Frag doch den Undertaker

Will der Bestatter uns abzocken? Auf einmal ist alles viel teurer!

orgel

Bei einem kürzlich erlebten Sterbefall hat der Bestatter im ersten Gespräch eine Summe von 2.300 – 2.400 Euro genannt. So viel würde die Bestattung bei ihm kosten.
Nun ist alles abgewickelt worden und wir haben die Rechnung bekommen, die ich Ihnen beifüge.
Jetzt soll aber alles zusammen 3.200 Euro kosten. Ist das rechtens?

Gleich vorweg gesagt, ich bin kein Anwalt, daher nur meine persönliche Einschätzung.
Es ist üblich, daß Bestatter vorab einen Preisrahmen nennen, innerhalb dessen sich erwartungsgemäß die Rechnung bewegen könnte.
Das ist aber nicht mit einem ordentlichen Angebot zu verwechseln, da zum Zeitpunkt der Anfrage zumeist die näheren Umstände noch nicht bekannt sind.
Daher hat das als verbindliches Angebot zu gelten, was der Bestatter zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe, also bei der Unterschrift unter den Auftrag durch den Kunden, auf dem Zettel steht. (Oder was man sich vorher schriftlich und als Angebot gekennzeichnet hat geben lassen.)
Auch hierauf können noch diverse Zuschläge hinzukommen, z.B. wenn die Angehörigen noch etwas nachbestellen oder sich der Auftrag dann doch als schwieriger erweist.

Werbung

Bei der vorgelegten Rechnung kann ich aber außer dem Sargkauf keine Position erkennen, die nicht immer berechnet würde.
Somit müßten sich die Mehrkosten von rund 900 Euro auf den Sarg reduzieren lassen.
Da der aber nur knapp 800 Euro kostet, kann es an ihm auch nicht liegen.

Sie schreiben weiter, daß sie ein Schreiben an den Bestatter aufsetzen wollen. Ich würde in dem Schreiben auch hierüber Auskunft erbitten, wie es zu dieser Verteuerung gekommen ist.
Manche Bestatter, und ich würde fast darauf wetten, daß es sich bei Ihrem um einen solchen handelt, reden sich damit heraus, das seien Nettopreise ohne Mehrwertsteuer gewesen. Laut Gesetz (Preisangabenverordnung u.a.) sind aber diejenigen Kaufleute zur Angabe von Bruttopreisen verpflichtet, die ausschließlich an Endverbraucher liefern bzw. wenn sie an Endverbraucher liefern.

In Ihrem Fall finde ich auch die Rechnung in diesem Punkt nicht ganz korrekt.
Wie in einer Mail an sie gesagt, halte ich sie insgesamt nicht für überhöht und auch sachlich für richtig.
Fachlich hingegen hätten die Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer für jeden einzelnen Artikel da stehen müssen, dann die Bruttosumme und gesondert ausgewiesen „enthält 19% MwSt = xyz Euro.“

Das wäre dann 100%ig korrekt gewesen.
Die Tatsache, daß die Rechnung in diesem Punkt nicht formgerecht ist, berechtigt meiner Meinung nach aber keinesfalls zur Beanstandung der gesamten Leistung oder zum Abzug eines Betrages.
Die Leistungen sind alle erbracht worden und die Rechnung ergibt einen korrekten Gesamtwert.

Allerdings ist es nicht korrekt, am Telefon vorab oder bei der ersten Besprechung, den Nettopreis zu nennen und zu verschweigen, daß da überall noch die Mehrwertsteuer hinzukommt.
Sollte das der Fall sein, würde ich dazu tendieren, daß man als Kunde nur den Betrag zahlen muß, der von Anfang an aufgerufen worden ist.
Als Endverbraucher braucht man sich nicht auf einen nachträglichen Aufschlag der Mehrwertsteuer einlassen. Der Verbraucher ist es gewöhnt, Endpreise genannt zu bekommen und so ist es auch beim Bestatter.

Wenn der Bestatter aber genau dies behauptet, dann wäre für mich der Zeitpunkt gekommen, mir einen Anwalt zu nehmen und das fachlich überprüfen zu lassen. Ich bin kein Anwalt und kann nur meine persönliche, fachliche Einschätzung geben und keine Rechtsberatung.
Sollte der Bestatter in einem Verband Mitglied sein, geben Sie sich nicht der Hoffnung hin, von dieser Stelle könne Ihnen irgendeine Hilfe zuteil werden.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. Dezember 2014

Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Chris
9 Jahre zuvor

Hmm – auch mit 19% kommt man da noch nicht auf die Endsumme.

Kostenvoranschlag schriftlich mit Unterschrift fordern!

Diabolo
Reply to  Chris
9 Jahre zuvor

Es scheint immernoch gängige Praxis zu sein, dass Bestatter ihren Kunden keinen genauen Preis für eine Bestattung nennen können. Bei der Dienstleistung einer Bestattung reden wir nicht von Kleingeld und der Kunde hat wohl ein Anrecht darauf, vor Vertragsabschluß einen Preis genannt, bzw. schriftlich vorgelegt zu bekommen. Wir haben mit Endverbrauchern als Kunden zu tun und in diesem Fall schreibt der Gesetzgeber die Angabe von Bruttopreisen, also inkl. Mehrwertsteuer vor. Ebenfalls gehören meiner Meinung nach auch die kommunalen Gebühren mit in eine Kostenaufstellung, unabhängig davon, ob diese direkt an die Angehörigen an die Kommune gezahlt werden, oder über den Bestatter verauslagt werden. Der Kunde muss doch wissen, was auf ihn zukommt. Das ist für beide Seiten, Auftraggeber und Auftragmnehmer ein sauberer Weg. Es wird immer leichte Abweichungen geben, z.B. wenn durch den Kunden besondere Blumen gewünscht werden, die der Bestatter spontan nicht kalkulieren kann. Hier reden wir von Differenzen von 50 – 100,- €. Alles andere kann ein korrekt arbeitender Bestatter direkt nach einem Beratungsgespräch kalkulieren und dem Kunden schriftlich vorlegen. Sollte es dann unvorhergesehene… Weiterlesen »




Rechtliches


2
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex