Fundstücke

Was alles passieren kann, wenn man in Betreuerhände gerät

Normalerweise mache ich das ja nicht, daß ich fremde Texte hier einstelle. Aber Leser Andreas, der ebenfalls Bestatter mit Leib und Seele ist, hat sich auch einmal an der Wiedergabe eines Erlebnisses gewagt und mir diesen Text zugesandt.
Ich bedanke mich recht artig und hier kommt sie nun, die Geschichte:

„Was kann alles passieren, wenn man in Betreuerhände gerät“

Frau Krösellund ist gestorben oder „Was kann alles passieren, wenn man in Betreuerhände gerät“!
Vor etwa drei Jahren kommt eine ältere Frau zu uns ins Bestattungshaus und hat den Wunsch ihre eigene Beerdigung zu regeln, also eine Vorsorge abzuschließen. Meine Mitarbeiterin, die neben ihren sehr guten fachlichen Fähig- und Fertigkeiten auch die Fähigkeit hat, gut zuzuhören und dabei eben nicht auf die Uhr zu schauen, bittet Frau Krösellund in einen der Beratungsräume, holt Kaffee und Wasser herbei und hört sich erst einmal an, was sie zu erzählen hat.
Frau Krösellund ist alleinstehen, der Ehemann ist schon vor vielen Jahren verstorben, Kinder gibt es leider keine und der Kontakt zu Schwester und Bruder ist glimpflich ausgedrückt nicht der beste. Aus Angst, die bestattungspflichtigen Geschwister würden sie nach Ihrem Tode einfach irgendwo verscharren, also z.B. die Asche einfach am Krematorium belassen,
Nicht besonderes, nur eine schlichte Trauerfeier mit dem „Ave Maria“ und „So nimm denn meine Hände“, Einäscherung und eine Beisetzung in einer Urnenwandgrab hier in ihrer Heimatgemeinde, ja, das war ihr sehr wichtig, nämlich dort bestattet zu werden, wo sie gelebt hat.
Auf gar keinen Fall sollen sich die Geschwister um ihre Bestattung kümmern, sondern der Neffe und seine Frau sollten dann einmal unser Ansprechpartner sein.

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Die Finanzierung sollte über zwei kleine Sterbegeldversicherungen erfolgen, der Rest sollte aus ihrem kleinen Vermögen in einen Treuhandvertrag eingezahlt werden, sobald der kleine Sparvertrag ausgezahlt wird, was in Jahresfrist soweit seien sollte.
Der Vertrag wurde durch meine Mitarbeiterin vorbereitet, Frau Krösellund kam noch zwei drei Male um kleine Änderungen im Vertrag zu besprechen und hat ihn dann unterschrieben, bekam ihren Vorsorgeausweis und machte einen sehr glücklichen Eindruck, daß sie eben alles geregelt hat und sich somit darauf verlassen könnte, daß ihre geringen Wünsche umgesetzt werden können.

Ein knappes Jahr später Post einer Betreuerin, nennen wir sie einfach Frau Müller, die uns mitteilte, daß Frau Krösellund nun im Pflegeheim sei und daß die Gemeinde sie von Amts wegen als gesetzliche Betreuerin eingesetzt habe. Soweit so gut.
Das nächste Schreiben von Frau Müller hatte dann den Inhalt, daß der Bestattungsvorsorgevertrag nicht erfüllt werden kann, da das Vermögen erst einmal für das Pflegeheim aufgebraucht werden müsse. Unsere Einwände bezüglich Schonvermögen für Bestattung, etc. wurden allerdings ignoriert.

