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Traueranzeigen

Fehler von Sprachwahrer Michael beseitigt

Was kommt denn eigentlich rein in eine Traueranzeige?

Ich sage zu dieser Frage in meinen Beratungsgesprächen immer, daß man alles, was mit der Bestattung zusammenhängt nicht für die Leute, die Nachbarn oder die Neider machen soll. Man soll es für den Verstorbenen und für sich machen und nicht für die anderen.
Außer der Traueranzeige, die macht man für die anderen.

Mit der Traueranzeige teilt man dem Rest der Welt mit, daß jemand gestorben ist, wer die Hinterbliebenen sind, wann und wo die Beerdigung stattfindet und wie mit Blumenspenden zu verfahren ist.

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Für die Angehörigen ist die Gestaltung der Traueranzeige immer etwas ganz Besonderes, das sie oft als schwierig empfinden. Ich beginne stets mit dem Namen des Verstorbenen, der steht fest und außer in Fällen wo die Angehörigen eine Abweichung wünschen, ist das ja mal der einfachste Part. So eine Abweichung könnte sein, daß z.B. Bernd statt Bernhard gewünscht wird.

VORNAMEN

Gerade bei den Namen taucht manchmal das Problem auf, daß jemand zeitlebens anders genannt wurde, als er wirklich heißt. Oft sind das nur die Koseformen des eigentlichen Namens, manchmal aber auch Spitznamen und im extremsten Fall ein völlig anderer Name.

Koseformen wären zum Beispiel Käthe statt Katharina, Wolf statt Wolfgang oder Ben statt Benjamin.

In solchen Fällen, wo die Kurzform und die Langform aufeinander schließen lassen, ist es meiner Meinung nach gleichgültig, welchen Namen man nennt. Wer ‚Käthe‘ liest, wird auch wissen daß die Katharina gemeint ist und umgekehrt.

Wenn aber einer immer ‚Jockel‘ genannt wurde, was oft dem ‚Jochen‘ oder ‚Joachim‘ entspricht, dann empfehle ich, beide Namen zu nehmen. Es würde dann beispielsweise in der Anzeige stehen

Joachim „Jockel“ Zimmermann

Das Gleiche gilt, wenn jemand zwar Hugo heißt, aber von jedermann Heinz genannt wurde. Vielleicht hießen in seiner Schulklasse drei Buben Hugo und irgendwer hat mit dem „Heinzen“ angefangen. Gründe für sowas gibt es viele. Hier also auch:

Hugo „Heinz“ Zimmermann

Oft werde ich gefragt, was man macht, wenn jemand mehrere Vornamen hat. Es mag zwar in Adelskreise üblich sein, auch in der Todesanzeige die ganze Litanei an Vornamen herunterzubeten, unter Normalsterblichen genügen aber die wesentlichen Namen.
Bei Doppelnamen wie Hans-Joachim oder Karl-Heinz ist es keine Frage, da nimmt man natürlich beide. Heißt aber jemand beispielsweise Julius Sebastian Ermelaus Klabunter Zimmermann, dann würde ich die Familie fragen, welche dieser Vornamen der Verstorbene zu Lebzeiten verwandt hat und unter welchen Namen er bekannt war. Heraus käme vielleicht ein Julius Sebastian Zimmermann.

NACHNAMEN

Eigentlich sollte das kein Problem darstellen, möchte man meinen. Aber heute wird viel geschieden, manche sind verwitwet usw.
Bei Frauen (und manchen Männern) kommt noch der Geburtsname hinzu. Auch hier gilt es zu klären, welche Information wichtig ist und welche nicht.
Der Geburtsname sollte unbedingt genannt werden, wenn man meinen darf, daß es eventuell Personen gibt, die die Verstorbene in erster Linie unter diesem Namen kannten (Mitschüler beispielsweise). Ist man im hohen Alter noch umgezogen und keiner kennt den Geburtsnamen, kann man ihn auch weglassen.
Es kann auch sein, daß eine Frau ewig unter dem Namen Meier bekannt war, dann ist der alte Meier gestorben und sie hat den Müller geheiratet. Dann könnte es sinnvoll sein, zu schreiben:

