Frag doch den Undertaker

Geschwister zahlen die Bestatterrechnung gemeinsam

„Wir teilen uns hinterher die Kosten, wir sind vier Geschwister.“

Das ist ja gut und schön und ich freue mich über diese Eintracht, die von den vier Geschwistern und ihren Ehepartnern an den Tag gelegt wird. Dennoch werde ich aus diesem Gespräch herausgehen und einer von ihnen wird den Auftrag ganz allein unterschrieben haben und damit für die Kosten einstehen.

Ich mache das nämlich nicht mehr, schon seit Jahren nicht. Im Zweifelsfall zerstreiten die sich noch am Beerdigungstag und wie läßt sich so ein Streit vortrefflicher ausfechten, als durch das Verweigern einer gemeinsamen Zahlung.
Leidtragender ist dann der Bestatter, der dann denjenigen hinterher laufen muß, die da sagen, daß die anderen Geschwister viel mehr geerbt haben und nun gefälligst auch zahlen sollen.

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Auf solche „Späße“ habe ich keine Lust, ich schiebe es immer dröge auf die EDV und das Friedhofsamt. Die Kommune schreibt nötigenfalls einen ganzen Fußballverein als Nutzungsberechtigten auf, aber als Zahlungspflichtigen nehmen die auch nur eine einzige natürliche Person. Die wissen warum und wir wissen das auch.

Wie und ob sich die Leute die Kosten teilen, das können die prima unter sich ausmachen und sich meinetwegen auch über Jahre hinaus deswegen streiten und verklagen, aber ich möchte gerne nach einer akzeptablen Zeit das Geld haben und nicht auf meinen Kosten sitzenbleiben.

Das ist ja immer das Schlimme: Der Bestatter geht für sehr viele Kosten in Vorlage und oft übersteigen diese durchlaufenden Posten die Eigenleistung bei weitem. Genannt seien hier die Friedhofskosten, Grabgebühren, Gärtner, Steinmetz, Zeitung…
Ja und seine eigenen Leistungen beinhalten ja auch nochmal die Vorkosten für die Anschaffung von Sarg, Wäsche, Urne und Ausstattung. Da kann es schon mal sein, daß man eine schöne, hohe Rechnung schreibt und die Kunden auch meinen, sie zahlten dem Bestatter eine Riesensumme, dabei bleiben am Ende nicht einmal 10% für den habgierigen Abzocker in Schwarz.
Das ist nicht die Regel, aber so kann es mitunter vorkommen.

Da liegt es auf der Hand, daß man schaut, daß wenigstens eine einzige greifbare Person den Auftrag unterschreibt. Da fallen die raus, die aus Australien anreisen, die von vornherein sagen, daß sie das Geld nicht haben und diejenigen, die bekanntermaßen nicht bezahlen. Es gibt da so Berufsgruppen, da hat man seine Erfahrungen gemacht.

„Nein, wir unterschreiben einfach alle gemeinsam, am Besten zuerst Du, liebe Ruth, Dein Mann ist ja Zahnarzt.“

„Was? Wieso ich?“ wehrt sich Ruth und ihr Mann ist sofort ebenfalls mit einem Einwand dabei: „Ich als Schwiegersohn bin da sowieso außen vor, macht Ihr das mal schön unter Euch aus!“

Keiner will der Erste auf dem Zettel sein und dabei spielt das eigentlich gar keine Rolle.
Ich vertage das mit der Unterschrift für ein paar Minuten, wir nehmen erst ein paar andere Formulare und dann komme ich wieder auf den Auftrag zurück. Schließlich unterschreibt einer der Söhne, er ist Architekt und dürfte sich das im Notfall auch leisten können, und damit ist die Sache für mich soweit unter Dach und Fach.
Ja, aber lieber wäre ihnen gewesen, wenn sie alle hätten gemeinsam unterschreiben können, sie hätten schließlich ein so inniges Verhältnis.

Gut, ich nehme das so zur Kenntnis.

Das Standesamt bestellt die Hinterbliebenen zur Klärung des Nachlasses immer ein. Jeder hier in der Region, der einen Sterbefall anmeldet, bekommt früher oder später eine solche Aufforderung und soll dann unter Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, was es da an Erbmasse gibt und wer die Erbberechtigten sind.
Da das manchmal etwas dauert, ist es hier so, daß der Bestatter schon bei der Anmeldung des Sterbefalls erste Angaben machen muß, ob da Haus- und Grundbesitz oder größeres Vermögen vorhanden und zu vererben ist.

Das sage ich auch den Angehörigen immer. „Mich persönlich interessiert das gar nicht, ich will auch keine Summen oder Beträge wissen, ich muß nur auf dem Formular hier in etwa angeben, ob und was da vorhanden ist.“
Gibt es da nämlich Streit ums Erbe, kann es erforderlich sein, daß die Verwaltung rasch handelt und gegebenenfalls durch Sicherstellung, Beschlagnahme und Versiegelung von Räumen tätig wird. So soll verhindert werden, daß da Testamente verschwinden, Gut und Geld verteilt wird ohne daß es erfasst worden ist und daß sich einer alles holt und die anderen leer ausgehen.

Ich stelle also die Frage nach dem möglichen Vermögen des Verstorbenen und es ist, als habe ich einen Schalter umgelegt. Während der Zahnarzt, den das doch nach eigenem Bekunden alles gar nichts angeht, sofort datenschutzrechtliche EU-Bedenken gegen meine Frage hat, vereisen die anderen förmlich und es herrschen gespitzte Münder vor. Ja, die Jutta spekuliere ja sowieso auf das Haus in der Jahnstraße und die Bärbel auf das andere in der Bismarckstraße.
Dabei, so höre ich das heraus, ist das Haus in der Bismarckstraße das größere und wertvollere. Während man beinahe sofort bereit ist, der Jutta das kleinere Haus zu lassen, entbrennt um das große Haus ein Streit.
Der Architekt wirft ein, am Ende gehe es doch so, daß alles in einen Topf geworfen, beziffert und gerecht verteilt würde. Wer dann wem welche Ausgleichszahlungen zu leisten habe, das würde sich erst noch herausstellen.
Vermutlich hat er mit seiner Einschätzung Recht.

Dann wirft er auf einmal ins Gespräch ein, in dem Haus in der Bismarckstraße sei sowieso der Hausschwamm drin und die Sanierung koste sicher nochmal locker 30.000 bis 50.000 Euro.
Auf einmal will keiner mehr die Bismarckstraße und alle finden das kleinere Häuschen sowieso viel schöner. Das sieht Jutta aber nicht ein und beschimpft die anderen als geldgeile Erbschleicher, Hyänen und Geier.

Es dauert so gute zehn Minuten, am Ende haben alle ihre Fassung wiedererlangt und es ist ihnen offensichtlich peinlich, vor mir so in Rage geraten zu sein.
Mir jedenfalls ist in diesem Moment klar, daß ich gut daran getan habe, die Rechnung nicht auf die Geschwister, sondern auf eine einzelne Person ausgestellt zu haben.

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