Frag doch den Undertaker

Umbettungen

Zum Thema Umbettung schriebst Du gerade: „Um die Hemmschwelle hoch anzusetzen, hat der Gesetzgeber hohe Hürden für solche Umbettungen angesetzt und die Kommunen unterstreichen das oft noch durch recht hohe Gebühren.“

Ich habe gerade einen Fall im Bekanntenkreis erlebt, in dem es einem Witwer schlichtweg verweigert wurde, seine verstorbene Ehefrau umbetten zu lassen, obwohl er von Vornherein gesagt hat, dass er bereit sei, die Kosten, in welcher Höhe auch immer, zu tragen.
Darf also eine Friedhofsverwaltung tatsächlich eine Umbettung ablehnen, oder liegt das vielleicht gar nicht im eigenen Ermessen und wird von der jeweiligen Stadtverwaltung entschieden?
Das würde mich jetzt mal wirklich interessieren.

Umbettungen können auf Antrag und mit Genehmigung durchgeführt werden. Der Antrag muß so gut begründet sein, daß die Gemeinde die Genehmigung erteilen kann. Fehlt es an wichtigen Gründen (und hierüber sind Angehörige und Gemeinde oft unterschiedlicher Auffassung) steht die Erhaltung der Totenruhe (deren Bruch strafbewehrt ist) als höheres Gut im Vordergrund.

Werbung

Tatsächlich ist es in manchen Gegenden leichter als in anderen, jemanden umbetten zu lassen.
Auch hängt es von der Zeit ab, die seit der Beisetzung vergangen ist.
Kurz nach der Beisetzung und viele Jahre später sind die besten Zeitpunkte, dazwischen wird es eine sehr unangenehme Arbeit, die man niemandem zumuten möchte.
Wie immer also, wenn eine Genehmigung erteilt werden muß, hängt es auch vom Ermessen des Genehmigungserteilenden ab.

Ich habe schon Fälle erlebt, da reichte eine Beschwerde der Angehörigen über ständig auf das Grab fallendes Laub und ich kenne Fälle in denen, trotz sehr wichtiger Gründe, eine Umbettung abgelehnt wurde.
Man kann natürlich gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel einlegen und letztlich eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Revision:


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)