Frag doch den Undertaker

Umbettung einer Leiche – Müssen wir einen Leichenwagen nehmen?

orgel

Wir werden einen vor rd.30 Jahren Verstorbenen umbetten lassen. Die Gebeinkiste ist mehr als 600 km weit zu transportieren. Müssen wir da einen Bestatter fahren lassen (wie beim Sarg) oder können wir die Kiste versenden (wie bei der Urne) oder sogar selbst transportieren? Das niedersächsische Gesetz schreibt den Einsatz eines Bestattera vor, wenn eine Leiche transportiert wird. Aber sind 29 Jahre alte Gebeine eine Leiche? Bestatter und Friedhofsverwaltung wissen es auch nicht…

Meiner Meinung nach und nach DIN EB 15017 dürfen nur Bestattungswagen verwendet werden.

Nun enthält aber ausgerechnet das niedersächsische Landesbestattungsgesetz einen sehr seltsamen Passus:

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(3) 1 Leichen sind in geschlossenen, feuchtigkeitshemmenden Särgen zu befördern. 2 In den Fällen des § 4 Abs. 5 ist ein widerstandsfähiger und feuchtigkeitsundurchlässiger Sarg zu verwenden. 3 Dabei sind die für die Bestattung nach § 9 Abs. 3 erforderlichen Bescheinigungen mitzuführen. 4 Für die Beförderung in einem Fahrzeug im Straßenverkehr dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, die ausschließlich für den Transport von Särgen und Urnen bestimmt und hierfür eingerichtet sind. 5 Unterbrechungen bei der Beförderung sind zu vermeiden. 6 Die untere Gesundheitsbehörde kann von den Anforderungen der Sätze 4 und 5 im Einzelfall eine Ausnahme zulassen.

(4) Absatz 3 Sätze 3 bis 5 gilt nicht für die Überführung der Leiche zur örtlichen Leichenhalle und zum örtlichen Bestattungsplatz oder zum örtlichen Krematorium.

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Während Absatz 3 das Mitführen der Papiere, die Verwendung eines Bestattungswagens und die Vermeidung von Fahrtunterbrechungen vorschreibt, könnte man meinen, daß der Absatz 4 hiervon eine Ausnahme ermöglicht, die in Ihrem Fall greifen könnte.

Tatsächlich soll aber Ihr Bruder nicht zum örtlichen Bestattungsplatz gebracht werden, sondern 600 km weit transportiert werden.
Ein Versand von Leichen oder Leichenteilen mit der Post ist nicht zulässig.
Ein Eigentransport ist nach Absatz 3 auch ausgeschlossen und wird von Absatz 4 nicht berührt.

Meiner Meinung nach muß ein Bestattungswagen fahren. Erkundigen Sie sich aber bitte bei speziellen Überführungsunternehmen wie LACO in Lahnstein, die so etwas günstiger anbieten als ein Bestatter.

vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich habe die Frage letztlich bei der zuständigen Behörde (Region Hannover, Gesundheitsamt) klären lassen (was auch mehrere Wochen gedauert hat). Auch dort hiess es zu guter Letzt, dass ein Bestatter den Transport durchführen muss.

Schließlich haben wir unseren hiesigen Bestatter die lange Fahrt machen lassen, damit bei Öffnung des Grabes eine Vertrauensperson anwesend ist.

Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe und herzliche Grüße

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