Frag doch den Undertaker

Todesfall in der Familie: Was organisiert werden muss, wenn ein Familienmitglied stirbt

wolkenhimmel

Todesfall: Der Tod eines Familienangehörigen ist ein trauriges und für viele kompliziertes Thema.
Aber es ist unausweichlich. Statistisch gesehen kommt in jeder Familie alle 10 Jahre ein Sterbefall vor.
Doch so traurig der Anlaß auch ist, es ist besser, wenn man auf den Todesfall eines Angehörigen vorbereitet ist, dann trifft es einen nicht so überraschend und umso leichter hat es dann die Familie.

Das sind die ersten und wichtigsten Schritte nach dem Tod eines Angehörigen

Das tun Sie bitte zuerst: Arzt anrufen

Stirbt der Angehörige in einem Krankenhaus oder Heim, werden die ersten Schritte von dort aus veranlaßt.
Tritt der Tod jedoch zu Hause ein, muß man selbst tätig werden. Zuerst sollte man den Hausarzt anrufen, ist dieser nicht verfügbar kann auch ein anderer Arzt oder ärztliche Notdienst (nicht der Notarzt) angerufen werden.
Diese muß dann vorbeikommen und den Tod feststellen, sowie den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung ausstellen.

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Erst dann können Sie den Bestatter anrufen.

Bestattungsunternehmen verständigen

Rufen Sie dann ein Bestattungsunternehmen an und vereinbaren Sie die Abholung des Verstorbenen. Sie können sich aber Zeit nehmen, um in Ruhe vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Selbstverständlich können Sie ihn auch waschen und ankleiden, wenn Sie das möchten. Ansonsten übernimmt das später der Bestatter.
Es ist eine gute Idee, in der Zeit, in der Sie auf den Bestatter warten, schon einmal die Kleidung herauszulegen, die der Verstorbene im Sarg tragen soll. Sie können auch ein Totenhemd beim Bestatter bestellen.

engel-pixabay

Legen Sie auch schon die notwendigen Dokumente bereit. Das sind Leichenschauschein, Todesbescheinigung, Personalausweis, Heiratsurkunde (bei Verheirateten), Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten), Scheidungsurteil (bei Geschiedenen) oder Geburtsurkunde (bei Ledigen) des Verstorbenen.

Der weitere Ablauf: Das Bestattungsunternehmen

Das Bestattungsunternehmen nimmt den hinterbliebenen Angehörigen nahezu alle schmerzlichen Schritte ab.
Es kümmert sich um die Erledigung der Formalitäten. Der Bestatter organisiert die Trauerfeier und Beerdigung, er kann Blumen und Dekoration, sowie Musik und Sänger bestellen.
Der Bestatter stellt Kontakt zum Pfarrer her und spricht sämtliche Termine ab.
Der Bestatter besorgt auch die Sterbeurkunden beim Standesamt.
Auch die Bestellung des Grabes und die Beantragung von Bestattung und ggfs. Einäscherung übernimmt der Bestattungsfachmann.
Sie können alles genau mit dem Bestatter besprechen.
Lassen Sie sich nach dem ersten ausführlichen Beratungsgespräch eine Kostenaufstellung geben, dann gibt es hinterher keine bösen Überraschungen.

Wenn Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, hilft der Bestatter bei der Beantragung der Übergangsrente, der Abmeldung von Versicherungen, der Beantragung von Lebensversicherungen und generell beim Abmelden von Mitgliedschaften und Kundenbeziehungen.

Erbschaft und Steuer

Wenn die Angehörigen ein Testament finden, müssen Sie es beim zuständigen Nachlassgericht einreichen.
Das sollte man zuverlässig tun, denn die Unterschlagung eines Testamentes ist als Urkundenunterdrückung strafbar.
Wenn es kein Testament gibt, sollte man beim Gericht einen Erbschein beantragen. Sie benötigen ihn für manche Banken und das Grundbuchamt.

