Was passiert, wenn eine demente Person einfach verschwindet und nicht wiedergefunden werden kann? Wann kann sie für tot erklärt werden? Wie ist das, wenn die Person in einen Fluss gefallen ist und später gefunden wird?
Diese Fragen beschäftigen eine Frau, die auf das Bestatterweblog gestoßen ist und mir nun schreibt. Damit alle etwas davon haben, gebe ich die Antwort hier im Blog:
Wann kann eine verschollene Person für tot erklärt werden?
Wenn man mal kurz im Netz recherchiert, stößt man schnell auf die entsprechenden Gesetze. Sie sind sehr aufgeregt und etwas kopflos, deshalb habe ich das mal für Sie gemacht:
VERSCHOLLENHEITSGESETZ
Abschnitt I
Voraussetzungen der Todeserklärung.
Lebens- und Todesvermutungen
Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden.
…
§ 3
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.
…
§ 30
(1) Hat der Verschollene die Todeserklärung überlebt, so kann er oder der Staatsanwalt ihre Aufhebung beantragen.
(2) Der Antrag ist bei dem Amtsgericht zu stellen, bei dem das Aufgebotsverfahren anhängig gewesen oder an welches die Sache abgegeben worden ist.
Wann tauchen Wasserleichen wieder auf?
In meinem Artikel „Schwimmen Wasserleichen?“ habe ich schon vor Jahren Auskunft auf die Frage gegeben, ob Wasserleichen immer oben schwimmen, so wie es im Fernsehen gerne gezeigt wird.
Das muss nicht so sein.
Unsere Flüsse sind aber reguliert und es gibt zahlreiche Stauwehre und Schleusen, sowie andere Bauten im Wasser, an denen für gewöhnlich ertrunkene Menschen angeschwemmt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Leiche gefunden wird, ist also vergleichsweise groß.
Verschollen und für tot erklärt. Gibt es eine Beerdigung?
Für Personen, die für tot erklärt wurden, kann eine Beerdigung mit einem leeren Sarg durchgeführt werden oder einfach nur ein Grab erworben werden, ohne dass dort eine Beisetzung stattgefunden hat.
Sofern es in der Familie schon ein bestehendes Grab gibt, könnte der Name mit den Lebensdaten auch auf dem dortigen Grabstein mit angebracht werden.
Ich hoffe, ich konnte die Fragen beantworten.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass der alte Herr wohlbehalten wiedergefunden werden kann.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: dement, Demenz, ertrunken, tot für tot erklärt, verschollen, verschwunden, Wasserleiche
Wie seht das denn mit dem Besitz, den Verpflichtungen und den Rechten eines Verschollenen aus in den zehn Jahren, wenn er keine Familie hat? Wer muß oder darf sich in dieser Zeit darum kümmern? Da geht es ja nicht nur ums Blumengießen, da können wichtige Entscheidungen notwendig werden.
Das weiß ich auch nicht.
Was ich weiß ist, dass Erbschaften zurückgefordert werden können. Ob aber alles rückabgewickelt wird, das müsste ich auch erst recherchieren.
Nehmen wir mal an, ein Rentner hat im Urlaub in Brasilien einen Schlag auf den Kopf bekommen und lebte dort mit Gedächtnisverlust 10 Jahre in einem Dorf.
Hier wurde er für tot erklärt.
Sein Haus und Vermögen wurde vererbt.
Seine Witwe hat neu geheiratet.
Und nun kehrt sein Gedächtnis zurück und er kommt wieder „nach Hause“. Die Todeserklärung wird auf seinen Antrag hin widerrufen.
Bekommt er nun seine Rente für 10 Jahre nachgezahlt?
Müssen die Erben das Haus und das restliche Erbe zurückgeben und evtl. mit Zinsen?
Ist er noch verheiratet?
Interessante Fragen, oder?