Hertha Müller, verw. Meier

oder gar:

Hertha Müller, verw. Meier

geb. Wurst

LEBENSDATEN

Für den Leser einer Traueranzeige ist es oft wichtig, zu wissen, wann der Verstorbene geboren worden ist und wann er genau verstarb. Das Geburtsdatum kann helfen, einzuordnen ob der Verstorbene beispielsweise zu den ehemaligen Mitschülern gehörte.
Ob man nun nur die Jahreszahlen schreibt oder das komplette Datum, bleibt dem persönlichen Geschmack überlassen, ich persönlich finde ein komplettes Datum sinnvoller.
Eher unüblich, aber manchmal sinnvoll, ist das Hinzufügen des Sterbeortes. Das macht man beispielsweise, wenn jemand fern der Heimat verstorben ist. Das könnte so aussehen:

Hans Wurst

* 8.12.1921 in Ulm + 26.11.2006 in Toronto/Kanada

HINTERBLIEBENE

Als Nächstes frage ich immer, wer alles als trauernder Hinterbliebener aufgeführt werden soll. In ganz vielen Fällen entscheiden sich die Leute für den Namen des Witwers oder der Witwe mit dem Zusatz „im Namen aller Angehörigen“. Das ist praktisch und kurz, aber mir gefällt es nicht. Es ist doch für die Umwelt interessant, zu erfahren, ob da viele Kinder sind usw.
Also rate ich in der Regel dazu, alle nahen Verwandten aufzuführen. Das sind Ehepartner, Kinder, Enkel… und ggfs. Geschwister.
Nur wenn diese Liste zu lang würde, dann könnte man auf die o.g. Kurzform „im Namen aller Angehörigen“ zurückgreifen.

Ja und was ist mit der geschiedenen Ehefrau?
Nun, es müsste schon ein aussergewöhnlich gutes Verhältnis zwischen der „Ex“ und der Witwe herrschen, würde man die Geschiedene in die Anzeige der Familie mit hereinnehmen.
Trauert die „Ex“, soll sie eine eigene kleine Anzeige schalten.

Wie macht man das mit den Töchtern, Söhnen, Schwiegerkindern?

Nun, nehmen wir an, der Verstorbene habe eine Frau, zwei Söhne und eine Tochter gehabt, einige davon haben Kinder. Dann gibt diese Liste kompletten Aufschluss darüber, wer wie zusammengehört:

In stiller Trauer:

Hertha Wurst, geb. Zipfel
Jochen Wurst und Helga Wurst, geb. Zeitlos mit Johanna und Sebastian
Stefan Wurst und Sieglinde Wurst-Semmelmann mit Kevin und Lukas
Dr. Raban Ugumicz und Sabine Ugumicz, geb. Wurst

Manchmal kommen so ganz Kaisertreue und wollen auch noch zum Beispiel Folgendes haben:

Bruder Hans Bolle und Schwägerin Helga Bolle, geb. Zitzenzug

So etwas empfehle ich nur, wenn’s für das Verständnis der Anzeige wirklich wichtig ist.

Enkel und Urenkel baut man entweder in die Anzeige mit ein, wie oben bei „Hertha Wurst, geb. Zipfel“ oder schließt die Liste der Angehörigen pauschal mit:

sowie alle Kinder, Enkel und Urenkel

Je nachdem was passt.

DER TEXT

Mit den bisherigen Angaben ist die Anzeige oft schon ziemlich weit gestaltet. Was noch fehlt, sind die Texte. Hier hat man bei einer Standardanzeige folgende vier Elemente zu gestalten:

1. Text über der Anzeige, z.B. Bibelspruch…
2. Text über dem Namen, z.B. Plötzlich und unerwartet…
3. Text über der Liste der Angehörigen, z.B. In stiller Trauer:…
4. Text unter der Anzeige, z.B. Die Beerdigung findet statt am….

Ob man nun eine Vers oder Sinnspruch ganz oben über die Anzeige setzt, ist wirklich eine ganz persönliche Sache. Oftmals hatte der Verstorbene irgendeinen Lieblingsspruch oder eine besondere Beziehung zu seinem Konfirmationsspruch usw. So einen Text könnte man hier wählen. Sehr beliebt sind auch Psalmen (dann aber bitte ohne SELA) oder Zeilen aus einem Liedtext oder Gedicht.

