Frag doch den Undertaker

Warum müssen wir für das Grab nochmal bezahlen?

Grab

Das offene Grab wartet auf den Sarg. Bild von Siegfried ©

Familiengrab

Hallo
Bin gerade sehr ratlos
Mein Schwiegervater ist verstorben.
Meine Schwiegermutter hat ein Familiengrab gepachtet für 30 Jahre
Jetzt ist die Rechnung gekommen
Da ist aufgelistet die
1x Durchführung der Erdbestattung Betrag x
Und jetzt kommt was ich nicht verstehe
2x Erwerb eines Familiengrabes Betrag x
Meiner Meinung nach müßte ich das Familiengrab doch nur einmal zahlen oder ?
Bitte um Antwort

Vermutlich ist es so, daß die Mindestruhezeit nicht mehr gewährleistet ist.

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Da nicht jeder weiß, was das ist und da nicht jeder mit der Suchfunktion in diesem Blog zurecht kommt, mag ich das gerne nochmal erklären.

Es gibt auf den Friedhöfen zwei Zeiten zu beachten.
Die eine Zeit ist die Zeit, für die Gräber vermietet werden. Das ist die Laufzeit des Grabes.
Die andere Zeit ist der Zeitraum, der für diesen Friedhof als Mindestruhezeit festgelegt wurde. Das ist der Zeitraum, nach dem Verstorbenen als vergangen, als weg gelten.
Die kürzeste Grablaufzeit ist immer identisch oder länger als die Mindestruhezeit.

Sagen wir, die Mindestruhezeit betrüge für einen Friedhof 20 Jahre.
Das bedeutet, daß der Verstorbene rein rechtlich nach 20 Jahren als vergangen gilt. Das Grab gilt danach als leer.
Erwirbt man auf diesem Friedhof nun ein Wahlgrab für 30 Jahre, so kann der erste Verstorbene in Ruhe vergehen. Wir nehmen der Einfachheit halber jetzt mal an, es handele sich um ein Wahlgrab für nur eine Person.

Am Ende sind sogar noch 10 Jahre Grablaufzeit übrig, obwohl das Grab schon als leer gilt.
An Stelle des vergangenen Verstorbenen kann nun eine andere Person in diesem Grab beigesetzt werden.
Da aber die Mindestruhezeit 20 Jahre sind und das Grab nur noch 10 Jahre läuft, müssen vor der Beisetzung die fehlenden 10 Jahre „nachgekauft“ werden.

Es ist also richtig, daß trotz bereits erfolgter Bezahlung für das mehrstellige Grab nun eine Grabgebühr für die Verlängerung verlangt wird.
Unter bestimmten Umständen und auch nicht auf allen Friedhöfen kann es vorkommen, daß auch für die bereits bestattete Person nochmals eine Verlängerungsgebühr verlangt wird.

Durch die Beisetzung der zweiten Person wird die Grablaufzeit verlängert und nach Ansicht mancher Friedhöfe muß dann für alle Stellen eine Gebühr bezahlt werden.
Da mir der Fragesteller aber nichts über den Ort/Friedhof schreibt, kann ich von hier aus nicht sagen, ob da ein Fehler oder eine korrekte Abrechnung vorliegt.

Die Antwort müßte der beauftragte Bestatter geben können.
Ansonsten gilt auch hier: Rufen Sie bei der Friedhofsverwaltung an und lassen Sie sich die Rechnung erklären.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 31. Juli 2017

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