Branche/Kommune

Zertifizierte Bestatter können wettbewerbswidrig handeln !

Platzhalter

„Matrixzertifizierungen oftmals unzulässig“

„zertifizierte“ Bestatter können wettbewerbswidrig handeln !

Bestatter aufgepasst: Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat in einer amtlichen Mitteilung darauf hingewiesen, das sogenannte „Matrix- bzw. Verbundzertifizierungen“ oftmals unzulässig sind, da den einzelnen Unternehmen jeweils „Unterzertifikate“ erteilt wurden, obwohl die Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren nicht erfüllt wurden.

Die Nutzer solcher unzulässigen „Unterzertifikate“ wie sie auch im Bestattungsgewerbe nicht selten verwendet werden, sind unter Umständen dem Risiko ausgesetzt, wettbewerbswidrig zu handeln, da eine Konformität beworben wird, die nicht korrekt festgestellt wurde.

Werbung

Kennzeichnend für fehlerhafte Matrixzertifizierungen ist nach Aussage der DAkkS, dass im Geltungsbereich des sog. „Unterzertifikats“ die bestätigte Dienstleistung nicht zentral von einer einheitlichen Organisation mit verschiedenen Filialen, sondern von unterschiedlichen Wirtschaftssubjekten erbracht wird.

Info von Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#Abmahnung #Bestatter #Zertifikat #Zertifizierung

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden


Das Bestatterweblog informiert und unterhält – ganz ohne Google- oder Amazon-Werbung

1,4 Millionen Besucher im Jahr, aber nur etwa 15 spenden. Dabei kostet der Betrieb rund 20.000 € jährlich. Wurde Dir hier schon geholfen? Hattest Du etwas zu lachen? Dann sei eine der seltenen Ausnahmen und gib etwas zurück. Schon 5 € – der Preis einer Tasse Kaffee – helfen weiter. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)