Branche/Kommune

Wer trägt die Schuld für die Gammelleiche?

Ein junges Ehepaar sitzt am Küchentisch und schickt einen Bestatter weg, der gerade den Raum verlässt

Leute, wir haben Stellung bezogen in dem Fall um den Leichnam, der wochenlang im Krematorium vor sich hin verweste. Das dürfen wir auch. Aber wir dürfen natürlich so manches nicht vergessen und übersehen.

Von der ganzen Geschichte habe ich durch einen Anruf des betroffenen Bestatters aus dem Münsterland erfahren, der mich um meinen Rat fragte.

Er kennt den ganzen Sachverhalt aus teils eigener Anschauung, muss sich aber ansonsten auch auf die Schilderungen seiner Auftraggeberin verlassen.
In unserer Erzählung nimmt der Sohn die Stellung des Buhmanns ein.

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Aber wir alle wissen nichts über seine Beweggründe. Wir kennen die gesamte Vorgeschichte nicht. Wir können nicht beurteilen, ob seine Wünsche und sein Ansinnen berechtigt waren oder nicht.

Mir geht es darum:
Wenn zwei Parteien sich um einen Leichnam streiten, müssen leider oft Gerichte entscheiden. Richter an solchen Gerichten entscheiden über Mietstreitigkeiten, überhängendes Astwerk in Kleingärten, kleine Kriminalität und Schwarzfahren.
Ich möchte die Kompetenz und die Bedeutung dieser Gerichte auf gar keinen Fall diskreditieren, herabwürdigen oder kleinreden. Aber in den Verfahren geht es üblicherweise nicht unbedingt um das Bestattungswesen und schon gar nicht um Leichen.

Das Bestattungswesen und der Umgang mit Leichen erfordern eine ganz besondere Herangehens- und Betrachtungsweise.

Und genau hier setzt meine Kritik ein, genau hier begann meine Aufmerksamkeitsschwelle zu vibrieren. Die Entscheidung der Richterin, einfach mal 4 Wochen abzuwarten und den Leichnam buchstäblich vor sich hin gammeln zu lassen, war eindeutig falsch.

Lassen wir alle anderen Punkte einmal außen vor und konzentrieren uns auf das Wesentliche: Der Dreh- und Angelpunkt an der Geschichte war, dass der Sohn bei der Einbettung seines Vaters dabei sein und dabei mithelfen will.

Diesen Wunsch mochte er sich am liebsten in einem besonderen Bestattungshaus in einer weit entfernten Stadt erfüllen.

Uneinigkeit bestand auch darin, wo die Asche letztendlich hinkommt, ins Meer oder auf einen Friedhof. Aber das ist für unsere Betrachtung und auch für die Richterin vollkommen unbedeutend.

Wichtig ist allein folgende Frage: Wir haben es mit einer in Verwesung befindlichen Leiche zu tun, was soll mit der jetzt zeitnah geschehen?

Hätte sich die Richterin eingehend mit dem Sachverhalt und den Wünschen der Beteiligten befasst, hätte sie nur zu einem einzigen Ergebnis kommen können:

Der Leichnam ist in Verwesung, also soll er so bald wie möglich eingeäschert werden. Beide Parteien wollen eine Einäscherung.
Also soll der Verstorbene binnen soundsoviel Tagen verbrannt werden.
Möchte der Sohn bei der Einbettung und hygienischen Versorgung des Leichnams dabei sein, so hat er bis dahin alle Möglichkeiten dazu, diese sind ihm zu eröffnen.

So und alles Weitere hätte man dann eben, so wie heute geschehen, im Rahmen einer Verhandlung klären können.

Der einzige aber entscheidende Unterschied: Bei meinem Vorschlag hätte vier Wochen lang eine Urne herumgestanden und kein verwesender Leichnam.

Daran knüpft meine Kritik an.

Ich möchte nicht, dass der Sohn – ohne dass wir mehr wissen – als der Alleinschuldige an dieser ganzen Geschichte gesehen wird.

Vielleicht hat er seit Jahren berechtigte Kritik an der Pflege seines dementen Vaters vorzubringen und wollte ihm jetzt im Tod wenigstens das Beste gönnen.
Möglicherweise liegt ein seit Ewigkeiten andauerndes familiäres Zerwürfnis zugrunde.
Es kann aber auch sein, dass die hier als nette Witwe geschilderte Person eine bösartige Psychopathin ist.

Wir wissen das doch alles nicht.

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#Gamelleiche

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