Ich beantworte diese Frage mal, so als ob sie wie im Titel lautete. Hierauf hat der Bestatter in den allermeisten Fällen gar keinen Einfluß mehr.
Seine Tätigkeit endet, oft aufgrund behördlicher Bestimmungen, am Tor des Krematoriums. Dort, im Krematorium, findet die vorgeschriebene zweite Leichenschau statt, bei der ein Amtsarzt oder behördlicher Leichenschauer nochmals eine Leichenschau durchführt. Sind keine mit dem Leben unvereinbaren Verletzungen (z.B. abgetrennter Kopf etc.) vorhanden und befindet er sich in einem untersuchungsfähigen Zustand, wird der Tote komplett entkleidet und von allen Seiten untersucht. Trägt der Tote, wie zumeist heutzutage vorgeschrieben, einen Talar, wird dieser dabei oft bloß weggeklappt und hinterher wieder heruntergezogen. Ist der Verstorbene aber, was in manchen Krematorien noch möglich ist, komplett mit Anzug oder Alltagskleidung angezogen, so steht durchaus zu bezweifeln, daß die Krematoriumsmitarbeiter diese Kleidung ausziehen. Sie werden sie aufschneiden und anschließend nur wieder über oder auf den Verstorbenen legen, der zumeist unmittelbar danach eingeäschert wird. Wie und in welcher Lage der Verstorbene im Sarg liegt, ergibt sich eher situationsbedingt und kann kaum beeinflußt werden.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Einäscherung, liegt, Sarg
Am Tor des Krematoriums findet die zweite Leichenschau statt?! Na gut, dass zumindest der Leiche nicht mehr kalt wird… 😉
Nwulich hattest du ja die Frage, welche Bestattungsart wir uns vorstellen können.
Wenn ich das hier alles so lese, tendiere ich immer mehr zur Erdbestattung. In manchen Krematorien scheinen ja die Mitarbeiter den Anstand mit Schaumlöffeln gefressen zu haben. Auch wenn der Mensch dort tot ist und eh gleich verbrannt wird, kann man ihm eine würdige Behandlung zukommen lassen und dazu gehört für mich nicht, das ich nachher meine Strümpfe um den Kopf gewickelt habe.Auch wenn ich davon nichts mehr mitbekomme, möchte ich nicht, das mein Leichnam nach dem tot wie ein Stück Müll behandelt wird.
naja es ist unwahrscheinlich das ein 160 kilo leichnam erst pietätvoll entkleidet mehrmals umgewendet für leichenschau, wieder pietätvoll angekleidet. und verbrannt wird mann muss auch an sowas denken. oder anderes bsp eine auslaufende leiche würdest du länger als nötig mit ihr zu tun haben wollen? eher nicht
warum warten die denn mit der zweiten Leichenschau bis kurz vor die Verbrennung? Wenn die doch sowieso kommen müssen, warum kommen sie dann nicht gleich am andern Tag? Dann kann der Bestatter ihn anschliessend zur Aufbahrung schön machen, und für den Amtsarzt wäre das auch angenehmer zu arbeiten, solange er noch frisch ist.
Und er liegt nicht drin wie reingeworfen.
@MacKaber: Ich schilderte die hiesigen Verhältnisse. Es gibt Kommunen, da muß der Bestatter vor der Einäscherung mit dem Toten beim Leichenschauer anrücken, das kann er gleich am nächsten Tag machen, dann einbetten usw.
Das ist also regional verschieden.
Hier müssen die Toten auf den Amtsarzt warten, dann wird im Dutzend leichengeschaut und dann eingeäschert, aber nicht im Dutzend.
Iiiiihhhh… im Dutzend leichenschauen 😮
Irgendwie verstehe ich das aber auch nicht recht. Erst gibt sich der Bestatter alle Mühe, den Verstorbenen so ansprechend und ‚lebendig‘ wie möglich in den Sarg zu betten, wobei sich offenbar gewissenhafte Bestatter – wie Du Tom 🙂 – selbst während dem Zurechtmachen immer auf die Würde der verstorbenen Person bedacht sind. Dann kommt irgend ein Amtsarzt, der zerstört erstmal die Kleidung des Verstorbenen, dreht den Körper in alle möglichen und unmöglichen Positionen und schmeisst ihn schlussendlich wieder nackt in den Sarg zurück. Das hat wirklich irgendwie den Anstrich von ‚Abfallentsorgung‘. Ich bin schockiert!
Mirella 🙂
Ich kann ja verstehen, dass veiele das als pietätlos empfinden. Aber auf die zweite Leichenschau kann erst verzichtet werden wenn, wie Tom es ja immer wieder fordert, die erste Leichenschau korrekt durchgeführt wird. Es ist aber so, dass Hausärzte das oft nur sehr oberflächlich machen und wenn dann ohne weitere Kontrolle eingeäschert würde, bliebe mancher „merkwürdige“ Todesfall unentdeckt. Nach dem Verbrennen sind alles Beweise vernichtet. Es ist auch nicht so, dass der Amtsarzt oder die Krematoriumsmitarbeiter irgendein Interesse daran haben, mit den Verstorbenen pietätlos umzugehen. Sie tun es pragmatisch und ohne grosses Theater. Wenn man zwei Minuten später ins Feuer einfährt, ist es wirklich total egal, ob man die Kleider dann wieder an hat oder ob sie zusammengerollt auf dem Bauch liegen. Man muss die Kirche mal im Dorf lassen. Auch nach der Beisetzung in der Erde passiert nichts Schönes mit der Leiche. Da muss man sich mal von dem Gedanken frei machen, dass da irgendetwas Wildromantisches mit verbunden ist. Es geht nur noch um den Verfall. Das schöne Herrichten und Zurschaustellen dienen nicht dem… Weiterlesen »
@anderer Bestatter: ja klar, wenn ich in die Sauna gehe, hab ich ja auch nur ein Handtuch dabei – irgendwie logisch –
bloß das mit den zwei minuten glaub ich Dir nicht. Wenn der Amtsarzt mal eben so ein Dutzend nachgeschaut hat, dann dauert das einige erheblich längere Zeit bis der Letzte dran ist. Vielleicht bekommt er ja doch noch Besuch.
