Du schreibst von in dem Artikel „Trauerfeier ohne Sarg und Urne“ von „außergewöhnlichen Ausnahmefällen“. Was wäre denn so ein Ausnahmefall, bei dem ein leerer Sarg/eine leere Urne verwendet wird? Wäre
Wenn der Verstorbene nicht offen aufgebahrt werden soll… was würde dagegen sprechen, einen leeren Sarg hinzustellen und an ihm die Trauerfeier abzuhalten? Müsste ja niemandem gesagt werden… Schon wahr und
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Nekrolog
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