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Wir fühlen uns nicht gut behandelt, kann man die Rechnung kürzen?

Hallo, ich hoffe so sehr das ihr mir evtl. weiter helfen könnt – mir fällt es eigentlich schwer hierüber zu schreiben – aber wer sonst kann mir helfen? Mein Papa ist am 15. Januar für immer eingeschlafen – leider muß ich jetzt etwas weiter ausholen: Wir haben einen Bestatter gerufen der auch alles soweit Erforderliche mit uns besprochen hat – allerdings haben sich – mittlerweile ist Papa am 28. Januar beigesetzt worden – böse Überraschungen aufgetan – wie ja nun jeder weiß sind wir aller voller Schmerz – und trotzdem mußte Mama sich um vieles selbst kümmern:

Die Beraterin vom Bestatter hat den Aushang am Friedhof sowie an anderen Stellen aufgehängt, obwohl Teile des Satzes gar nicht fertig geschrieben waren – finde ich schon unmöglich – mehrmals mußten wir die Zeitungsanzeige korrigieren – mal war es ein Rechtschreibfehler, dann ragte eine Zeichnung in die Schrift. Mama mußte Termine mit Steinmetz sowie Friedhofswärter selbst in die Hand nehmen weil die gute Frau von Beraterin ja Montag und Dienstg frei hat und sich nicht meldete.
Die Sekretärin entschuldigte sich wohl dafür – ja aber der Termin für die Beisetzung stand fest und der Steinmetz mußte unbedingt wissen welches Grab (Urnenbeisetzung) usw. daß er mit seiner Arbeit beginnen konnte. Nun, Mama hat das nun alles gemacht, aber in ihrem Zustand fand und finde ich: solche Dinge dürfen keinesfalls vorkommen.
Keine Frage, eine Bestattung kostet viel Geld – wir haben wohl auch noch die „Apotheke“ unter den Bestattern ausgesucht – was ja nun keiner wissen konnte – aber darum geht es hier nicht – der Preis ist dann in Ordnung wenn die Leistung so erbracht wird wie besprochen – und gerade in dieser Situation – leider wohne ich 50 km von meinen Eltern entfernt – also konnte ich Mama auch nicht täglich beistehen – finde ich das der Hammer.

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Nun kommt die Beraterin am kommenden Freitag um die Rechnung zu bringen – nach langer Rede nun meine Frage: hat man den Rechte irgenwie die Rechnung wg. nicht erbrachter Leistung zu kürzen? Bitte nicht falsch verstehen – wir wollen keinesfalls was rausschlagen, wie gesagt für Papa bezahlen wir gern – aber auf keinem Fall wenn die Leistungen nicht ordentlich verrichtet wurden. Auch beim Gärtner wollte die Damen für Pflanzen für die Beisetzung sorgen um (Leihung von Bäumchen) das hat sie wohl auch vergessen – auch das mußte Mama machen – da frag ich mich, wozu überhaupt einen Bestatter – nicht zu vergessen das die komplette Rechnung (inkl. Einäscherung) allerdings ohne Kaffee im Anschluß eingerechnet zu haben EURO 6800 kosten soll – für uns ist das die erste Feuerbestattung in die wir mit Kosten vertraut gemacht wurden, also wir hatten keinen Vergleich bis auf die letzen Tage – andere Betroffene sagten uns das sie mit ca. 4000 EURO alles bezahlt haben – allein schon wie gesagt aus diesem Grund versteh ich nicht warum nicht ordentlich gearbeitet wird – so nun hab ich euch genug geschrieben und bin ganz gespannt ob sich jemand dazu äußern will oder kann?

Gerne äußere ich mich dazu.
Mich stört ein wenig der Satz:

Keine Frage, eine Bestattung kostet viel Geld – wir haben wohl auch noch die „Apotheke“ unter den Bestattern ausgesucht – was ja nun keiner wissen konnte

Es sollte selbstverständlich sein, daß man beim Bestatter seine Wünsche äußert und sich die Waren und Dienstleistungen heraussucht, die einem gefallen und ins Budget passen. Hat man das getan, bekommt man eine Auftragsbestätigung oder einen Kostenvoranschlag, jenachdem wie weit man mit der Auftragsvergabe gegangen ist.
Anhand dieser Unterlagen kann man nun prüfen, ob die Rechnung immer noch ins Budget passt und sollte auch die Frage an den Bestatter nicht vergessen: „Was kommt denn da noch alles an weiteren Gebühren und Fremdrechnungen dazu?“

Ist das Ganze zu teuer, muß man auch bereit sein, wieder wegzugehen und einen anderen Bestatter aufzusuchen. Niemand wird ja gezwungen, in die „Apotheke“ zu gehen. Ich verstehe aber sehr wohl, daß in Eurer Situation, es Euch vermutlich alles viel zu aufwendig gewesen wäre und ihr auf die Beratung einfach vertraut habt. Wie Du schreibst, ist es ja auch nicht die Höhe der Rechnung an sich, sondern die Tatsache, daß es Euch so erscheint, als habe der Bestatter stellenweise nicht ordentlich gearbeitet, was Euch an der Sache ärgert.

Und ja, selbstverständlich ist es Euer gutes Recht, für Euer Geld auch eine ordentliche Arbeit erwarten zu dürfen. Wird diese nicht in Eurem Sinne und so wie bestellt erbracht, dann müßt ihr auch für die nicht erbrachten Leistungen nicht und für schlecht erbrachte nicht den vollen Preis bezahlen.

Ich würde an Eurer Stelle anhand der Auftragsbestätigung eine Liste machen, was Euch alles nicht gepasst hat und bei welchen Punkten ihr der Meinung seid, es habe nur eine unzureichende Dienstleistung stattgefunden. Notiert Euch, welche Leistungen gar nicht und welche schlecht erbracht wurden. Nun würde ich unverzüglich und bitte unaufgeregt das Gespräch mit dem Bestatter suchen und meinen Standpunkt klar machen.
Sagt ihm, er soll Eure Punkte bitte bei der endgültigen Abfassung der Rechnung berücksichtigen und daß ihr eine entsprechende Minderung der Rechnung als selbstverständlich voraussetzt. Es kann klug sein, dem Bestatter eine goldene Brücke zu bauen und ihm die Chance zu geben, Einsicht zu zeigen und nicht gleich mit der ganz großen Keule (Verbraucherschutz, Anwalt, Verfassungschutz und Exkommunikation) zu drohen.

Wenn dann die endgültige Rechnung vorliegt, könnt ihr schauen, ob Eure Mängelliste Berücksichtigung gefunden hat und der Rechnungsbetrag entsprechend niedriger ausfällt. Ist das nicht der Fall, müßt ihr gucken, ob der Bestatter Mitglied in einem Verband ist. Trifft das zu, könnte es eine gute Idee sein, Eure Mängelliste und die Rechnung zur Überprüfung an den Verband einzusenden. Anderenfalls würde ich dann zur Verbraucherzentrale und ggfs. auch zu einem Anwalt gehen.


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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 4. Februar 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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