Frag doch den Undertaker

Todesfall in der Familie: Was organisiert werden muss, wenn ein Familienmitglied stirbt

wolkenhimmel

Todesfall: Der Tod eines Familienangehörigen ist ein trauriges und für viele kompliziertes Thema.
Aber es ist unausweichlich. Statistisch gesehen kommt in jeder Familie alle 10 Jahre ein Sterbefall vor.
Doch so traurig der Anlaß auch ist, es ist besser, wenn man auf den Todesfall eines Angehörigen vorbereitet ist, dann trifft es einen nicht so überraschend und umso leichter hat es dann die Familie.

Das sind die ersten und wichtigsten Schritte nach dem Tod eines Angehörigen

Das tun Sie bitte zuerst: Arzt anrufen

Stirbt der Angehörige in einem Krankenhaus oder Heim, werden die ersten Schritte von dort aus veranlaßt.
Tritt der Tod jedoch zu Hause ein, muß man selbst tätig werden. Zuerst sollte man den Hausarzt anrufen, ist dieser nicht verfügbar kann auch ein anderer Arzt oder ärztliche Notdienst (nicht der Notarzt) angerufen werden.
Diese muß dann vorbeikommen und den Tod feststellen, sowie den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung ausstellen.

Werbung

Erst dann können Sie den Bestatter anrufen.

Bestattungsunternehmen verständigen

Rufen Sie dann ein Bestattungsunternehmen an und vereinbaren Sie die Abholung des Verstorbenen. Sie können sich aber Zeit nehmen, um in Ruhe vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Selbstverständlich können Sie ihn auch waschen und ankleiden, wenn Sie das möchten. Ansonsten übernimmt das später der Bestatter.
Es ist eine gute Idee, in der Zeit, in der Sie auf den Bestatter warten, schon einmal die Kleidung herauszulegen, die der Verstorbene im Sarg tragen soll. Sie können auch ein Totenhemd beim Bestatter bestellen.

engel-pixabay

Legen Sie auch schon die notwendigen Dokumente bereit. Das sind Leichenschauschein, Todesbescheinigung, Personalausweis, Heiratsurkunde (bei Verheirateten), Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten), Scheidungsurteil (bei Geschiedenen) oder Geburtsurkunde (bei Ledigen) des Verstorbenen.

Der weitere Ablauf: Das Bestattungsunternehmen

Das Bestattungsunternehmen nimmt den hinterbliebenen Angehörigen nahezu alle schmerzlichen Schritte ab.
Es kümmert sich um die Erledigung der Formalitäten. Der Bestatter organisiert die Trauerfeier und Beerdigung, er kann Blumen und Dekoration, sowie Musik und Sänger bestellen.
Der Bestatter stellt Kontakt zum Pfarrer her und spricht sämtliche Termine ab.
Der Bestatter besorgt auch die Sterbeurkunden beim Standesamt.
Auch die Bestellung des Grabes und die Beantragung von Bestattung und ggfs. Einäscherung übernimmt der Bestattungsfachmann.
Sie können alles genau mit dem Bestatter besprechen.
Lassen Sie sich nach dem ersten ausführlichen Beratungsgespräch eine Kostenaufstellung geben, dann gibt es hinterher keine bösen Überraschungen.

Wenn Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, hilft der Bestatter bei der Beantragung der Übergangsrente, der Abmeldung von Versicherungen, der Beantragung von Lebensversicherungen und generell beim Abmelden von Mitgliedschaften und Kundenbeziehungen.

Erbschaft und Steuer

Wenn die Angehörigen ein Testament finden, müssen Sie es beim zuständigen Nachlassgericht einreichen.
Das sollte man zuverlässig tun, denn die Unterschlagung eines Testamentes ist als Urkundenunterdrückung strafbar.
Wenn es kein Testament gibt, sollte man beim Gericht einen Erbschein beantragen. Sie benötigen ihn für manche Banken und das Grundbuchamt.

Wer erbt, muß eventuell Erbschaftssteuer bezahlen. Es gibt Freibeträge, die man ohne Erbschaftsteuer erben darf. Diese für Ehepaare bei 500.000 Euro und für die Kinder bei jeweils 400.000 Euro (Stand Aug. 2016).

Was müssen Sie bei einem Todesfall auf jeden Fall selbst tun?

Die Hinterbliebenenrente müssen Sie selbst beantragen. Gehen Sie dazu am besten zu einer Rentenberatungsstelle oder auf Ihr Bürgeramt.

Ideen, Anregungen? Schreiben Sie mir!


Ein persönlicher Erfahrungsbericht eines YouTubers:

https://www.youtube.com/watch?v=7x0LZUJffcg

Todesfall berechtigt Bank nicht zur Kreditaufkündigung anwalt.de
Hilfe nach einem Todesfall Augsburger Allgemeine

Bildquellen:


    Hashtags:

    Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

    # # # # # # # # #

    Kategorie: Frag doch den Undertaker

    Hier findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Es handelt sich um nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen, für die allein die Übersender verantwortlich sind.
    Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
    Ich erteile Auskünfte aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Wenn auch Du Fragen hast, wende dich bitte über den Kontaktlink an mich. Ich helfe gerne und kostenlos.


    alle Artikel dieser Kategorie >>
    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. August 2016 | Revision: 27. August 2016

    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    (©si)




    Rechtliches