Eine der am häufigsten gestellten Fragen an mich als Bestattungsexperten ist die Frage nach der Umbettung bzw. dem umbetten von Verstorbenen:
Kann man einen Verstorbenen umbetten lassen?
Was ist eine Umbettung?
Eine Umbettung bedeutet immer, daß ein Verstorbener exhumiert wird.
Als Exhumierung (auch Exhumation oder Enterdigung) wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet.
Ziel einer Umbettung ist es, den Verstorbenen aus einer Grabstätte zu entnehmen und dann in einer anderen Grabstätte wieder beizusetzen.
Soll der Verstorbene dem Grab entnommen und dann eingeäschert werden, handelt es sich nicht um eine Umbettung. Umbettung bedeutet genau das, was das Wort sagt, „von einem Bett ins andere umbetten -> von einem Grab ins andere“.
Eine Umbettung kann sowohl mit einem Sarg, als auch mit einer Urne erfolgen.
Umbettungen sind grundsätzlich möglich. Allerdings unterliegen sie der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Entsprechende Genehmigungen werden aber nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt.
Oberstes Gut ist die Wahrung der Totenruhe. Es müssen also schon sehr dringende und wichtige Gründe vorliegen, damit eine solche Genehmigung erteilt wird.
Aus welchen Gründen werden Exhumierungen und Umbettungen genehmigt?
In vielen Foren und auf weniger gut informierten Seiten wird oft der Eindruck erweckt, eine Umbettung sei ein leichtes Unterfangen.
Die Erfahrung zeigt aber, daß die Friedhofsverwaltungen wirklich nur in schwerwiegenden Einzelfällen eine entsprechende Genehmigung erteilt.
Recht gute Karten hat man, wenn der Verstorbene aus einem Einzelgrab in ein Familiengrab umgebettet werden soll, etwa um eine ganze Familie in einer Grabstätte zusammenzuführen.
Viele Friedhöfe reagieren auch dann positiv, wenn mit der Umbettung der Ankauf eines wesentlich teureren Grabes verbunden ist.
In jedem Fall ist bei der Friedhofsverwaltung ein entsprechender und wirklich gut begründeter Antrag zu stellen.
Was tun, wenn der Verstorbene anonym bestattet wurde?
Abgesehen von Seebestattungen und Aschenverstreuungen ist in Deutschland regelmäßig die genaue Lage jedes Sarges und jeder Urne bekannt.
So kann man bei der zuständigen Friedhofsverwaltung im Grablageverzeichnis nachsehen lassen, wo sich die Grabstelle befindet.
Wo muss der Antrag auf Umbettung eines Verstorbenen gestellt werden?
Den Antrag müssen Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung stellen, in deren Hoheitsbereich das Grab des Verstorbenen liegt.
Dort wird man Ihnen auch mitteilen, ob noch weitere zustimmende Genehmigungen seitens des Gesundheits- oder Ordnungsamtes erforderlich sind.
Es ist keine schlechte Idee, ein Schreiben beizufügen, aus dem hervorgeht, daß an anderer Stelle bereits ein neues (Familien)Grab besteht.
Außerdem sollten Sie im Vorfeld mit einem Bestatter gesprochen haben, der diese Arbeiten übernimmt.
Müssen wir für die Umbettung einer Leiche einen neuen Sarg kaufen?
Innerhalb der ersten Wochen und Monate (bis zu 6 Monate) sind Umbettungen eines gerade erst Beerdigten gar nicht möglich.
In der Zeit danach gilt, daß oft der bereits vorhandene Sarg noch intakt ist und komplett umgebettet werden kann.
Ist der Sarg bereits zerfallen, genügt zumeist eine einfache Holzkiste zum Transport. Bei diesen sogenannten Gebeinekisten handelt es sich um schlichte Holzkisten, die vergleichsweise günstig sind, aber die Anforderungen erfüllen, die der Gesetzgeber an einen Sarg stellt.
Was kostet die Umbettung eines Toten?
Da es auch zu Umbettungen seitens der Friedhofsverwaltung kommen kann (z.B. wenn ein Grabfeld nicht mehr für Bestattungen geeignet ist), müssen Sie nur dann für die Kosten aufkommen, wenn Sie der Veranlasser der Umbettung sind.
Es ist stets mit nicht unerheblichen Kosten zwischen 1.500 und 4.000 € zu rechnen.
Am günstigsten ist die Umbettung einer Urne in ein Grab auf demselben Friedhof. Die Ausgrabung eines Sarges ist teurer. Noch teurer wird es, wenn zwei Friedhöfe involviert sind und noch Transportkosten hinzukommen.
Weiterführende Links zum Thema Umbettung von Verstorbenen
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An uns als Friedhofsausschuss werden immer wieder Anträge auf Umbettung herangetragen, meist mit einer Begründung, dass nun der nächste Verwandte weiter entfernt wohne und sich nicht mehr um das Grab kümmern könne. In Zeiten von professioneller Grabpflege durch viele Gärtner ist das allerdings kein sehr starkes Argument. Generell ist die Umbettung einer Urne einfacher als die einer Sargbestattung, die bei uns per Friedhofssatzung nur in den Monaten Oktober bis März zulässig ist. Eine Umbettung von einem Reihengrab in ein anderes ist auch nicht möglich.
Einfacher ist wohl die Umbettung aus einem Grab, bei dem die Ruhezeit bereits abgelaufen ist. Das ist nämlich bei meinem Opa geschehen, der 1946 starb und dessen Überreste dann aus dem Grabfeld, das für eine Neubelegung „stillgelegt“ wurde, in ein Doppelgrab mit meiner Oma kamen. Dieses Grab existiert auch heute noch.
Zitat: „Soll der Verstorbene dem Grab entnommen und dann eingeäschert werden, handelt es sich nicht um eine Umbettung“
Jetzt würde mich interessieren – worum handellt es sich denn DANN bzw. wie nennt man das? Experten vor…
Ganz einfach:
1) Raus aus der Erde heißt Exhumierung.
2 a) wenn draußen aus der Erde und Einäscherung, heißt das Kremation.
2 b) Wenn nie drinnen in der Erde und Einäscherung, heißt das auch Kremation.
3) Wenn eingeäschert ist, heißt das weitere Vorgehen Urnenbeisetzung – sowohl bei 2 a) als auch bei 2 b).
4) Raus aus der Erde (Exhumierung) und wieder rein in die Erde heißt Umbettung.
Muss der Sarg beim Transport in einem PKW Luftdicht versiegelt sein?
Und wie macht man das bei einem verwitterten HolzSarg?