Als Nächstes folgt der Text über dem Namen, es kann auch -bei Wegfall eines Spruches- der erste Teil der Anzeige sein.
Diese Zeile ist der einzige Hinweis für die Leser der Anzeige, der Aufschluss über die Umstände des Todes geben können und in der Hinweise auf die Familienzusammengehörigkeit gegeben werden.

Dieser Satz kann auch nach der Namensnennung zu Ende geführt werden.

1. Beispiel:

Plötzlich und unerwartet verstarb nach kurzer, schwerer Krankheit mein geliebter Mann, unser lieber Vater und Schiwegervater, Opa, Bruder und Schwager und Onkel…

Wählt man diese Form, in der die Familienbezüge genannt werden, sollten die Namen in der Liste der Angehörigen der obigen Reihenfolge entsprechen.

2. Beispiel:

Nach langer, schwerer, geduldig ertragener Krankheit ist

Hans Brösel
Datum Datum

im Kreise seiner Familie friedlich eingeschlafen.

Es trauern um ihn:

In diesem Satz kann man mit kleinen Hinweisen, wie „durch einen Unfall“ oder „nach langer Krankheit“ wenigstens ein bißchen erklären, wie derjenige gestorben ist.

Der Text über der Liste der Angehörigen kann z.B. lauten:

In stiller Trauer:
In Liebe und Dankbarkeit:
In tiefer Trauer:
Wir werden ihn/sie nie vergessen:
Es trauern:

usw.

Manche Familien setzen hier Nuancen, um zu kennzeichnen, wie sehr oder wie wenig sie trauern. Kann ja beides vorkommen, wie man weiß.

Der Text am Ende der Anzeige sollte der Öffentlichkeit zeigen, wie man sich die Trauerfeierlichkeiten vorstellt. Will man keine Blumen? Möchte man nicht, daß am Grab oder überhaupt kondoliert wird? Möchte man zum Kaffeetrinken einladen? Will man gar keine fremden Trauergäste?
Ja, dann ist hier genau der richtige Platz um das kundzutun.

Beispiele:

Die Beerdigung findet statt am Dienstag, dem 21.xx.2007 um 12 Uhr auf dem Hauptfriedhof Bielefeld. Von Beileidsbekundungen am Grab bitten wir abzusehen.

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet statt am xxx um xxx auf dem Kaiserfriedhof in Birlenbach. Anstelle zugedachter Blumen bitten wir um eine Spende auf das Konto der XXX-Hilfe, Kontonummer, BLZ, Bank, Stichwort: Karl Semmel

Die Trauerfeier ist am Dienstag, 12.12.2006 um 11 Uhr dort-und-dort. Die Urnenbeisetzung findet später im engsten Familienkreis statt.

Die Trauerfeier findet im engsten Familienkreis statt.

Die Totenmesse feiern wir am Dienstag 12.12.2006 um 10.30 Uhr in der kath. Pfarrkirche St. Thomas. Anschließend um 11.30 Uhr Beerdigung auf dem Bergfriedhof Waltersgrün. Zum anschließenden Kaffeetrinken laden wir in die Gaststätte „Zur heulenden Kuh“, Jammertalstraße 23, Waltersgrün.

SYMBOLE, KREUZE, GRAFIKEN

Noch etwas unüblich, aber immer mal wieder gewünscht ist der Abdruck eines Fotos das den Verstorbenen zu Lebzeiten zeigt.
In diesem Fall sollte man ein scharfes und großes Bild mitbringen, das die betr. Person möglichst vor einem hellen, neutralen Hintergrund zeigt.

Wesentlich üblicher sind Kreuze, Kruzifixe, Tauben, Wellen, Bäume und sonstige Symbole die mehr oder weniger einen religiösen Bezug haben. Heute ist da fast alles möglich. Üblicherweise hält der Bestatter eine Mappe mit einer sehr großen Auswahl an Symbolen bereit. Man kann aber auch eigene Entwürfe mitbringen. Ob der Abdruck in diesem Fall möglich ist, hängt auch von der jeweiligen Zeitung ab.

