Eine Sache, die mich allerdings noch belastet ist, dass vor der Kremation ja eine amtsärztliche Untersuchung Pflicht ist.
Auf einigen Seiten, u.a. auch in deinem Blog habe ich gelesen, dass nach der Besichtigung des Verstorbenen der Körper ein weiteres Mal untersucht wird und oftmals danach gar nicht mehr „angezogen“ wird.
Unsere Bestatterin nahm Anziehsachen mit, obwohl wir meinen Opa nicht noch einmal ansehen werden. mein Opa verstarb Dienstag Abend und die ärztliche Untersuchung sollte am Donnerstag stattfinden, da die kommende Woche am 8. schon die Beerdigung ist.
Wird der Verstorbene dann nach der Untersuchung angezogen, oder gehst du davon aus, dass sie es gar nicht tun werden?
Ich wünschte, ich könnte Dir antworten, daß nach der amtsärztlichen Leichenschau die Verstorbenen alle wieder ordnungsgemäß angezogen werden.
Wie das nun ganz genau gehandhabt wird, ist tatsächlich von Region zu Region und von Krematorium zu Krematorium, ja vielleicht sogar von Schicht zu Schicht (Arbeitszeit/Belegschaft) unterschiedlich.
Grundsätzlich ist es so, daß es wünschenswert wäre, wenn die Verstorbenen in einem angemessenen Zustand, also wieder bekleidet eingeäschert würden. Dies entspricht im wesentlichen dem, was die Angehörigen sich vorstellen und wünschen.
Nun gibt es vollkommen unterschiedliche Verfahrensweisen, wie das Ganze abläuft.
In manchen Gegenden Nordrhein-Westfalens beispielsweise wird der Verstorbene vom Bestatter vor dem Ankleiden und Einsargen zur zweiten Leichenschau gebracht. Ein nochmaliges Entkleiden ist damit nicht mehr notwendig.
Ob der Verstorbene dann in der Kleidung eingeäschert werden kann, in der er aufgebahrt wurde, ist im weiteren nur noch von den Bestimmungen des Krematoriums und der Beschaffenheit der Kleidung abhängig.
Überhaupt bestimmen heute die Vorschriften des Krematoriums, mit welcher Kleidung eingeäschert werden kann. Viele Krematorien schreiben Naturfasern vor, andere nehmen grundsätzlich nur Verstorbene an, die in Sterbetalaren angeliefert werden.
Das kann bedeuten, daß von den Bestattern nur in geeigneter Kleidung aufgebahrt wird oder aber daß der Bestatter den Verstorbenen noch einmal umkleiden muß.
Das käme zum Beispiel dann zum Tragen, wenn das Krematorium einen einfachen Talar fordert, die Familie aber auf einer Aufbahrung im dunklen Anzug besteht.
Egal wie, letztlich ist es so, daß in den meisten Krematorien kurz vor der Einäscherung die zweite Leichenschau stattfindet und hierzu muss der Verstorbene entkleidet werden, weil bei dieser Untersuchung der ganze Körper, also auch die Rückseite betrachtet werden muss.
Idealerweise sind die Krematoriumsmitarbeiter von ihrem Dienstherrn dazu verpflichtet, eine Wiederankleidung vorzunehmen. Bei Totenhemden, den sogenannten Talaren, ist das auch leicht wieder möglich, da diese hinten offen sind und zur Untersuchung gar nicht unbedingt entfernt werden müssen, sondern einfach nur hochgeklappt und hinterher wieder heruntergezogen werden können.
Anders sieht das mit eigener Kleidung aus. Diese besteht unter Umständen aus Socken, Unterhose, Unterhemd, Oberhemd, Krawatte, Weste, Gürtel, Jackett, Hose und manchmal noch Schuhen und Accessoires wie Schals etc.
