„Trauerbegleiter“ ist das eigtl. eine geschützte Bezeichnung oder darf sich jeder so nennen, der es will? Wie oft fragen „deine“ Hinterbliebenen nach einer Trauerbegleitung? Danke!!
Das ist keine geschützte Bezeichnung. Daher würde ich mir auch immer erklären lassen worauf sich die Kompetenz des jeweiligen Trauerbegleiters stützt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, daß diejenigen, die so etwas anbieten, das auch gut und richtig machen. Vielfach reicht den Angehörigen ja ein an-die-Hand-Nehmen, ein Zuhörer und ein Zureder.
Doch richtige professionelle Trauerbegleitung erfordert schon ein bißchen mehr und deshalb kann es nicht schaden, wenn derjenige der sie anbietet, auch eine seelsorgerische, psychologische oder ähnliche Vorbildung hat.
Die Hinterbliebenen fragen im Bestattungshaus meist überhaupt nicht danach. Entweder meinen sie, die Sache im Griff zu haben oder fühlen sich zunächst durch den Bestatter begleitet und betreut. Wir sind es, die die Angehörigen auf die Angebote in diesem Bereich hinweisen.
Es vergeht übrigens kaum eine Woche, in der sich nicht ein bis zwei Trauerbegleiter bei uns vorstellen und uns ihre Broschüren und Visitenkarten da lassen. Offenbar glaubt man, man könne damit viel Geld verdienen.
Leider habe ich auch die Erfahrung gemacht, daß manchmal ausgerechnet diejenigen sich zum Trauerbegleiter berufen fühlen, die selbst mit einem Verlust nicht klar kommen.
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TOMs letzter Satz gibt dem Begriff „Berufsbetroffener“ eine ganz neue Bedeutung…
B. A.