GRÖSSE DER ANZEIGE

Das ist immer so eine Frage. Manche Leute legen wert darauf, daß die Anzeige auch durch ihre Größe einen gewissen sozialen Stand wiederspiegelt. Bitteschön, wer das Geld hat…
Ansonsten sage ich immer: Wir machen die Anzeige so groß, daß alles reinpasst und es nicht zu gedrückt aussieht.
Anzeigen werden nach Spalten und Millimetern berechnet. Manche Zeitungen haben sieben Textspalten, andere mehr oder weniger.
Die Breite der Anzeige kann nun von mindestens 1 Spalte bis max. 7 Spalten groß sein. Oft gehen bestimmte Zwischenmaße nicht, damit immer noch eine Anzeige daneben passt.
Hat man sich hinsichtlich der Breite entschieden, ergibt sich die Länge der Anzeige nicht zuletzt aus der Menge des Textes.

Es ist letztlich auch immer eine Frage des Geldbeutels…

Das alles sind nur Empfehlungen, Beispiele und Vorschläge. Man KANN es so machen, MUSS es aber nicht.
Außerdem sind natürlich die Gepflogenheiten regional sehr verschieden. Ein guter Bestatter wird die Hinerbliebenen ausgiebig beraten.

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Lesezeit ca.: 12 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 7. Dezember 2007 | Revision: 17. November 2015

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Keiner
16 Jahre zuvor

Diese Anzeige finde ich erstklassig:

http://www.20min.ch/images/content/2/8/5/28537286/17/1.jpg

Stephen
16 Jahre zuvor

„Bei Frauen kommt noch der Geburtsname hinzu.“

Bei Männern, so sie denn den Namen der Frau angenommen haben, täte man das nicht?

matz-o-man
16 Jahre zuvor

@Claudia:

Ich tippe in der oben Verlinkten Anzeige auf: Suizid.

Und den letzten Willen sollte man immer respektieren.
(vielleicht hat er die Anzeige sogar selbst in Auftrag gegeben.)

gruss

Kallle
16 Jahre zuvor

Oft steht ganz unten auch noch das betreuende Bestattungsunternehmen. Wie kommt sowas? Die Familien werden doch sicherlich kein allzu großes Interesse daran haben, auf eigene Kosten Werbung zu machen, oder?

Arne
16 Jahre zuvor

Ich habe gehört, man soll nicht seine Adresse reinschreiben. Wegen möglicher Einbrecher, die die Trauerfeier nutzen wollen. Die haben aber auch gar keinen Anstand.

Nils K
16 Jahre zuvor

Das verraet wo der Dahingezogene gerade liegt um sich noch mals zu verabschieden, wie hier schon mehrfach beschrieben wurde. So ich erklaer ich mir das.

McDuck
16 Jahre zuvor

In diesem Zusammenhang empfehle ich noch diese sehr interessante Seite: http://www.todesanzeigensammlung.de/

jemand
16 Jahre zuvor

Ja, aber die hat nur am Rande mit dem Thema zu tun ^^

Manche Menschen hinterlegen ja auch Testamente bei Anwälten in anderen Städten von denen die Angehörigen nichts wissen. Wie erfährt dann also ein Anwalt, das er das Testament zu eröffnen hat? Vielleicht weiß das ein Bestatter ja nicht, aber vielleicht weißt du es ja.

Claudia
16 Jahre zuvor

@Keiner..
die finde ich schauderhaft… wenn ich denke, daß mein Onkel, dieses Jahr im gleichen Alter verstorben, so ne Anzeige bekommen hätte…. als Gag sicher gut, aber für jemanden, den man liebte ???