Und wenn das nichts ausmacht, weil der ja sowieso „bald“ drankommt, dann macht es auch nichts aus, wenn ich schon am Tag vorher mein Saunakostüm trage. -auch irgendwie logisch –
Ich will damit sagen, dass es für den, der täglich damit zu tun hat Routine und nichts Besonderes ist. Für alle Anderen ist das Drumherum wichtig, und hat so bis zum Schluß durchgeführt zu werden. (nicht nur, weil oder ob dafür bezahlt wurde).
@Mac Kaber: Wenn einer erst mal im Krematorium auf die Verbrennung „wartet“, wird wohl kein Besuch mehr erlaubt sein.
Wie lobe ich da das gute alte Bayern. Hier gibt es keine zweite Leichenschau. Jeder kommt so rein wie ihn der Bestatter bettet.
@Elvira: frei nach dem Motto: „Der braucht jetzt Ruhe, die Delinquenten wollen unter sich sein.“
Wann ist die Besuchszeit um?
In welcher Friedhofsordnung steht das? Hat das Gesetzescharakter?
Oder legt das der Herr Ofenmeister nach gutdünken fest. Wer verbietet einem Eigentümer überhaupt das ansehen einer Leiche? Warum darf ein Verwandter den Toten, auch wenn er nicht so gut aussieht (bzw. verheerend)nicht sehen, aber jeder dahergelaufene junge Bestattungsmitarbeiter, Jungpolizist, 18jährige Feuerwehrmann,usw? der Bestatter kann empfehlen. Eigentümer ist immer noch der Bestattungspflichtige. Auch wenns muffelt. Und wenn jemand glaubt, er müsse das verbieten, der kann sich schon mal auf eine einstweilige Verfügung gefasst machen. Es geht nicht darum, ob das für das Nervenkostüm des Hinterbliebenen gut ist oder nicht, es geht nur darum, wer was zu verbieten hat.
@ Mac Kaber
Ich denke, es geht hier weniger um ein „Verbot“ sondern eher um die praktische Umsetzung vor Ort.
Der Sarg wird vermutlich im direkten Anschluss an die Leichenschau in die Brennkammer gefahren. Es ist wohl eher unwahrscheinlich, das in diesem kleinen Zeitfenster überraschend ein Angehöriger auftaucht.
Es wäre mal interessant zu erfahren, ob es generell üblich ist, dass Angehörige dem Verbrennungsvorgang beiwohnen.
Der Verstorbene kann nach der 2. Leichenschau gar nicht direkt in den Ofen eingefahren werden. Der Amtsarzt betrachtet alle auf die Einäscherung wartenden und dann geht es los. Eine Einäscherung nimmt etwa 1,5 Stunden in Anspruch. Mal mehr mal weniger. Selbst wenn das Krematorium mehrere Öfen hat, wird es immer noch eine Weile dauern, aber das ist nun mal so, schließlich wird ja auch jeder für sich eingeäschert.
Ich kenne kein Krematorium in dem Angehörige der Einäscherung selbst bewohnen können. Im Ausland, Tschechien soll es wohl so sein. Auch wenn der Sarg im Boden der Kapelle versenkt wird, wartet er erst mal noch eine Weile….
@Oberversenkungsrat: Doch, wenn er der Erste ist. 😉
ich meinte nicht, dass jemand der Verbrennung beiwohnen möchte, sondern dachte an den verschollenen Sohn oder den Bruder, der es gerade doch noch geschafft hat aus dem australischen Outback in die Zivilisation zurückzukommen. Oder der uneheliche Abkömmling, der es zufällig erfuhr, weil die Witwe dichtgehalten hat.
@ Mac Kaber
Eigentum an einer Leiche?
Da eine Leiche keine Sache ist, kann auch kein Eigentum begründet werden, oderß
Aber im Ernst, natürlich kann sehen wer die Leiche sehen will.
Auch noch im Krema.
Aber sei mal ehrlich, ob das immer so gut ist?
Unser amtsarzt kommt mal in die Firma, mal hat das Krema den vor Ort.
Und wer es nur zu dem Toten und nicht zu dm Lebenden schafft…….
Mmh, wer zu spät kommt den bestraft das Leben bzw. der Ofen;-)
@nene: ist sie leider doch,
und der Eigentümer (Bestattungspflichtige)hat für die bestimmungsgemäße bestattung zu sorgen. Wäre er nicht der Eigentümer, ginge ihn das ja nichts an.
Ob das für jemand gut ist oder nicht, wenn man jemand noch spät sieht ist nicht das Thema gewesen, sondern ob es verboten ist oder nicht.
Das ist im Thema „Betriebsfremden ist der Zutritt untersagt“ sehr schön beschrieben.
Also, nur noch mal zur Klarstellung: An einer Leiche kann wirklich niemand Eigentum begründen, womit eine Leiche keinen Eigentümer hat. Nur so als Denkanstoß: Zu Lebzeiten gehört ein Mensch ja auch niemandem; weshalb sollte es da mit seinem Tode anders sein?
Wie kann ich sicher sein das ich die Asche meines Angehörigen erhalte, und das alles was er mitbekommen hat auch mit verbrannt wird?