Eigentlich war ja schon seit längerem damit zu rechnen, daß der 22. Senat des Oberandesgerichts in Mecklenburg-Vorpommern zugunsten eines dort ansässigen Bestatters entscheiden würde. Das Verfahren ist ja immerhin seit August 2006 anhängig. Jetzt wurde abschließend im Sinne des Bestatters geurteilt, was Auswirkungen auf die Bestattungsgesetze aller Länder der Bundesrepublik haben dürfte.
Doch worum geht es?
Bestatter Roland B. (41) hatte bereits Ende 2005 auf seinem weitläufigen Privatgründstück, das er etwas vollmundig „Freies Mecklenburger Leichenfeld“ genannt hat, ungewöhnliche Bestattungsformen angeboten. Brisant, ‚Akte‘ und Panorama berichteten bereits ausführlich darüber und der MDR widmete dem Ganzen eine 45minütige Sendung mit dem Titel: „Teufel, Tod und Experimente“.
So können die Kunden neben ganz herkömmlichen Erd- und Feuerbestattungen bei Bestatter B. auch höchst außergewöhnliche Bestattungen, wie z.B. die „Wikingerfahrt“ buchen. Auf dem knapp einen halben Hektar großen ehemaligen Forellenteich auf dem Grundstück des Bestatters wird der Leichnam in ein nachgebautes Wikingerboot gelegt, welches dann angezündet und in die Mitte des Sees verbracht wird. Dort verbrennt der Leichnam und schließlich sinkt das Boot spektakulär.
Auch die Senkrechtbestattung wird von Bestatter B. als Lösung der ökologischen und ökonomischen Probleme propagiert: „Wenn wir die Särge senkrecht bestatten, benötigen wir dreimal weniger Platz als bisher. Das ist ökologisch sinnvoll, weil er Platzbedarf der Friedhöfe rapide abnimmt und auch ökonomisch sehr interessant, weil sich ja drei bis vier Personen quasi einen Grabplatz teilen. Die Kosten könnten auf ein Viertel sinken. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der sinkenden Reallöhne hier in Ost- und Mitteldeutschland von großer Bedeutung.“ So äußerte sich B. in ‚Panorama‘.
Hubert Grausenicht, Vorsitzender des Berufsverbandes selbständiger Bestatter in Radebeul bei Dresden setzt dem aber in einem Interview mit der „Mitteldeutschen Zeitung“ entgegen: „Das senkrechte Bestatten von Menschen ist würdelos, entbehrt jeglicher Pietät und kommt die Menschen in Wirklichkeit viel teurer. Schließlich muß wesentlich tiefer gebaggert werden, was letztlich dazu führt, daß die Leichen mit den Füßen schon im Grundwasser stehen. Man darf nicht vergessen, daß dieses Grundwasser auch zum Bierbrauen Verwendung findet.“
Die Behörden hatten zunächst den Betrieb des Privatfriedhofes untersagt, B. jedoch hatte ein Schlupfloch im Landesbestattungsgesetz zu seinen Gunsten gefunden und eine Bestimmung, die historische Begräbnisstätten unter einen besonderes Schutz stellt, für sich in Anspruch genommen. Er konnte nachweisen, daß auf dem von ihm genutzten Grundstück schon in der Steinzeit Bestattungen stattgefunden haben.
Daraufhin waren den Behörden die Hände gebunden.