Wir haben den Vertrag dann so angepaßt, daß wir auf jeden Fall im gesetzlichen Schonvermögensbereich bleiben, trotzdem aber die Wünsche von Frau Krösellund erfüllen können, denn wir haben mit dem Vorsorgevertrag ja auch eine gewisse Verantwortung übernommen.
Auch hier gab es keinerlei Reaktion der Betreuerin diese änderung abzusegnen, sein im Gegenteil, ein knappes halbes Jahr später die Nachricht, daß das Vermögen nahezu aufgebraucht sei und sie als Betreuerin den Vertrag somit als gegenstandslos betrachtet.
Kann sie ja, trotzdem, trotzdem haben wir die Wünsche eines Menschen der durch uns bestattet werden will zu akzeptieren, das Finanzielle ist dann erst einmal nebensächlich.
Letzten Montag erscheint der Neffe mit seiner Ehefrau bei uns und teilt uns mit, daß die Tante verstorben sei und das bereits am vergangenen Freitag. Weder das Pflegeheim, noch die Betreuerin, noch das Krankenhaus, alle hatten die Handynummer des Neffen, haben es für nötig gehalten, den Neffen zu informieren, weder, daß die Tante am Donnerstag ins Krankenhaus gekommen sei, noch, das sie dort in der Nacht zum Freitag verstorben ist. Dies erfuhr der Neffe nun erst bei dem Versuch seine Tante am Sonntag zu besuchen.
Schade eigentlich, aber aus unserer Erfahrung heraus leider kein Einzelfall.

Nachdem wir nun Kenntnis über den Tod der Frau hatten, hat meine Mitarbeiterin versucht Frau Müller, die Betreuerin, zu erreichen, um mit ihr das weitere Vorgehen zu besprechen.
Als sie die gute Frau dann nach dem x-ten Versuch endlich einmal ans Telefon bekam, erhielt sie die Auskunft, daß, weil ja eh kaum noch Geld da ist, sie den Tod der Betreuten dem Ordungsamt gemeldet hat und dieses bereits ein anderes Bestattungshaus, nennen wir es einfach Pietät Eichenlaub, mit dem Armenbegräbnis beauftragt hat.

Toll, die Gute macht sich das ja einfach. Aus meiner Sicht wäre der menschlich richtige Weg gewesen uns zu informieren und uns zu bitten den weiteren Ablauf mit der Kommune zu klären, denn es ist hier im Ort so, daß das Ordnungsamt solche Bestattungsfälle einfach der Reihe nach an alle Bestatter im Ort verteilt, immer reihum. Der Kostenrahmen ist dabei einheitlich festgelegt und läßt keinerlei Handlungsspielraum.
OK, auf Ordnungsamtsbestattungen ist keiner wirklich scharf, aber die werden zumindest bei uns genauso würdevoll abgewickelt, wie jeder „normale“ Sterbefall.
Das es einen Vorsorgevertrag gab, in dem klare Wünsche geäußert wurden, hatte Frau Müller gegenüber der Ordungsbehörde wohl vergessen zu erwähnen, denn der Sachbearbeiter, den ich dann umgehend angerufen habe, war da schon ziemlich erstaunt.
Ich will da keinen großen Tumult machen, sondern habe dem Sachbearbeiter die Wünsche von Frau Krösellund mitgeteilt, inkl. dem Wunsch des Neffen, seine Tante noch einmal sehen zu können und er versprach mir, diese Wünsche dem beauftragten Institut mitzuteilen und um die Erfüllung zu bitten, denn z.B. die offene Aufbahrung ist bei solchen Todesfällen absolut nicht vorgesehen.
Ob es daran lag, oder einfach an der menschlichen Seite des Inhabers der Pietät Eichenlaub, weiß ich nicht, ich nehme für mich lieber den zweiten Grund an, denn der ist angenehmer zu akzeptieren. Auf jeden Fall klingelt am Nachmittag das Telefon und der Kollege, der mit der Durchführung des Begräbnisses beauftragt ist war am anderen Ende und forderte mich auf, die gute Frau Krösellund doch bitte bei ihm abzuholen, weil immerhin wüßten wir ja auch genau, was sie sich für ihre Beerdigung gewünscht hat und wir würden die Verstorbene ja auch persönlich kennen.
Ein wenig verwundert, aber durchaus dankbar für die Reaktion des Kollegen habe ich meiner Mitarbeiterin, die die Vorsorge mit Frau Krösellund erstellt hat diese Information gegeben uns durfte dann in ein richtig glückliches Gesicht schauen, denn sie ist ein Mensch, der sich da schon ihre Gedanken macht und gerade den Verstorbenen gegenüber keinerlei Kompromisse macht.
Am nächsten Morgen haben wir Frau Krösellund gemeinsam bei der Pietät Eichenlaub abgeholt und sie zu uns ins Haus überführt.
Es ist Samstag und meine Mitarbeiterin, die eigentlich frei hätte, ist extra gekommen, damit wir Frau Krösellund gemeinsam versorgen und für die offene Aufbahrung herrichten können, damit der Neffe und seine Frau dann morgen, knapp eine Woche nach dem Tod der Tante endlich von ihr Abschied nehmen können.
Sie wird dann ins Krematorium überführt und ich gehe davon aus, daß wir die Asche recht schnell wieder abholen können. Es wird dann eine kleine Trauerfeier in unserer Trauerhalle geben, die können wir ja zum Glück auch kostenlos zu Verfügung stellen, die Wunschmusik wird gespielt werden und Frau Krösellund wird hier in ihrer Heimatgemeinde bestattet, denn gegen alle Informationen der Betreuerin reicht das Geld für eine Grabstätte hier doch gerade noch aus.
Der Fall hat eine positive Wendung genommen, die doch mit einigem Aufwand verbunden war. All dies hätte vermieden werden können, wenn die Betreuerin von Anfang an den Wünschen ihrer Betreuten gefolgt wäre, aber aus der Richtung hört man natürlich nichts. Frau Müller ist jetzt erst einmal 14 Tage im Urlaub und wenn sie wieder da ist, bekommen wir evtl. auch das Familienbuch und die Versicherungspolicen von Frau Krösellund. Bis dahin wird der Sterbefall eben nur vorläufig beurkundet, das reicht, um die Einäscherung und die Bestattung vornehmen zu können.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 10 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. September 2012

