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Zertifizierte Bestatter können wettbewerbswidrig handeln !

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„Matrixzertifizierungen oftmals unzulässig“

„zertifizierte“ Bestatter können wettbewerbswidrig handeln !

Bestatter aufgepasst: Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat in einer amtlichen Mitteilung darauf hingewiesen, das sogenannte „Matrix- bzw. Verbundzertifizierungen“ oftmals unzulässig sind, da den einzelnen Unternehmen jeweils „Unterzertifikate“ erteilt wurden, obwohl die Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren nicht erfüllt wurden.

Die Nutzer solcher unzulässigen „Unterzertifikate“ wie sie auch im Bestattungsgewerbe nicht selten verwendet werden, sind unter Umständen dem Risiko ausgesetzt, wettbewerbswidrig zu handeln, da eine Konformität beworben wird, die nicht korrekt festgestellt wurde.

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Kennzeichnend für fehlerhafte Matrixzertifizierungen ist nach Aussage der DAkkS, dass im Geltungsbereich des sog. „Unterzertifikats“ die bestätigte Dienstleistung nicht zentral von einer einheitlichen Organisation mit verschiedenen Filialen, sondern von unterschiedlichen Wirtschaftssubjekten erbracht wird.

Info von Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH

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#Abmahnung #Bestatter #Zertifikat #Zertifizierung

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(©si)