Heute bekomme ich ein Gerichtsurteil. Mein Anwalt hat angerufen, macht die Sache spannend und lässt mir das Urteil, das zuerst bei ihm gelandet ist, nachher vorbeibringen.
So Gerichtsverfahen kommen vor, damit bin ich im Beruf groß geworden. Was ich da schon alles erlebt habe… Die meisten Prozesse, die geführt werden sind sinnlos, witzlos und überflüssig, aber die lieben Herren Anwälte und das verschrobene Rechtsempfinden mancher Leute (oder beides zusammen: also das verschrobene Rechtsempfinden der Anwälte) stellen sicher, daß man immer mal wieder einen Prozess am Hals hat.
Da kann man strampeln wie man will, sich bemühen und aus seiner Sicht auch alles richtig machen, früher oder später trifft es einen. Glücklicherweise sind wir nicht besonders oft von so etwas betroffen, aber es lässt sich im geschäftlichen Alltag nicht vermeiden. Wir selbst sind immer sehr bemüht, niemanden zu verklagen, das ist uns viel zu lästig, aber auch das lässt sich manchmal nicht vermeiden.
Heute ist die vermutlich letzte mündliche Verhandlung in einer sehr unangenehmen Sarg- und Grabsache.
Losgegangen ist das Ganze vor zwei Jahren im Februar. Eine Frau ist mit ihrer Tochter bei uns erschienen und hat uns den Auftrag erteilt, ihren Mann zu beerdigen. Die alte Dame war sehr angenehm, etwas hilflos, nahm unsere Hinweise und Ratschläge dankbar an, doch ihre Tochter konnte schon aufgrund ihrer zwei Doppelnamen nicht anders, als nur alles besser zu wissen. Wir nennen sie mal für diesen Artikel Katharina-Luise Mösenberger-Oberheimer.
Es ging schon bei der Frage nach dem Grab los. Ich erkundige mich da immer nach den Verhältnissen und Vorstellungen, um dann für mich eine Entscheidung zu fällen und das richtige Grab anbieten zu können. Ist der Mann beispielsweise 20 Jahre älter gewesen und/oder will die Frau in Kürze von hier fortziehen, wäre ein Familiengrab für mehrere Personen vielleicht weniger geeignet. Ist es hingegen aufgrund biologischer Umstände absehbar, dass auch die Witwe in einigen überschaubaren Jahren sterben wird, könnte die Empfehlung eher für ein gemeinsames Grab lauten.
Hier war es so, dass die Frau sogar älter war als ihr Mann, er war mit 78 Jahren verstorben, sie war zu diesem Zeitpunkt schon 85 Jahre alt. Obwohl ich der alten Frau Oberheimer sicherlich noch etliche Jahre gönnte, war es ja absehbar, dass die Wahrscheinlichkeit, dass auch sie sterben wird, mit jedem Jahr steigt und deshalb empfahl ich ein Familiengrab. Das entsprach auch dem Wunsch der Kundin. Das heisst, es entsprach dem Wunsch der Frau, bis sich die Tochter einmischte:
„Ach was? Verdienen Sie da etwa auch mit? Das Grab ist ja drei mal so teuer und ich finde das ist typisch für einen Bestatter, dass er die Leute immer zu etwas Teurem überreden will.“
„Ich kann nur Vorschläge machen, Ihnen aufzeigen, was sinnvoll ist, die Preise und Zusammenhänge erklären; was Sie jedoch letztendlich entscheiden, ist aber allein Ihre Sache.“
„Das kennt man doch! Immer erst das Teure anbieten und die günstigen Alternativen nicht erwähnen. Was ist zum Beispiel mit den anonymen Urnengräbern, die sind doch besonders günstig und von denen haben Sie noch gar nicht gesprochen.“
Mann! Da hat sie mich aber erwischt! Wow! Ich sagte: „Das, sehr verehrte Frau Mösenberger-Oberheimer, liegt in erster Linie daran, dass Ihr Herr Vater nicht eingeäschert werden soll.“
„Ich wollte es ja nur mal ansprechen.“
So ging es auch bei anderen Fragen weiter. Zum Beispiel bei der Frage, ob der Verstorbene noch einmal offen aufgebahrt wird.