Munter bot B. weiterhin Totenverbrennungen nach indischem Brauch, die oben beschriebenen Senkrechtbestattungen und Aschenverstreuungen an. Erst als er im Mai 2006 sein Angebot um tibetanische Vogelbestattungen erweiterte, schritt der Staatsanwalt ein. Bei dieser Bestattungsform wird der noch warme Leichnam zerhackt und die fleischbehafteten Brocken aasfressenden Vögeln zum Fraß vorgeworfen. Zwar hatte B. immer noch Deckung durch die Sonderbestimmung des Bestattungsgesetzes, jedoch zäumte die Staatsanwaltschaft das Pferd von hinten auf und untersagte das Treiben mit einem unerwarteten Hinweis auf das Tierschutzgesetz. B. war zum Verhängnis geworden, daß er als aasfressende Vögel einige Lämmergeier legal importiert hatte. Jedoch sah es der Staatsanwalt so, daß das Füttern von Lämmergeiern mit menschlichen Leichenteilen dem Grundsatz der artgerechten Ernährung widerspreche: „Menschen sind keine Lämmer, Punkt!“
Bestatter B. protestierte damals in einem offenen Brief: „…sind die Maßnahmen der Behörden überzogen. Wenngleich sie sich auf einen Passus im Tierschutzrecht berufen, der möglicherweise tatsächlich berechtigt ist, was ich persönlich zwar bezweifle, so ist die komplette behördliche Schließung meiner Beerdigungsanlage doch reine Behördenwillkür, gegen die ich Klage einreichen werde.“
Und über eben diese Klage ist nun abschießend verhandelt worden. Richter Ronny Lausefritz wies die Behörden in ihre Schranken und beschied Bestatter B. ein vollkommen tiergerechtes Handeln. Sehr plakativ formulierte Lausefritz in seiner Urteilsbegründung: „Wenn den Lämmergeiern nicht schlecht wird und wenn sie es fressen, dann ist es gut. So ein Lämmergeier wird schon wissen, was ihm gut tut.“
Außerdem hätte die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise dafür vorlegen können, daß nicht auch die Dalai Lamas an Lämmergeier verfüttert werden, wie man es überhaupt versäumt habe, den Nachweis zu führen, welche Vogelarten traditionell für eine Vogelbestattung nach tibetanischem Muster geeignet seien.
„Solange wir nicht wissen, welche Vögel das sind, kann man jeden Vogel nehmen“, so Lausefritz.
Somit kann Bestatter B. seinen freien Friedhof ab sofort wieder nutzen und äußerte sich gestern dazu: „Ich bin natürlich froh, daß es weitergehen kann. Schon ab übermorgen werden wir weitermachen und unser Angebot sogar erweitern. Wir werden dann auch mexikanische Baumbestattungen anbieten, bei denen man den Leichnam einfach in den Wipfel eines Baumes hängt und den Rest der Mutter Natur überlässt.“
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: bestattungsrecht, urteil
aber nette idee, alle kuriosen bestattungsmöglichkeite mal so zu verwursten 🙂
bei toms geschick im schreiben aber sehr gut gelungen!
Baumbestattungen? Spinnt der? Im Baumschutzgesetz ist klar ersichtlich, daß Bäume als Pflanzen nur Photosynthese betreiben. Die jetzt mit Menschen zu füttern, finde ich ungeheuerlich! Es geht ja nicht nur um die Ernährung mit festen Stoffen, wenn’s regnet, werden ja sozusagen menschliche Bestandteile mit ins Wurzelwerk gespült. Aus diesen Bäumen macht man eventuell sogar Eßtische!
Nee, also, nee, ne?
Salat
April, April?
*aufs Datum zeig*
Muhahahahaha!
Warum muessen denn gleich die vorlauten, oberschlauen Datumsanzeiger auftauchen… Ich hatte mich so auf die hysterischen „DAS DARF MAN DOCH NICHT!!!11!!“ Kommentare gefreut 🙁
Cool, da kann sich ein Grufti dann ja sicherlich auch Fledermaus-like, kopfüber in den Sarg hängen lassen.
Wenn er denn am 1. April bestattet wird.
also so ma ich als grufti wäre da eher für eine realgetreue wikinger beerdigung mit dem drachboot und nem feuerpfeil
Ich mag Aprilscherze, auch wenn der hier sehr makaber ist.
Oh Mann, ich frag mich grad wieso mich das verbrennen ohne Filteranlage mehr hat stutzen lassen, als das Auffressen durch Geier *kopfschüttel*
Aber der Artikel ist mal eine witzige Idee!
