Frag doch den Undertaker

Verschollen – Wann wird man für tot erklärt und gibt es dann eine Beerdigung?

ein älterer Herr mit Brille

Was passiert, wenn eine demente Person einfach verschwindet und nicht wiedergefunden werden kann? Wann kann sie für tot erklärt werden? Wie ist das, wenn die Person in einen Fluss gefallen ist und später gefunden wird?

Diese Fragen beschäftigen eine Frau, die auf das Bestatterweblog gestoßen ist und mir nun schreibt. Damit alle etwas davon haben, gebe ich die Antwort hier im Blog:

Hallo, mein schwer dementer Stiefvater wird seit Freitag vermisst. Es wird überall gesucht, aber keine Spur. Er hat kein Geld und kann keine verständlichen Sätze bilden. Es kann sein, dass er in den relativ großen Fluss gefallen und ertrunken ist. Ich habe Ihre Seite „Schwimmen Wasserleichen“ gelesen. Er wird also vielleicht hoffentlich diese Woche noch gefunden werden.
Meine Frage:
Was passiert, wenn er nicht auftaucht? Wann wird er für tot erklärt? Gibt es dann eine Beerdigung mit einem leeren Sarg? Und dann noch eine, wenn er nach Monaten/Jahren auftaucht? Wie geht das?
Wir hängen alle gerade ziemlich in der Luft.
Vielen Dank für eine Antwort.

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Wann kann eine verschollene Person für tot erklärt werden?

Wenn man mal kurz im Netz recherchiert, stößt man schnell auf die entsprechenden Gesetze. Sie sind sehr aufgeregt und etwas kopflos, deshalb habe ich das mal für Sie gemacht:

VERSCHOLLENHEITSGESETZ

Abschnitt I
Voraussetzungen der Todeserklärung.
Lebens- und Todesvermutungen

Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden.

§ 3

(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.

(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.

§ 30

(1) Hat der Verschollene die Todeserklärung überlebt, so kann er oder der Staatsanwalt ihre Aufhebung beantragen.

(2) Der Antrag ist bei dem Amtsgericht zu stellen, bei dem das Aufgebotsverfahren anhängig gewesen oder an welches die Sache abgegeben worden ist.

Wann tauchen Wasserleichen wieder auf?

In meinem Artikel „Schwimmen Wasserleichen?“ habe ich schon vor Jahren Auskunft auf die Frage gegeben, ob Wasserleichen immer oben schwimmen, so wie es im Fernsehen gerne gezeigt wird.
Das muss nicht so sein.

Unsere Flüsse sind aber reguliert und es gibt zahlreiche Stauwehre und Schleusen, sowie andere Bauten im Wasser, an denen für gewöhnlich ertrunkene Menschen angeschwemmt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Leiche gefunden wird, ist also vergleichsweise groß.

Verschollen und für tot erklärt. Gibt es eine Beerdigung?

Für Personen, die für tot erklärt wurden, kann eine Beerdigung mit einem leeren Sarg durchgeführt werden oder einfach nur ein Grab erworben werden, ohne dass dort eine Beisetzung stattgefunden hat.
Sofern es in der Familie schon ein bestehendes Grab gibt, könnte der Name mit den Lebensdaten auch auf dem dortigen Grabstein mit angebracht werden.

Ich hoffe, ich konnte die Fragen beantworten.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass der alte Herr wohlbehalten wiedergefunden werden kann.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. Juli 2024

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