„Ja, das möchte ich gerne, ich möchte von meinem Mann noch einmal Abschied nehmen können“, sagte die Mutter, doch die Tochter legte gleich ihr Veto ein: „Kostet das nicht mehr? Wir wollen alles ganz schlicht.“
„Nein, das kostet nichts zusätzlich.“
„Na also“, sagte die Mutter, doch die Tochter blieb hart: „Nein Mutter, lass ihn das wieder streichen, Papa hätte das nicht gewollt.“
„Papa! Der hat nie irgendwas gesagt! Ich weiß bloß, daß er nicht verbrannt werden wollte. Nein, ich möchte gerne daß er aufgebahrt wird, Onkel Franz kommt auch und der wird ihn sicherlich sehen wollen.“
„Wenn das aber doch was extra kostet…“
„Tut es aber nicht“, wendete ich ein.
Das meiste Theater veranstaltete die Mösenober-Bergerheimer beim Sarg. Ich habe schon x-mal geschrieben, daß wir den Leuten nie was aufschwatzen. Erstens bringt das nicht, außer einem schlechten Ruf und zweitens egalisiert sich das sowieso immer irgendwie. Will heißen, unterm Strich kommt immer was raus.
Es sollte eine Erdbestattung werden, da kann man nicht den einfachsten Feuerbestattungssarg nehmen. Umgekehrt ist es kein Problem: Man kann auch den schwersten Erdbestattungssarg aus japanischer Zirbelkiefer ins Feuer schieben, aber einen leichten Nadelholzsarg ohne Erddrucksperren usw. kann man nur im Notfall für eine Erdbestattung nehmen. Die Feuchtigkeit würde ihn schnell aufweichen, die Verbindungen würden aufplatzen, der Sarg sehr schnell zusammenfassen. Man kommt ja auch nicht auf die Idee, einen Fahrradschlauch mit Klopapier zu flicken, das eine ist eben nicht für das andere gemacht.
Das erkläre ich den beiden auch. Frau Obernheimer möchte sowieso einen hellen Eichensarg, so einen habe schon ihr Vater gehabt und dunkle Särge hätten so etwas Tristes. Die Tochter hat inzwischen ihre Brille aufgesetzt, studiert die Preise an allen ausgestellten Särgen und schüttelt ständig den Kopf. „Das ist ja die Höhe, der hier kostet ja viermal so viel wie der da drüben und der hier ist doppelt so teuer wie der Helle und der Dunkle da kostet ja sogar noch mehr.“
Ich denke: „Du kannst Dir ja mal selbst einen schnitzen!“, sage aber: „Wir haben auch preisgünstige Modelle, der hier zum Beispiel.“ Ich deute auf einen sehr schönen und stabilen Nadelholzsarg, der in Eiche hell gebeizt ist und viel mehr hermacht, als er kostet. Der, den sich die Mutter ausgesucht hat, kostet 1750 Euro, ich empfehle ein durchaus ähnlich aussehendes Modell, das aber nur 1100 Euro kostet, doch die Obermöse tippt auf den preiswertesten Verbrennungssarg, der an diesem Tag in der Ausstellung stand und sagt: „Der hier, der wäre nicht schlecht, nicht wahr Mutter, den nehmen wir!“ 425 Euro, ein ganz glatter Nadelholzsarg ohne Schnitzereien, ja sogar ohne Griffe, helles Holz eben, ein bißchen IKEA…
„Nein, den mag ich nicht, der ist doch nicht schön“, wehrt sich die Mutter.
Ich sage nochmals meine Litanei, daß es mir im Grunde egal sei, welchen Sarg sie letztendlich nehmen, daß die Modelle hier auf der rechten Seite aber nicht geeignet sind, da sie wirklich nur für eine Feuerbestattung taugen.
