Hallo,unsere Mutter liegt seit 30 Jahren auf einem Friedhof bei München.Unser Vater verstarb 2007 und wir beerdigten ihn in unserem Geburtsort im Allgäu ,wo wir zwei Familiengräber haben ,wo beide Großeltern von Vater und Mutter liegen- unsere Mutter ist auch hier geboren wie ihre drei Söhne…Wir wollen nun unsere Mutter umbetten lassen in eines der Familiengräber, wo auch zu gegebener Zeit unsere müden Gebeine zur letzten Ruhe gelegt werden sollen…Das Nutzungsrecht läuft Ende August 2014 aus und müsste verlängert werden-können wir die sterblichen Überreste in den verbleibenden Monaten bis Ende August umbetten lassen inklusive der formalen Vorbereitungen beim Friedhofsamt ,kann ich ein Bestattungsunternehmen aus unserer Allgäuer Heimat beauftragen oder muß ein ansässiges Unternehmen die Umbettung vornehmen, wie wird die Gebeinekiste mit den sterblichen Überresten in den 90 Kilometer entfernten Heimatort transportiert zu den beiden Familiengräbern-im einen Grab wurde zuletzt 1967 bestattet, im anderen Grab unser Vater in einer Urne 2007, habe einmal gehört ,daß nur von Dezember bis März umgebettet werden darf-gibt es also einen Zeitrahmen für Umbettungen… In welchem Rahmen bewegen sich die Umbettungskosten, welche Formalien sind einzuhalten bei den Friedhofsämtern ? Herzliche Grüße Wolf v. M.
Jeder Satz ein Gedanke und am Ende des Satzes ein Punkt.
Also, alle diese Fragen beantworten Ihnen die Friedhofsverwaltungen der beiden Orte, wo sich die derzeitigen Gräber befinden und wohin umgebettet werden soll.
Die Umbettung eines Verstorbenen ist nicht ohne weiteres einfach so möglich und die von den Angehörigen als wichtig empfundenen Begründungen wiegen oft bei den Verwaltungen nicht viel.
Ob eine Umbettung möglich ist, beantwortet Ihnen die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ein hinzugezogener Bestatter, der die Gebeinekiste stellt und den Transport bewerkstelligt, wird hierüber eine Rechnung schreiben. Deshalb ist es, nachdem man weiß daß umgebettet werden kann, eine gute Idee, bei verschiedenen Bestattern Angebote hierüber einzuholen.
Rufen Sie die Friedhofsämter an!
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
ohne pietätlos sein zu wollen:
vielleicht möchte die Mutter da liegenbleiben, wo sie seit dreißig Jahren liegt – auf dem Friedhof, bei München?
War auch mein Gedanke.
Moin!
Darum werden Umbettungen oft abgelehnt.
Nach 30 Jahren ist die Ruhefrist aber evtl. schon abgelaufen, das Grab in München wird aufgelöst oder anderweitig belegt und dann ist es ein schöner Gedanke, die Gebeine auf einer vorhandenen Grabstelle beizusetzen.
30 Jahre denn ist die Ruhezeit doch meistens abgelaufen…
in Hamburg sind es zb 25 Jahre