Richter Ronny Lausefritz… Geil! 😀
„Man darf nicht vergessen, daß dieses Grundwasser auch zum Bierbrauen Verwendung findet.“ DAS ist natürlich ein Argument! 😀
Mal abgesehen von den Aprilscherz ist es wirklich eine Überlegung wert, ob das Bier der längst vergangenen Wicküler-Brauerei nicht seine besondere geschmackliche Note dadurch besaß, dass sie topografisch unterhalb eines großen Friedhofs angesiedelt war …
Über das Bierbrauen macht man keine Scherze!! Nein, das tut man nicht. Auch nicht am 1. April. Das ist ja skandalös.
Super Bestatter 😀 Würde mir auch gefallen.
[…] 17. Thomas Gigold: BarCamp Leipzig findet in Köln statt 18. neuerSpieler: EA kauft Valve auf! 19. BestatterWeblog: Ab jetzt auch Wikingerbestattung […]
ja wirklich sehr makaber ;)..bei der Aussage über das Grundwasser wurde ich schon sehr stutzig *gg*…aber bei den Baumbestattungen hörte selbst mein Verständnis auf..zum Glück ist heute der 1. April^^…
SPASSBREMSEN!!!
Ich hab einen Fleischwolf und esse geern Bratwurst!
Ein wirklich gut gemachter April-Scherz. Ich wäre auch fast darauf herenigefallen, aber:
1.: Für sowas wären wohl die Verwaltungsgerichte zuständig, also hätte nicht das Oberlandesgericht sondern das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden gehabt.
2.: Das Oberlandesgericht Mecklenburg-Vorpommern gibt es nicht.
3.: Das OLG Rostock (das als einziges OLG Mecklenburg-Vorpommerns evtl. gemeint sein könnte) hat keinen „22. Senat“, da die Senate für jedes Rechtsgebiet einzeln durchnummeriert sind.
3.: Die Abteilung 22 des OLG Rostock (die mit gaaaanz viel gutem Willen mit „22. Senat“ gemeint sein könnte) ist der Rehabilitierungssenat, der von allen OLG-Senaten wohl am allerwnigsten zuständig ist.
Okay. Ich muss hiermit gestehen, dass ich erst nach ca. 3/4 des Beitrags an einen Aprilscherz dachte, trotzdem ich das Datum im Hinterkopf hatte. Bei der Wikingerbestattung war ich sogar recht angetan und fand das ne coole Idee. Ich war sogar schon nen Schritt weiter und habe überlegt, wie unglaublich teuer es sein muss, jedes Mal so ein blödes Schiff anfertigen zu lassen *g*
Das ist der mit Abstand beste Aprilscherz, der mir heute bislang vor die Flinte gekommen ist.
Hut ab, Herr Bestatter.
Gute Brauereien liegen traditionell IMMER neben Friedhöfen, weil da das Grundwasser am besten ist. Kein Scherz!
Ich muss gestehen, ich bin reingefallen. Der absolute Brüller!
Aber das mit der „Vogelbestattung“ konnte man schon im Dez. 2001 woanders lesen, das scheint es zu geben
Gute Brauereien liegen traditionell IMMER neben Friedhöfen. Weil da das Grundwasser am besten ist. Kein Scherz.
Ich muss zugeben, ich bin reingefallen. Der Brüller!
Und mit diesem erfrischenden beitrag hat der Undertaker es heute bis in die „Netzeitung“ geschafft, in einen Artikel, in dem die am besten gelungenen Aprilscherze 2008 zusammengetragen werden. Glückwunsch :o)
Könnte auch den Traffic erklären, der heute im Bestatterweblog herrschte, oder bin ich die einzige, die heute kaum auf die Seite kam?
Herzliche Grüße!
Textehexe: Nein bist du nicht! Heute morgen nach veröffentlichung gings noch aber so gegen Mittag war es spürbar langsam. Stellenweise sogar gar nicht möglich!
[…] ? Skandal: Schäubles Finger falsch Inside Google Book Search: Google Book Search now smells better Urteil zum Bestattungsrecht | Bestatter-Weblog (etwas makaber!) __________________ ?Der Sinn des Lebens besteht darin, gl?cklich zu sein.? Tenzin […]
Baumbestattung? Ne bloß nicht, wenn so ne alte Ulme oder Eiche stirbt, möcht ich nicht das Grab ausheben.