Keiner
16 Jahre zuvor
Rena
16 Jahre zuvor

Als meine Schwiegeroma gestorben ist, hat die eine Tochter die Anzeige für die Zeitung verfasst. Was ich vollkommen daneben fand: sie war mit den Kindern namentlich genannt. Die Mutter meines Mannes nur als Tochter. Dass es noch eine Schwester von Schwiegeroma und zwei männliche Enkel wurde unter den Tisch fallen gelassen. Wenn man schon die Leute aufzählt, dann meiner Meinung nach alle und auch gleich gewertet. Ist zwar schon 2 Jahre her, regt mich aber immernoch auf

quietschfidel
16 Jahre zuvor

Wer ein Testament oder ähnliches bei einem Notar hinterlegt, kümmert sich in der Regel auch darum, dass dieser dann von seinem Tod erfährt.
So ist es zum Beispiel hier bei uns möglich beim Amtsgericht eine Benachrichtigungsadresse zu hinterlegen. Das kostet eine geringe Gebühr und der Notar wird dann im Todesfall vom Gericht benachrichtigt.

Claudia
16 Jahre zuvor

na das passiert einer controllerin auch mal, daß sie sich verrechnet… mein Onkel war doch 10 Jahre älter…letzter Wille schön und gut, und ich bereue es heute, da ich diesen Blog kenne (und auch schon davor), daß wir den letzten Wunsch meins Vaters bei der Beisetzungsfeier seine Lieblingmusik zu spielen auf Rücksicht auf meine Mutter nicht gefolgt sind…. aber so was hätte ich nicht gekonnt, glaub ich… wegen mir nicht…

DinoHB
16 Jahre zuvor

Also wenn jetzt die Ex sich immer noch verbunden fühlt: Geht sie dann auch zu einem Bestatter ihrer Wahl und lässt sich bei der Anzeige beraten und dann gleich aufgeben? Oder beraten die ZeitungsfamilienanzeigenmitarbeiterInnen auch so kompetent wie du?
Und wenn sie zu dir käme: Wie hoch wär der ‚Aufschlag‘? Ich schätze mal max. 30 Minuten, oder?

(So viele Fragezeichen, sorry!)

undertaker
16 Jahre zuvor

@DinoHB: Wenn man sich als Dritter in den Ablauf einer Trauerfeierlichkeit einbringen möchte, wäre es für alle Beteiligten am günstigsten, man würde sich an den ausrichtenden Bestatter wenden. Ich verstehe mich auch ein wenig als Eventmanager und behalte gerne die Fäden in der Hand.
Man kann dann alles besser aufeinander abstimmen.

In einem Fall wo weiter entfernte Angehörige wegen einer Anzeige kommen oder überhaupt in Fällen wo Wildfremde hierher kommen um eine Anzeige aufzugeben, berechnen wir ebensowenig einen Zuschlag, wie bei unseren Kunden. Wir fungieren als Anzeigenagentur und bekommen für die geschalteten Anzeigen eine Provision.

Es wäre allerdings falsch, anzunehmen, es könne nun in unserem Interesse liegen, eine möglichst große Anzeige zu verkaufen, um viel Provision zu bekommen. Zum einen ist diese Provision, gemessen an den üblichen Gewinnspannen in der Branche, sehr mäßig. Zum anderen treibt ja jede weitere Rechnung, die wir durchlaufend auslegen und dann mit abrechnen müssen, „unsere“ Endabrechnung in die Höhe.

ombuddha
16 Jahre zuvor

Dir ist aber schon bekannt, das auch Männer einen Geburtsnamen haben können?

mog0
16 Jahre zuvor

da gab’s irgendwan mal ’nen prof oder so, der sich intensiv mit todesanzeigen beschäftigt hat. mir ist sein massensterben in erinnerung geblieben‘. „es verstarb mein mann, mein vater, mein schwiegervater, mein schwager,mein bruder, mein cousin, unser opa und uropa….“ Wieviele sind denn nun tod?

Mel
16 Jahre zuvor

Letztens las ich noch ne Traueranzeige, welche per Mail kam und doch wohl ein Fake war… sie lautete:

ICH BIN UMGEZOGEN…
auf den Südfriedhof… blablabla…

Fand ich irgendwie originell!