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ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

„Schön“, wenn Betreuer sich so richtig für ihre „Fälle“ engagieren.

Arno Nühm
Reply to  ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

Scxhade allerdings, daß ausgerechnet die schlimmsten von denen nicht wissen, daß die Betreuung mit dem Tod des Betreuten erlischt, d.h. Frau Müller hat nach dem Ableben eigentlich gar nichts mehr zu bestellen.

Mort
Reply to  Arno Nühm
12 Jahre zuvor

In meiner Familie (wenn auch schon an den ausgefransten Zweigchen des Stammbaums…) gab’s ’nen ähnlichen Fall, wo die Betreuerin am liebsten auch noch das Erbe kassiert hätte. Zum Glück gab’s aber ’nen besseren Finanzverwalter und Angehörige, die sich vorher ausreichend schlau gemacht haben…

12 Jahre zuvor

Das liegt auch häufig daran, dass die Fallzahlen viel zu hoch sind.

Ich weiß leider, wovon ich rede.

hajo
Reply to  Tante Jay
12 Jahre zuvor

Tantchen, das ist doch (im besten Fall) eine Erklärung, aber doch keine Entschuldigung für (gelinde ausgedrückt) unprofessionelles Verhalten.

Micha I
12 Jahre zuvor

also die Fälle Betreuer die ich kenne sind eine echte Lachnummer und peinlich.

12 Jahre zuvor

„Frau Müller“ ist aber auch so ein Gruselfall, oder? Sowas ignorantes… 🙁

Wie kommts eigentlich, dass die Pünktchen über ü, ö und ä alle verrutscht sind? Oder sieht das nur bei mir so aus?

Zermalmer
Reply to  Blogolade
12 Jahre zuvor

Bei den Pünktchen bist Du nicht alleine…

hajo
Reply to  Zermalmer
12 Jahre zuvor

Kunststück
.. wenn Ihr die Pünktchen HINTER die entsprechenden Vokale setzt 😉

Herodes
Reply to  hajo
12 Jahre zuvor

Meine Punkte sind alle normal. Was seht ihr denn da?

