Allgemein

Unverschämtheit

Rechtschreibung geprüft

„Sie bekommen von mir eine Verleumdungsklage!“

„Wie bitte?“

„Hören Sie, ich habe bislang alle meine Rechnungen bezahlt. Da brauchen Sie mir keine Mahnung zu schicken.“

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„Das Mahnwesen erledigt unsere Frau Büser, ich lasse mir mal eben Ihre Akte bringen.“

„Da brauchen Sie sich keine Akte bringen zu lassen. Die Beerdigung war im April und die Rechnung ist von Anfang Mai.“

„Ja, wenn Sie die noch nicht bezahlt haben, dann wundert es mich, daß Sie nicht schon früher eine Zahlungserinnerung bekommen haben.“

„Das ist ja auch schon die zweite Zahlungserinnerung. Bringen Sie lieber mal Ihren Laden in Ordnung!“

„Ja, hat sich Ihre Zahlung mit der Mahnung überschnitten?“

„Nein, ich habe ja noch gar nicht bezahlt.“

„Und warum nicht?“

„Weil ich die Sachen der Reihe nach erledige und Sie, Sie kommen da ganz zuletzt.“

„Aha.“

„Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, mir eine Mahnung zu schicken. Am Ende schicken Sie mir noch den Gerichtsvollzieher.“

„Das kann durchaus passieren.“

„Aber ich will doch bezahlen.“

„Wollen allein reicht nicht, Sie müßten es dann auch schon tun.“

„Jetzt ist Urlaubszeit, da brauche ich mein Geld für was anderes.“

„Also, Sie wissen, was zu bezahlen ist, Sie haben schon die zweite Mahnung, ich würde Ihnen raten, den Betrag zu zahlen, dann ersparen Sie sich doch die ganzen Unannehmlichkeiten.“

„Sie nehmen’s wohl auch von den Lebendigen.“

„Ja, sicher.“

„Nicht mal der Tod ist umsonst.“

„Zumindest ist er nicht kostenlos.“

„Unverschämtheit.“

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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#Lektorin A #unverschämtheit

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(©si)