart und auch entsprechend vergütet – weiterhin übernehmen und dabei auch wie bisher freie Hand bei der Auswahl von Blumen etc. haben dürfen.
Dass wir dann ggf. die Kosten einer späteren Entfernung des Grabsteins tragen müssen, ist für uns kein Hinderungsgrund.

Rechtlich scheint mir dieser Weg durchaus gangbar: Auch, wenn wir Nutzungsberechtigter ist, können wir ja (entgeltlich) die Grabpflege auf eine andere Person (den Onkel) übertragen.
Überdies scheint es mir selbst, wenn die Nutzungsberechtigung fehlt, rechtlich wie menschlich sehr fragwürdig, die frischen Blumen zu entfernen, die ein anderer Angehöriger auf einem Grab abgelegt hat.
Unter den wenigen Stellungnahmen in der Literatur habe ich etwa schon die Ansicht gefunden, dass das Wegwerfen eines frischen Blumenstraußes eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung sein kann, auch wenn sie durch den Nutzungsberechtigten erfolgt.

Ich möchte hier aber gar nicht in eine rechtliche Auseinandersetzung mit der anderen Seite abgleiten. Ziel ist es lediglich zu erreichen, dass ALLE Angehörigen das Grab als Ort der Erinnerung nutzen können und dass verhindert wird, dass die andere Seite es eigenmächtig entfernt.
Leider hat mein Onkel in der Vergangenheit in allen anderen Zusammenhängen gezeigt, dass er für ein offenes Gespräch nicht zugänglich ist. Zudem hat er regelmäßig eine stark formaljuristische Position eingenommen und u.a. versucht, bestehende Vollmachten zu missbrauchen, um seinen Willen durchzusetzen.

Möglicherweise hast Du ja eine Idee, wie man dies – zusätzlich zur Eintragung des Nutzungsrechts für uns oder alternativ dazu – sinnvoll erreichen kann.

Herzliche Grüße,
Dieter

Der leidige Streit um das Nutzungsrecht eines Grabes ist tatsächlich ein Dauerbrenner.
Ich kann gar nicht zählen, wie oft sich Menschen mit Fragen zu diesem Themenkomplex an mich wenden.

Fakt ist, daß derjenige, der die Musik bezahlt, auch bestimmen kann, welche Musik gespielt wird.
Übertragen auf unseren Sachverhalt bedeutet das, daß derjenige, der den Grabnutzungsvertrag unterschrieben und die Grabgebühr bezahlt hat, auch über die Gestaltung des Grabes bestimmen kann.

Es geht aus Deinem Anschreiben nicht hervor, wer damals die Gebühr bezahlt und den Vertrag unterschrieben hat.
Jedenfalls wäre diese Person für die Friedhofsbehörde der Ansprechpartner.

Grundsätzlich sind nach dem Landesbestattungsgesetz alle Hinterbliebenen einer Ebene gleichermaßen totenfürsorgeplichtig und -berechtigt.
Das es sich hier um Geschwister handelt, hätten beide das Recht sich gleichermaßen um die Besorgung zu kümmern.
Nur sehr selten lassen sich aber mehrere Personen als Nutzungsberechtigte eintragen.
So wird es meist immer eine Person geben, die hier verantwortlich zeichnet.

In Eurem konkreten Fall müßte man wissen, welche Person das war.

Die Gemeinde spricht von einer nicht offiziellen Liste. Damit meint man, daß in dieser Liste die Ansprechpartner und Nutzer eines Grabes eingetragen sind, ohne daß das Rechtskraft hat.
Wie Du richtig schreibst, sind die froh, einen Ansprechpartner und Rechnungsempfänger zu haben.

Es gilt also hier, abzuklären, wer der Nutzungsberechtigte ist.
Dann sollte man einen Antrag beim Friedhofsamt stellen, ebenfalls als Nutzungsberechtigter eingetragen zu werden. Das gilt umso mehr, wenn man die Grabgebühr bezahlt hat.
Ohne genauere Informationen kann ich hier aber nur den allgemeinen Rat geben, sich zu einigen.

In einem solchen Fall kann ein Mediator oder Schiedsmann wahre Wunder wirken.

Ansonsten habe ich viele Aspekte der Streitigkeiten um die Grabpflege in diesem aktuellen Artikel aufgeschrieben:

http://ehrensacheblog.de/dauerbrennerthema-grabpflege/

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