Zermalmer
Reply to  Herodes
12 Jahre zuvor

Der erste Punkt isüber der 2. Hälfte des Umlautes und der 2. Punkt in der ersten Hälfte des folgenden Buchstaben.

Hab ich so eigentlich noch nicht erlebt.

Reply to  Zermalmer
12 Jahre zuvor

Ich nehme mal an, das ist nur bei diesem Artikel so?
Hier bei mir sieht alles richtig und korrekt aus.

Zermalmer
Reply to  Zermalmer
12 Jahre zuvor

Richtig, es ist nur bei dem Artikel so.

Uzi
Reply to  Zermalmer
12 Jahre zuvor

Das scheint irgendwie an dem kursiven Zeichensatz zu liegen. Vielleicht kann der Browser den nicht so ganz richtig darstellen?

jkshgk
Reply to  Zermalmer
12 Jahre zuvor

… ich behaupte mal, das liegt daran, daß der Text in NFD ist und nicht NFC, d.h. ein Umlaut ist nicht ein singuläres (Rückwärtskompatibilitäts-)Zeichen, sondern ein Vokal gefolgt von dem hat-Diaresis-drüber-Zeichen. Beides ist eine kanonische Form für das gleiche, die erste ist zu bestehenden Texten passender, die zweite vermeidet eigentlich jetzt überflüssige Zeichen. NFD, also zerlegte Zeichen, werden wohl von MacOS verwendet, die sonstige Welt scheint noch NFC zu verwenden. Jedenfalls: kommt da sowas kaputtes bei raus, dann sieht man, wie gut ein Programm mit Unicode umgehen kann. Leider hängt das Ergebnis auch vom verwendeten Font ab.

(Beispiel: KDE 4.9 konsole mit Liberation Mono = Pünktchen über nächstem Buchstaben, mit DejaVu Sans Mono = alles korrekt…)

… nur so falls es jemanden interessiert.

nobody
Reply to  Zermalmer
12 Jahre zuvor

Da bin ich aber froh dass aus fachlichem Mund bestätigt wird das Tom keine Ahnung vom Computern hat und sein Mac an diesem Scheiss schuld ist.

Das kommt davon wenn man als Apple-Jünger nur dem Design hinterher läuft und die Superfunktion von WIN ausser Acht lässt.

Big Al
12 Jahre zuvor

Internet kaputt.

Chris
12 Jahre zuvor

durch jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit habe ich (zu) viel Einblick in die „Betreuungsindustrie“ bekommen… Fakt ist: So ein Fall wie von Frau K. von oben ist für diese uninteressant. Es gibt einen dreistelligen Grundbetrag vom Familiengericht pro Jahr – hat der Betreute nix ist für den Betreuer auch nix zu holen und dieser entsprechend motiviert… Anders sieht es z.B. bei so einem Fall aus, den ich erlebt habe: Ledige hohe Beamtin in Pension, Hauseigentum und ca. 100.000€ Barvermögen ! Leichte Demenz – daher Betreuung nötig. Der Neffe wollte die Betreuung übernehmen – aber der Familienrichter redete ihr beim Hausbesuch ein, lieber „einen Profi“ zu nehmen. (Der Wunsch des zu betreuenden ist zu beachten!) Die Dame akzeptierte – und jetzt kommt der Clou: Es gibt hier auch den geringen Grundbetrag vom Familiengericht – ABER DANN kann der Betreuer seine Bemühungen stundenweise in Rechnung stellen. Post und Kontoauszüge sichten hat halt 10 Stunden/Woche gedauert – wer will das Gegenteil beweisen… So sind in drei Jahren ca 80.000€ an den Betreuer gegangen – ganz guter Schnitt, oder ? An… Weiterlesen »