Claudia
16 Jahre zuvor

Mel…. klick mal einen der Links oben an… oder liest du die anderen Kommentare nicht???

undertaker
16 Jahre zuvor

@Stephen + Ombuddha: Selbstverständlich ist mir bekannt, daß auch Männer einen Geburtsnamen haben können. Ich habe das im Artikel noch ergänzt. Insoweit vielen Dank für den Hinweis. In den über 20 Jahren ist es mir aber nur ein einziges Mal untergekommen, daß ein Mann einen Geburtsnamen hatte und bei dem hat man den auch tunlichst in der Todesanzeige weggelassen, weil der ursprüngliche Name wie ein Körpergeräusch lautete.

16 Jahre zuvor

LOL, ich brech ab, die Namen (Wurst, geb Zipfel) sind ja genial 🙂

Lone
16 Jahre zuvor

Das mit den Geburtsnamen bei Männer wird Dir sicher in der Zukunft häufiger passieren. Früher war es einfach nicht üblich, den Namen der Frau anzunehmen. Heutzutage ist das salonfähig und mit Doppelnamen in Patchwork-Familien gibt es da diverse Kombinationen.

Nur ist diese Generation eben noch nicht tot. 😉

Antilone
16 Jahre zuvor

@Lone:

Welche validen Gründe gibt es denn, den Namen der Frau anzunehmen? Da muss Mann schon einen ziemlich üblen Namen haben (oben angesprochenes Körpergeräusch z.B.) bzw. die Frau einen vortrefflichen (von und zu).

alf
16 Jahre zuvor

Zur Frage, wie der Anwalt (Notar) erfährt, dass jemand gestorben ist, von dem er ein Testament verwahrt:
Wenn jemand bei einem Notar ein Testament hinterlegt, schickt der Notar eine Mitteilung an das Standesamt des Geburtsortes des Testators. Dieses Standesamt macht sich einen entsprechenden Vermerk im Geburtseintrag. Stirbt derjenige dann, wird vom Standesamt, das den Sterbefall beurkundet, automatisch eine Mitteilung an das Standesamt des Geburtsortes verschickt, das dann anhand des Vermerks im Geburtseintrag den Notar verständigt.

Icke
16 Jahre zuvor

@Antilone Ein Grund kann z.B. auch sein, das die Frau sich in der Geschäftswelt schon einen Namen gemacht hat. Oder die Tochter ist und der Schwiegersohn das gEschäft unter dem gleichen Namen weiterführen will. Oder das der Mann sich mit der Familie so gründlich verkracht hat, das er den Namen nicht behalten will. Oder einfach, das die Frau nicht von ihrem Namen lassen wollte (und es gab eine Zeit, wo sie nicht einfach ihren eigenen behalten durfte).

gruftigirl
16 Jahre zuvor

@Keiner
Da bin ich ganz Deiner Meinung!

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Und da gibt es noch die Kinder aus erster Ehe, die erst durch die Danksagung erfahren dass eine Beerdigung stattgefunden hat, und damit der Papa nächsten Freitag nicht zum abholen kommt. Ältere, berufstätige Kinder aus erster Ehe werden anteilig zu den Bestattungskosten herangezogen, zu erben gibt es nichts, da zu Lebzeiten bereits alles überschrieben wurde.

16 Jahre zuvor

Als ich noch selber in diesem Gewerbe tätig war, haben wir unseren Kunden immer den grausligen Spruch „plötzlich und unerwartet“ ausgeredet.

Selbstverständlich ist ein Tod unerwartet. Es sei denn der Hinterbliebene ist bekennender Erbschleicher und wartet darauf, dass er endlich an die Kohle kommt.

Aber normalerweise wartet niemand auf den Tod eines anderen.

Callinator
16 Jahre zuvor

Hans Wurst 😀

16 Jahre zuvor

@ Antilone: Mein Stiefvater hat den Namen meiner Mutter (und den meinen) angenommen. Einfach so. Obwohl der nicht schöner und schon gar nicht leichter auszusprechen ist. Er hieß vorher Spitzer, jetzt heißt er Ruzicka. Meine Mutter wollte nicht Spitzer heißen, ihm war’s nicht so wichtig und er hat sie gern => Grund für die Namensannahme.

Thalassa
16 Jahre zuvor

Alles Verhandlungssache zwischen Gleichberechtigten – außer Doppelnamen!




Rechtliches


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