Alleine das alles auszuziehen ist im engen Zeitrahmen, der bei dieser Leichenschau zur Verfügung steht, aus Sicht der Krematoriumsbetreiber eine Zumutung, und erst recht sehen sie es als unnötige Belastung, wenn das alles hinterher auch noch wieder ordnungsgemäß angezogen werden soll, was ja bei einem Verstorbenen ohnehin nicht so ganz einfach ist.
Deshalb darf man getrost davon ausgehen, daß nur in den seltensten Fällen und in gut geführten Krematorien eine komplette Wiederankleidung erfolgt. Normalerweise werden die zuvor ausgezogenen Kleider gebündelt und einfach mit in den Sarg gelegt.
Manche Bestatter bieten es an, daß sie den Verstorbenen noch einmal um- bzw. ankleiden, das wird aber in der Regel mit Mehrkosten verbunden sein.
Am Einfachsten ist es, man läßt die Verstorbenen, die zur Feuerbestattung vorgesehen sind, in ein Totenhemd vom Bestatter einkleiden. Auch diese gibt es in einer Ausführung, die Herrenanzügen oder feinen Damenkleidern sehr nahe kommt. Hier kann man dann recht sicher sein, daß der Verstorbene dann auch so ins Feuer kommt, wie man ihn hat bekleiden lassen.
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Früher haben wir den Verstorbenen hier vor Ort möglichst zeitnah dem Amtsarzt vorgeführt (im KH oder in der Leichenhalle) und ihn danach erst für die Angehörigen hergerichtet, das heisst gewaschen, angezogen eingesargt. Nach der Trauerfeier wurde der Sarg dann ins recht weit entfernte Krematorium gebracht. Heute haben wir ein Krematorium vor Ort und wir handhaben das so: Normalerweise (das heisst, wenn die Kleidung noch einigermassen passt) ziehen wir einen Verstorbenen richtig an, wenn eine Erdbestattung stattfindet. Wenn die Kleidung nicht mehr passt schneiden wir viele oder gar alle Kleidunsstücke am Rücken auf. Das ist zwar unschön, aber erleichtert das anziehen ungemein und man kann die Kleidung, auch bei Leuten die extrem zu- oder abgenommen haben, so hinzupfen, dass es gut aussieht. Für die Feuerbestattung nehmen wir nur Kleidung an, die zu mindestens 75 % aus Naturfasern besteht und schneiden die am Rücken komplett auf. Daraus folgt, dass diese Kleidung für den Amtsarzt oft wie oben von Tom beschreiben nur kurz hochgeklappt werden muss. Ansonsten ist sie schnell abgestreift und nach der amtsärztlichen Besichtigung schnell wieder… Weiterlesen »
Also, bei uns heißt es immer – kleide den Verstorbenen so an, wie Du selbst auf die Straße gehen würdest !!! – klar gibt es manchmal nur die Möglichkeit mit dem Aufschneiden – ist aber nicht die Regel – zum Thema Leichenschau habe ich eh so meine eigene Ansichten : Oft kommt man zu Haussterbefällen und der Verstorbene liegt / sitzt oder was auch immer in der Wohnung – angezogen und auf dem TS hat der Doc unterschrieben den kompletten Körper mit allen Körperöffnungen untersucht zu haben. Im Kerma ist das ganze noch nen Stück weiter – Leichenschau nach 6 – 7 Tagen – bitte keine Bilder
Wie sollen die Mitarbeiter die Verstorbenen denn alle wieder anziehen? Habt ihr das mal überlegt?
Die haben nicht nur 1-5 Tote am Tag sondern 20 und mehr.
Das ist zeitlich garnicht zu machen. Aber trotzdem kann man den Verstorbenen ordentlich herrichten und die Kleidung nicht als Knäuel auf die Füße legen
Warum erhalte ich kein Ergebnis von der wahrscheinlich nicht ganz natürlichen Todesart meines Vaters, habe ich wirklich keinen Anspruch aufgrund Schweigepflicht. Ich verstehe das nicht? Wer kann dazu was sagen, wohin soll ich mich wenden?