NonesensE
Reply to  Chris
12 Jahre zuvor

Familienangehörige als Betreuer kann aber auch mächtig nach hinten losgehen, insbesondere wenn jene(r) Familienangehörige Geldsorgen hat. Der Amtlich bestellte Betreuer war für unseren Nachbarn ein Segen. Die Kinder wollten ihn wegen angeblicher Demenz (Schwerhörigkeit und schlechte Sicht hinterlassen einen solchen Eindruck) ins Heim schieben, das Haus verkloppen und die Kohle kassieren. Und ein Betreuer aus dem Umfeld (mein Vater wurde darum gebeten) wäre neben seiner normalen Arbeit mit den Rechtsstreitigkeiten etc. überfordert gewesen.

Luke Skywalker
Reply to  Chris
12 Jahre zuvor

Da muss ich noch mal drauf anspringen.
Einspruch.

Es ist gesetzlich geregelt, wieviel der Betreuer an Vergütung erhalte kann –
bei einem Stundensatz in von 44 EUR und einer Dauer von 3 Jahren sieht
das VBVG (www.gesetze-im-internet.de) maximal 7.128 EUR als Vergütung
vor – klingt mir daher bei Dir eher nach einem Märchen.

Oder Du überzeugst mich….

kätchen
12 Jahre zuvor

Es gibt auch gute Betreuer. Ideal ist es natürlich wenn man sich zumindest flüchtig kennt. Wenn man auf einen berufsmäßigen Betreuer angewiesen ist hat man keine Wahl, aber es gibt auch Leute wie meinen Vater die ehrenamtlich immer ein paar Betreuungen machen und denen die Leute wirklich am Herzen liegen.

Es stimmt dass die Betreuung normal mit dem Tod erlischt, der Betreuer kann aber im Anschluss extra auch mit der Nachlassverwaltung bzw. Organisation der Beerdigung beauftragt werden. Wie das in manchen Fällen wirklich läuft weiß man nicht. Entweder wirklich beauftragt oder sie reißen das einfach an sich und niemand der das mitbekommt fühlt sich bemüßigt ernsthaft zu protestieren.

Astrid
12 Jahre zuvor

Für mich ist das ein Unding wenn ich hier höre, dass Betreuer sich mit fingierten Rechnungen an dem Besitz ihrer „Patienten/Kunden“ bereichern können. Das muss doch irgendwo nicht nur geregelt sondern auch gedeckelt sein. Das ist ja mies, dass einer, der pro Woche tatsächlich 2 Stunden Zeit pro Person zur Verfügung hat, ohne dass es von einer Art Vorgesetzten bzw Behörde gegengeprüft wird, mehrere Stunden pro Woche zu einem anscheinend sehr hohen Stundensatz abrechnen kann… Ich dachte, Betreuer werden von einem Amt eingesetzt, was diese zu prüfen hat, und ich würde schon stutzig werden, wenn ich so hohe Abrechnungen für angebliche Leistungen sehen würde. Man weiß, dass die Betreuer sehr viele Fälle haben und man weiß daher auch dass keiner, der, sagen wir, 30-50 Leute zu betreuen hat so viel arbeiten kann, dass pro Person 10 Stunden die Woche berechnet werden können. Das muss dann doch jeder wissen… Wie können sich denn Leute, die ein gewisses Vermögen aber keine Verwandte oder ein schlechtes Verhältnis zu diesen haben, davor schützen, wenn niemand die Betreuer kontrollliert? Es… Weiterlesen »

Chris
12 Jahre zuvor

Astrid, da hast Du genau den Fehler im System erkannt. Der Betreuer steht natürlich offiziell unter Aufsicht des Familiengerichts. Aber das kann nur SEHR stichprobenartig prüfen – und kann bei Stundenabrechnungen auch nicht das Gegenteil beweisen – Betreuer sind oft Rechtsanwälte – kannst Dir ja vorstellen, was die für Stundensätze abrechnen. Natürlich nur, wenn auch was da ist – das Mütterchen mit 800€ Rente und 400€ Miete ist völlig uninteressant – ein Fall, wie der von mir genannte schon viel mehr…

Ich will jetzt nichts unterstellen – aber wenn Du den Familienrichter z.B. vom Studium kennst – welchen Fall wird er Dir geben? Das Mütterchen oder mein Beispiel…

Darum für ALLE: BETREUUNGSVERFÜGUNG – BETREUUNGSVERFÜGUNG – BETREUUNGSVERFÜGUNG !!!!!

