Frag doch den Undertaker

Urnengrab einfach abgeräumt

Lieber Tom,
meine Eltern sind schon vor vielen Jahren verstorben, zuletzt meine Mutter 1997.
Ich bin der letzte noch Lebende unserer Familie.
Nun konnte ich das Urnengrab meiner Mutter längere Zeit nicht besuchen. Neulich hatte ich aber das Bedürfnis und fuhr zum Friedhof. Zu meinem Erstaunen fand ich die Urnengrabstätte abgeräumt vor und mit einem dünnen Stab konnte ich feststellen, daß die Urne auch nicht mehr vorhanden ist.
Ich bin daraufhin zur Gemeinde und habe nachgefragt. Leider ist zur Zeit die Sachbearbeiterin bis 10 Juli im Urlaub.

Ihre Vertreterin konnte im PC nur sehen, daß das Grab am 10.07.2010 abgeräumt wurde.
Die offiziell vereinbarte Liegezeit beträgt jedoch 2017. Normalerweise sollten bis dahin die Pflegearbeiten der Gemeinde laufen, denn meines Wissens sind die Gebühren auch bis dann bezahlt.

Werbung

Eine sachliche Begründung, wer eigentlich die Entfernung der Urne und das Abräumen der Grabstätte in die Wege geleitet hat, konnte sie mir leider nicht sagen und bat mich doch nach Rückkehr der Sachbearbeiterin erneut nachzufragen.
Was ich noch erfuhr war, daß die grundsätzlichen Pflegegebühren und Arbeiten von der Gemeinde bis zum Ende der Liegezeit laufen.
Natürlich werde ich am 10. Juli erneut nachfragen, aber ich habe ja Dich und nun meine Frage:
Ist so etwas rechtlich möglich?
Hast Du so etwas schon einmal erlebt und wir soll ich Deiner Meinung nach verfahren.

Für eine nette Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dein Leser B.

Man muß bei Gräbern immer die Mindestruhezeit und die Laufzeit des Grabes unterscheiden.
Die Mindestruhezeit gibt an, wie lange auf diesem Friedhof ein Mensch begraben sein muß, bis er offiziell als „weg“ gilt. Das könnten beispielsweise 15 oder 20 Jahre sein.
Kürzer als diese Mindestruhezeit kann die Laufzeit eines Grabes, also der Zeitraum für den man das Grab anmietet, nicht sein.
Dieses Grab wurde nach schon 13 Jahren aufgelöst, was für eine sehr kurze Mindestruhezeit für Urnen spricht. Es gibt aber solche Mindestruhezeiten.
Daß man die Urne mit einem Stock nicht mehr ertasten kann, muß nicht zwangsläufig bedeuten, daß die Urne entfernt wurde, es gibt durchaus Böden/Friedhöfe, wo Urnen innerhalb einer solchen Zeit soweit vergehen, daß nichts mehr so leicht auffindbar ist.

In Deinem Fall aber sieht es ja nun so aus, als sei das Grab tatsächlich eingeebnet worden und auch die Urne entfernt worden.
Genaues kann ich Dir dazu leider auch nicht sagen, Du wirst Dich gedulden müssen, bis die Sachbearbeiterin wieder aus dem Urlaub zurück ist.
Gib mir dann bitte Bescheid, was dahintergesteckt hat.

Werden Gräber vor Ablauf der Grablaufzeit (die ja hier 20 Jahre beträgt) von der Verwaltung abgeräumt, so muß es sehr triftige Gründe dafür geben. Hierzu können im Einzelfall nicht gezahlte Gebühren oder ein über Jahre ungepflegtes Erscheinungsbild des Grabes gehören.

Wenn ich Deine Zuschrift aber richtig verstehe, sind die Gebühren -wie allgemein üblich- im Voraus für die gesamte Laufzeit bezahlt worden und damit wurde auch die Grabpflege abgedeckt.

So kann ich auch nichts anderes sagen, als daß Du nach dem 10.07. mit der Sachbearbeiterin sprichst.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. Juni 2011 | Revision: 1. Juni 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
6 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Kirstin
13 Jahre zuvor

Na da bin ja auch ma gespannt was da wohl passiert ist.

Winnie
13 Jahre zuvor

Das interessiert mich auch brennend, was die Gemeindefuzzis oder sinds die gemeinen Fuzzis?! wohl für eine Ausrede haben.

Thomas
13 Jahre zuvor

@ Winnie:
Ist ja klar, dass natürlich die Gemeindefuzzis schuld sein müssen. Kaum möglich, dass Leser B. nur die Hälfte des Sachverhalts geschildert hat oder irgendwas durcheinander brachte.

Big Al
13 Jahre zuvor

@ Winnie.
Das war jetzt aber gemein. 😉
B. A.

Tzosch
13 Jahre zuvor

‚Klischee-Modus On‘:

Ja genau, die Gemeindefuzzis. Diese faulen, nichtsnutzigen Penner!

Und dann noch Bestatter. Geldgeile Säcke, Halsabschneider!

‚Klischee-Modus Off‘.

Winnie
13 Jahre zuvor

@ 3 Thomas

Ja Du hast recht, aber so lange man nichts Weiteres weiß, ist es halt so schön auf denen rumzuhacken. Ich bin mir sogar sicher das der Leser sich „missverstanden“ fühlt und selbst Schuld hat (er war lange nicht dort… usw.), aber dann machts ja keinen Spaß. 🙂

@ 4 Big Al

Ja ich weiß Schwein äh gemein sein (zumindest ab und zu mal) macht so herrlich Spaß. 🙂

Übrigens sind hier in MS die Behörden Mitarbeiter(innen) – egal welcher Bereich – bisher immer sehr nett und zuvorkommend gewesen.




Rechtliches


6
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex