Frag doch den Undertaker

Umbettung einer Leiche – Müssen wir einen Leichenwagen nehmen?

orgel

Wir werden einen vor rd.30 Jahren Verstorbenen umbetten lassen. Die Gebeinkiste ist mehr als 600 km weit zu transportieren. Müssen wir da einen Bestatter fahren lassen (wie beim Sarg) oder können wir die Kiste versenden (wie bei der Urne) oder sogar selbst transportieren? Das niedersächsische Gesetz schreibt den Einsatz eines Bestattera vor, wenn eine Leiche transportiert wird. Aber sind 29 Jahre alte Gebeine eine Leiche? Bestatter und Friedhofsverwaltung wissen es auch nicht…

Meiner Meinung nach und nach DIN EB 15017 dürfen nur Bestattungswagen verwendet werden.

Nun enthält aber ausgerechnet das niedersächsische Landesbestattungsgesetz einen sehr seltsamen Passus:

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(3) 1 Leichen sind in geschlossenen, feuchtigkeitshemmenden Särgen zu befördern. 2 In den Fällen des § 4 Abs. 5 ist ein widerstandsfähiger und feuchtigkeitsundurchlässiger Sarg zu verwenden. 3 Dabei sind die für die Bestattung nach § 9 Abs. 3 erforderlichen Bescheinigungen mitzuführen. 4 Für die Beförderung in einem Fahrzeug im Straßenverkehr dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, die ausschließlich für den Transport von Särgen und Urnen bestimmt und hierfür eingerichtet sind. 5 Unterbrechungen bei der Beförderung sind zu vermeiden. 6 Die untere Gesundheitsbehörde kann von den Anforderungen der Sätze 4 und 5 im Einzelfall eine Ausnahme zulassen.

(4) Absatz 3 Sätze 3 bis 5 gilt nicht für die Überführung der Leiche zur örtlichen Leichenhalle und zum örtlichen Bestattungsplatz oder zum örtlichen Krematorium.

———–

Während Absatz 3 das Mitführen der Papiere, die Verwendung eines Bestattungswagens und die Vermeidung von Fahrtunterbrechungen vorschreibt, könnte man meinen, daß der Absatz 4 hiervon eine Ausnahme ermöglicht, die in Ihrem Fall greifen könnte.

Tatsächlich soll aber Ihr Bruder nicht zum örtlichen Bestattungsplatz gebracht werden, sondern 600 km weit transportiert werden.
Ein Versand von Leichen oder Leichenteilen mit der Post ist nicht zulässig.
Ein Eigentransport ist nach Absatz 3 auch ausgeschlossen und wird von Absatz 4 nicht berührt.

Meiner Meinung nach muß ein Bestattungswagen fahren. Erkundigen Sie sich aber bitte bei speziellen Überführungsunternehmen wie LACO in Lahnstein, die so etwas günstiger anbieten als ein Bestatter.

vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich habe die Frage letztlich bei der zuständigen Behörde (Region Hannover, Gesundheitsamt) klären lassen (was auch mehrere Wochen gedauert hat). Auch dort hiess es zu guter Letzt, dass ein Bestatter den Transport durchführen muss.

Schließlich haben wir unseren hiesigen Bestatter die lange Fahrt machen lassen, damit bei Öffnung des Grabes eine Vertrauensperson anwesend ist.

Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe und herzliche Grüße


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. November 2012

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8 Kommentare
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Christians Ex
12 Jahre zuvor

Naja, 29 Jahre ist schon nach der normalen Liegezeit. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sollte eigentlich zumindest wissen, wer sich mit dem Umbetten von solchen sterblichen Überresten auskennt, da man sich dort ja u.a. mit dem Umbetten von WK2 Soldaten befasst.

mic
12 Jahre zuvor

Es ist immer wieder interessant hier zu lesen. Danke für all Deinen Einsatz.
Und wenn ich das jetzt recht verstanden habe, dürfen Urnen nur in geeigneten Fahrzeugen transportiert werden. Da ich weiss das die DHL (viell. auch andere Paketdienste) Urnen transportieren, müssen die dann einen Umweg um Niedersachsen fahren?

ein anderer Stefan
Reply to  mic
12 Jahre zuvor

Wo kein Kläger, da kein Richter…

Volkert
Reply to  mic
12 Jahre zuvor

… nein, aber in einem Bestattungskraftfahrzeug dürfen auch Urnen transportiert werden.

Eichhörnchen
12 Jahre zuvor

Meiner Meinung nach ist es weder eine Umbettung noch eine Leiche. Eine Umbettung kann nur innerhalb der gesetzlichen Ruhefrist erfolgen und ich nehme an, dass die nach 30 Jahren abgelaufen ist. Außerdem sind nach der langen Zeit vermutlich nur noch Knochen vorhanden und in Skelett stellt im rechtlichen Sinne keine Leiche dar.

§ 2Begriffsbestimmungen
(1) 1 Leiche ist der Körper eines Menschen, der keine Lebenszeichen mehr aufweist und bei dem der körperliche Zusammenhang noch nicht durch den Verwesungsprozess völlig aufgehoben ist. 2 Leichen sind auch Totgeborene (Absatz 3 Satz 1), jedoch mit Ausnahme der Fehlgeborenen (Absatz 3 Satz 2), und die den Totgeborenen entsprechenden Ungeborenen (Absatz 3 Satz 3).

Hier ein Auszug aus dem Bestattungsgesetz von Niedersachsen.

Christians Ex
Reply to  Eichhörnchen
12 Jahre zuvor

Demnach enthält aber auch eine Urne keine Leiche und kann somit ganz normal mit einem Paketdienst befördert werden. Urnen werden oben nur erwähnt, um das Transportfahrzeug zu beschreiben, aber nicht, dass sie auch nur darin befördert werden dürfen.

Roland
12 Jahre zuvor

Wie weit zurück wollen die denn den Bestatterfahrzeugzwang gelten lassen? Sind archäologische Institute davon eigentlich auch betroffen? Und was ist mit Skeletten aus medizinischen Sammlungen? Sind ja ganz eindeutig Leichenteile…

ulli
11 Jahre zuvor

Nach so einer langen Liegezeit dürfte “ die Lebensdauer “ des Leichnams abgelaufen sein.
Juristisch ist die zitierte Lebensdauer der Leivche beendet, wenn das Bindegewebe nicht mehr vorhanden ist, welches die Knochen zusammengehalten hat.




Rechtliches


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