B.H.
12 Jahre zuvor

Gott sei Dank gibt’s aber auch das Gegenteil.

Ich hatte über einen 1€-Job einen geistig Behinderten kennengelernt, ein lieber netter Kerl, der leider nur 2 Lautstärken kannte.
Laut schreien und noch lauter schreien.
Auch als ich längst wieder Arbeit hatte, ist der Kontakt zu ihm geblieben.
Irgendwann kam dann ein Anruf seiner Betreuerin, weil er plötzlich verstorben war.
Sie hat jeden angerufen, der mit ihm zu tun hatte, seinen Tod mitgeteilt und nachgefragt, ob er irgendwem gegenüber geäussert hatte, wie er beerdigt werden wollte.
Das hatte er, aber sein Wunsch war von dem bisschen vorhandenem Vermögen nicht machbar.
Also hat jeder, auch die Betreuerin, ein paar € locker gemacht und es ging.
Ach, ja die Betreuerin ist Rechtsanwältin und bekommt auch nur die paar € pro Jahr.
Von der Familie ist übrigends niemand zur Beerdigung gekommen oder hat Geld dazugegeben.

Astrid
Reply to  B.H.
12 Jahre zuvor

Wow, welch herzliche Familie….

sakasiru
12 Jahre zuvor

Ich kapier das immer noch nicht ganz. Die Verstorbene hatte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und einen Bestattungsvertrag. Das heißt, sie hat eine Leistung bestellt und die Finanzierung dafür (zumindest teilweise) gesichert. Wie hat es die Betraterin geschafft, diese beiden Dinge zu umgehen? Dass die aus dem Barvermögen zu bezahlenden Punkte nicht durchgeführt werden können weil das Geld für die Pflege draufgeht kann ich ja noch nachvollziehen. Aber wie kann man die Sterbegeldversicherung umgehen? Das Geld ist doch zweckgebunden? Und der Vertrag mit dem Bestatter existierte ja so oder so. Was hat sie sich erhofft, dass die Verstorbene auf Staatskosten bestattet wird und sie dann das Geld aus der Versicherung rausbekommt oder wie?

Yeti
12 Jahre zuvor

@sakasiru: Ich geh mal davon aus, das der Geldwert der Bestattungsvorsorge das Schonvermögen überstiegen hat, dann darf die Betreuerin (und dann hat sie eigentlich auch die Pflicht) das Ganze zu canceln bzw. die Vorsorge entsprechend zu „verkleinern“, damit die Allgeimeinheit nicht (bzw. nicht in dem Maße) für die Pflegekosten des Betreuten aufkommen muss. Ansonsten würde ich allen die über „geldgeile, amtlich bestellte Betreuer“ hetzen mal raten, denen mal einen Tag zur Hand zu gehen, ein Scheißjob für Scheißkohle. Die meisten haben nur 50- 100 (eher 100) arme Schlucker zu betreuen und keinen einzigen ach so reichen alten Beamten (bei letzteren sind die Familienstrukturen i.d.R. etwas besser, diese werden oft durch die Familie betreut) und in dem Fall gibt es festgelegte Stundensätze. Man darf nicht vergessen das Betreuer jeden winzigen Kleinscheiß für ihre Betreuten unterschreiben müssen und dafür auch haften. Das heißt konkret: ist der Betreute im krankenhaus muss der Betreuer FÜR JEDE EINZELNE UNTERSUCHUNG einen Fragebogen ausfüllen und unterschreiben, Generalvollmachten sind unzulässig (danke, toller Gesetzgeber!), das heißt mindestens eine Stunde pro Krankenhauspatient und Tag nur… Weiterlesen »