Wer erbt, muß eventuell Erbschaftssteuer bezahlen. Es gibt Freibeträge, die man ohne Erbschaftsteuer erben darf. Diese für Ehepaare bei 500.000 Euro und für die Kinder bei jeweils 400.000 Euro (Stand Aug. 2016).

Was müssen Sie bei einem Todesfall auf jeden Fall selbst tun?

Die Hinterbliebenenrente müssen Sie selbst beantragen. Gehen Sie dazu am besten zu einer Rentenberatungsstelle oder auf Ihr Bürgeramt.

Ideen, Anregungen? Schreiben Sie mir!


Ein persönlicher Erfahrungsbericht eines YouTubers:

https://www.youtube.com/watch?v=7x0LZUJffcg

Todesfall berechtigt Bank nicht zur Kreditaufkündigung anwalt.de
Hilfe nach einem Todesfall Augsburger Allgemeine

Bildquellen:


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    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. August 2016 | Revision: 27. August 2016

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    6 Kommentare
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    turtle of doom
    8 Jahre zuvor

    Was ich in dieser Aufstellung gerade vermisse: Wie benachrichtigt man die entfernteren Freunde/Kollegen in einem Todesfall?

    Eine Todesanzeige ist im Grunde genommen ein Inserat, das sich an die breite Öffentlichkeit richtet.

    Wühlt man sich durch die Papiere des Verstorbenen, sieht hier einen Brief von Verein A, dort ein Jahresprogramm von Verein B, und sendet jeweils eine Benachrichtigung an jenen Verein, um den Kollegen die Teilnahme an der Trauerfeier zu ermöglichen?

    Roland B.
    8 Jahre zuvor

    Ob den Hausarzt oder den Notarzt zu rufen, sollte man davon abhängig machen, ob man wirklich sicher ist, daß der Betreffende tot ist. Wenn jemand leblos daliegt und der Laie keine Lebenszeichen mehr erkennt, muß er/sie nicht tot sein. Kann es aber werden, wenn man genügend lange wartet.

    Georg
    8 Jahre zuvor

    Meine Patentante war gerade einmal zwei Tage in einem Altenheim als sie verstarb(Jahr 2000),ich wurde von ihrer ehem.Nachbarin angerufen die es bei einem Besuch erfuhr, das Heim mache einen Riesen Aufstand wie sie mir sagte.Ich also dort angerufen,es gab keine Beileidsbekundungen sondern nur ein barsches „rufen sie einen Bestatter an die Leiche muss weg“ und „vergessen sie nicht ihre Sachen abzuholen“,klack aufgelegt und fertig.So viel zu das Heim kümmert sich……

    nogger
    Reply to  Georg
    8 Jahre zuvor

    @Georg: Da kann ich dann sagen, dass diese Zeiten in fast allen Heimen vorbei zu sein scheinen.
    Bei den Häusern, die ich kenne (sind einige) ist schriftlich (Konzept) geregelt, dass Zeit für Abschiednahme gegeben wird (im eigenen Zimmer), dass das Haus sich um Bestatter kümmert, wenn die Angehörigen das wollen, dass Verstorbene das Haus auf dem Weg verlassen, auf dem sie es betreten haben (Haupteingang).
    Ist aber auch klar, dass man sich mit dem Abholen der Leiche oder dem Ausräumen des Zimmers nicht „ewig“ Zeit lassen kann – Das Haus muss das Zimmer wieder belegen.

    amy
    8 Jahre zuvor

    Bitte den Anfang des Beitrags korrigieren:
    Todeshall -> Todesfall…..
    Hat das mit den Rechtschreibgehilfen geklappt?

    Silke Krümel
    8 Jahre zuvor

    @Peter Wilhelm: Bitte einmal das Foto von dem Steinengel in dem Beitrag anschauen. Hat da ein unbefugter Scherzkeks was bearbeitet? Ich persönlich find’s extrem unglücklich mit dem S…finger in einem sachlichen Beitrag wie diesem . . . Liebe Grüße aus dem hohen Norden




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