Aprilscherz? Ach i wo, bei dem, mit was sich deutsche Gerichte alles befassen müssen, würde mich nichts mehr wundern. Also echt.
[…] Urteil zum Bestattungsrecht […]
Ich hab die Lunte erst bei der mexikanischen Bestattung gerochen ^^…. Respekt vor Deinem Einfallsreichtum lieber Herr Bestatter!!
Ich hab mich nur gewundert, wie man noch warme Leichen zerteilen will ^^
Auf den ersten April bin ich gar nicht gekommen.
Lieber Tom: Für mich darfst du bitte eine Kerbe ins Holz schlagen 😀
„“Wenn den Lämmergeiern nicht schlecht wird und …“
wenn es doch nur genügend Richter mit Humor gäbe! Jedenfalls wäre eine solche pragmatische Begründung genial.
Lieber Tom,
mindestens eine zweite Kerbe für mich
Gestern habe ich mit viel Mühe und erfolgreich sowohl einen Freund als auch meinen alten Herrn in den April geschickt und war mir sicher, es gelingt keinem dasselbe mit mir zu veranstalten.
Dabei hätte ich spätestens bei den Lämmergeiern stutzig werden müssen… *lachtnochimmer*
Ein wirklich toller Aprilscherz! 🙂
Daß die Tatsache, daß ein bestimmtes Areal „schon in der Steinzeit“ als Begräbnisstätte genutzt wurde, ein Freibrief für jegliche Form des Umgangs mit Verstorbenen sein soll, ist natürlich ziemlich absurd, aber trotzdem: super Geschichte! Kompliment!
Persönlich finde ich es ehrlich gesagt schade, daß es sich um einen Aprilscherz handelt, denn im tibetischen Buddhismus ist zum Beispiel die „Vogelbestattung“ tatsächlich die traditionelle und vorgeschriebene Bestattungsform und beinhaltet einen sehr tiefgreifenden religiösen Symbolismus. Warum also sollten sich Buddhisten nicht so bestatten lassen dürfen? Gleiches gilt für die Bestattungsformen anderer Religionen und Kulturen. Da sollten wir in Deutschland vielleicht etwas liberaler werden.
Wie dem auch sei: Du kannst wirklich toll schreiben, Tom. Weiter so!
Auch Zoroastrier lassen sich von Tieren fressen-allerdings werden sie nicht zerhackt soviel ich weiss.
Ja, sehe ich genauso. Ich habe mal einen Film über diese Bestattungsform gesehen. Da ist die Trauerprozession durchs Dorf gezogen und (was ich so beeindruckend fand) die Geier sind (von sich aus) neben/hinter dem Trauerzug marschiert. War schon ein eindrucksvolles Schauspiel.
Und bis zum letzten Absatz (die mir dann doch ein wenig over-the-top vorkam) war der gut gemacht, der Aprilscherz… 🙂
Trotz Aprilscherz ein kräftiges
BÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄH IIIIIIIIIIIIIIIIHHHHHHHHHHHHH *schüttel* *ekel* *spei*
von mir.
😉
also bis zur baumbestattung hab ich das alles für sehr plausible gehalten, wenn auch absurd, aber es gibt genug absurde menschen, v.a. in MeckPomm 😉
Sorry, wenn ich mich zu so alten Storys noch melde – ich hole gerade einige Monate versäumte Blog-Lektüre nach.
Davon abgesehen: Die Geschichte ist natürlich nicht ohne wahren Kern. In Bergisch Gladbach betreibt die Firma Pütz-Roth nach eigenen Angaben den ersten rein privaten (Urnen-)Friedhof in Deutschland. Was auf deren Webauftritt an Fotos zu sehen ist, deutet schon darauf hin, daß man im Rahmen des Möglichen und Erlaubten nach Kräften bemüht ist, neue Wege einzuschlagen (ich werde mir diese „Gärten der Bestattung“ bei Gelegenheit mal ansehen, möglicherweise war Tom ja auch schon mal dort). Ob Fritz Roth, der Inhaber, allerdings an so etwas wie die Lämmergeier-Nummer auch nur denken würde, selbst wenn es erlaubt wäre, möchte ich allerdings stark bezweifeln.