Astrid
Reply to  Yeti
12 Jahre zuvor

Ich hetze ja gar nciht gegen alle diese Betreuer. Ich finde es nur unglaublich, dass es keine Wege gibt, Leute die das System nutzen, um sich von den zig oder hunderttausenden Euro des Verstorbenen irgendwie zu bereichern, zu entdecken udn stoppen. Dass dieses nur wenige Schwarze Schafe in einer Gruppe von vielen hart arbeitenden überlasteten Betreuern ist ist sicher jedem klar. Dennoch darf man auch nicht den wenigen Leuten, die sich mit falschen Ansprüchen an fremdem Eigentum bereichern, die Chance dazu geben. Anscheinend ist das aber mit krimineller Energie und wenig Aufwand wohl recht einfach, wenn man sich die Geschichte von Chris, sofern sie so richtig ist, durch liest.

Chris
Reply to  Astrid
12 Jahre zuvor

…leider ist die vollkommen richtig! Könnte jederzeit Namen und Adressen nennen. Aber zum Glück gibt es auch Gegenbeispiele, wie hier angeführt. Es gibt wohl keine Statistiken darüber, wie viele Betreuer zu welcher Fraktion gehören. Übringens: „Kleinvieh“ macht auch Mist: Im Fall der Frau K. oben war die Betreuerin halt der Meinung „Frau K. braucht keine Bestattungsvorsorge, sie ist Heesters+“ Dann wird die halt gekündigt, es gibt in einem Monat die vielleicht schon angesparten 1.700 € zurück – und schon kann man wieder ein paar Stunden schreiben…. Bei meinem Fall ging das so: Es war jahrelang üblich, dass die Dame den Nachbarskindern, die sie sehr mag, eine schöne Weihnachtskarte zu schreiben und dieser je nach Alter der Kinder so 50-150€ beizulegen – leisten konnte sie es sich ja… Als die Dame den Betreuer vor Weihnachten nach dem entsprechendem Bargeld fragte, gab es nur ein NEIN als Antwort. Oder ein ander Fall fällt mir gerade wieder ein: Ein junger Mann mit leichter geistiger Behinderung war ein Vereinskollege von mir. Dieser Verein betreibt ein schönes Hobby und der… Weiterlesen »

Yeti
Reply to  Chris
12 Jahre zuvor

Das ist aber so, der Betreuer hat auch auf das Vermögen aufzupassen. Die Nachbarskinder sind von dem (nicht mehr gegebenen) Weihnachtsgeschenk sicher nicht gestorben. Wenn du schon von KinderN und 50-150€ redest, waren das am Ende sicher eine stange Geld, das ist absolut übertrieben als Geschenk für NACHBARSkinder, eine Schokonikolaus reicht auch (es sind ja Nachbarskinder!!!). Im Gegensatz zu der alten Dame muss der Betreuer halt die Schonung des Vermögens und die Bildung von möglichst viel Rücklagen für evtl. eintretende Pflegebedürftigkeit im Auge haben. Ein Heimplatz ist kein billiger Spaß, nichtmal im allerschäbigsten Altenheim irgendwo in Meck Pomm. Als meine Oma auf einmal ein Betreuungsfall war (meine Mutter war die amtlich bestelllte Betreuerin) gab es selbstreden kein Weihnachtsgeschenk mehr für Kinder und Enkel und Urenkel (nichtmal einen Schokonikolaus!) Und habe ich deswegen rumgeheult? Nein, ich bin erwachse und gehe selbst arbeiten, da kann ich mir selbst was schenken und die „Kleinen“ kriegen dann halt mehr von uns! Weil Mama allen erklärt hat, das diese Geschenke vom Amtsgericht als unzulässige Zuwendung angesehen werden können und Mama… Weiterlesen »




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