„Ha! Sehen Sie, da haben wir es wieder! Sie wollen uns nur was Teures verkaufen! Ich habe da schon was im Fernsehen gesehen, wissen Sie?“
Was kann ich anderes tun, als meine redlichen Absichten zu beteuern und um das zu unterstreichen, zeige ich den beiden Frauen noch ein Modell aus Kiefer, ebenfalls schlicht, aber für Erdbestattungen geeignet, dessen normaler Preis bei über 700 Euro liegt: „Den könnten Sie für 500 Euro bekommen, da komme ich Ihnen aber schon sehr entgegen.“
„Jaja, das kennt man doch, wenn Sie so ratzfatz mal eben ein paar hundert Euro runtergehen, dann können Sie uns den auch für 425 Euro geben.“
Nein, kann ich nicht und selbst wenn ich es könnte, würde ich es nicht tun, nicht für die Obermöse!
Mir tut die Mutter Leid. Die steht inzwischen recht hilflos hinter ihrer Tochter, wirft mir schon fast entschuldigende Blicke zu und schnieft in ihr Taschentuch.
„Wir nehmen den hier!“, kommandiert die mit dem Doppelnamen und deutet auf den Verbrennungssarg.
Die Mutter hebt hilflos die Schultern und nickt.
Ich überspringe mal das Theater, das sich um die restlichen Dinge ergab. Es kann sich jeder denken, in welchem Stil das weiterging.
Im Beratungsraum fülle ich den Rest der Unterlagen aus und als es darum geht, auf wen die Rechnung laufen soll, meldet sich die Tochter: „Auf meinen Mann! Der ist in höherer Position und kann das von der Steuer absetzen. Mutter, Du gibst mir dann das Geld!“
Nun kann ich zwar die Rechnung dem Mann schicken, aber Vertragspartner kann nur sein, wer vor mir sitzt und unterschreibt. Das mache sie, sie würde sich sowieso um alle Finanzen kümmern, meint die Oberhausen-Möse, nimmt mir den Kuli aus der Hand und unterschreibt den Auftrag mit großem Wallewalle.
Auf die Vollmacht, die es als Nächstes zu unterschreiben gilt, scheibe ich noch dazu:
„Ich wurde darüber informiert, daß das gewählte Sargmodell nicht für Erdbestattungen geeignet ist und stelle das Bestattungshaus XYZ von allen hieraus erwachsenden Ansprüchen frei.“
Sie schaut mir zu, nimmt dann die Vollmacht und unterschreibt sie.
Die Beerdigung verlief soweit ganz normal, der Pfarrer erzählte mir später, es habe ihn schon etwas verwundert, daß eben diese Tochter nach der Trauerfeier zu ihm gekommen sei und ihm einen Umschlag in die Hand gedrückt habe. Das allein sei ja nichts Ungewöhnliches, viele Menschen geben da noch etwas für die Gemeindekasse, aber dass da eine Visitenkarte mit einem aufgeklebten 2-Euro-Stück drin gewesen sei, habe er doch schon als etwas schofelig empfunden.
Es geht ein halbes Jahr ins Land, da erhalte ich ein Schreiben vom Anwalt der Mösenhauser-Oberschlumpfs. Ich hätte einen fehlerhaften, weil zu instabilen Sarg geliefert und nun sei das Grab weit vor der Zeit dramatisch abgesunken und ich solle bitte für die dadurch notwendig gewordenen gärtnerischen Arbeiten 1.900 Euro überweisen.
Auf dem Friedhof schaue ich mir das an. Tatsächlich, es ist eine enorme Kuhle im Grab und die schönen Blumen sehen aus, als würden sie gleich ganz in der Erde versinken. Das ist natürlich doof.
Am Besten ist es, man spricht über sowas. Also rufe ich die Obermöse an. „Mit Ihnen rede ich gar nicht, das läuft alles über unsere Anwälte!“
Ich versuche es bei der Mutter. Ja, so sei sie eben, ihre Tochter.
Wir übergeben die Sache dem Anwalt. Unser Argument: Wir haben ausführlich beraten, die Familie habe sich trotz besseren Wissens für ein ungeeignetes Sargmodell entschieden und somit läge das Weitere außerhalb unserer Zuständigkeit.
Die Anwälte schreiben viele Briefe, das bringt bestimmt Geld und ich bin abermals erstaunt, was so ein gegnerischer Anwalt alles für Frechheiten unterstellen darf, ohne daß man ihm auf die Fresse hauen darf.
Nach seiner Darstellung habe ich quasi die beiden Frauen quasi an ihren Haaren durch den Laden gezogen, ihnen diktiert, was sie kaufen müssen und dann mit vorgehaltener Waffe die Unterschrift erzwungen.
Zwei Gerichtstermine, zu denen nur die Anwälte hin müssen, bleiben erfolglos. Die gegnerische Partei will jetzt nicht nur den Schaden ersetzt haben, sondern auch noch die Kosten für die ganze Beerdigung zurückhaben. Und ich könne froh sein, daß man nicht darauf bestehe, den Verstorbenen wieder auszugraben, um ihn dann auf unsere Kosten in einem anständigen Sarg eines Konkurrenten erneut zu bestatten.
Insgesamt sind bis heute zwei Jahre ins Land gegangen. Doch vorher war noch der dritte Termin, persönliches Erscheinen ist angeordnet. Ich sehe die Obermaus-Katzenschreck zum ersten Mal wieder, sie kann mir nicht in die Augen schauen. Ihr Anwalt ist vom Typ tollwütiger Terrier, zitiert ständig irgendwelche Bestattergeschichten aus Zeitschriftenausschnitten, will dem Richter klar machen, daß alle Bestatter Gauner sind.
Der Richter lässt aber eigentlich keinen Zweifel daran, dass er eher unseren Standpunkt versteht.
„Hat der Beklagte Ihnen gesagt, daß so ein leichter Sarg in der Erde schnell zusammenbrechen kann?“
„Nein nicht wirklich, er hat gesagt, das gehe sehr viel schneller, als bei einem Erdsarg.“
„Also hat er es Ihnen doch gesagt?“
„Ja aber ich dachte, das dauert so zehn, zwanzig Jahre.“
„Sie haben doch auch unterschrieben, dass Sie darüber informiert wurden.“
„Ja aber der Mann hat uns ja so verrückt gemacht, daß ich am Ende gar nicht mehr wußte, was ich da unterschreibe und daß der da noch was dazugeschrieben hat, das alleine ist ja schon dubios.“
Nein, das fände er ganz normal, meint der Richter, denn nach seiner Kenntnis unserer Geschäftsbedingungen sind Nebenabsprachen nur gültig, wenn sie schriftlich fixiert worden sind und genau das hätte ich doch getan.
Die Mutter wird als Zeugin gehört. Sie schaut immer wieder ängstlich zur Tochter, sagt dann aber, sie habe sich gut behandelt gefühlt und es als etwas schäbig empfunden, daß ihre Tochter bei uns sogar die angebotene Tasse Kaffee abgelehnt habe, und das auch noch mit den Worten ‚das schlagen Sie uns hinterher nur auf die Rechnung drauf‘.
„Mutter!“ entfährt es der Tochter, was der einen bösen Blick des Vorsitzenden einbringt.
Nee, der fällt kein Urteil, der will einen Ortstermin mit einem Sachverständigen. Der kam dann auch zu uns, schaute sich im Lager den betreffenden Sarg an und schon ein halbes Jahr später ist Ortstermin. In Zivil sieht der Richter ganz anders aus.
Während wir da alle stehen und uns die Grube anschauen, kommt Herr Friedel vorbei. Der ist Gärtner und wohl von der Familie beauftragt worden, das Grab zu pflegen. Ungefragt mischt der blöde Wichtigtuer sich ein und gibt dann aber zum Besten, er sei ja extra mehrfach mit seinem kleinen Traktor und dem 1000-Liter-Fass auf dem Hänger da hingefahren und habe alle paar Tage 500 bis 800 Liter Wasser ins Grab laufen lassen.
Der Sachverständige stutzt und erkundigt sich näher. Naja, das Grab sei relativ schnell ein kleines bißchen abgesunken, das habe er als Gärtner aber für vollkommen normal gehalten, weil sich die Erde immer setzt und manche Gräber erwiesen sich da als Fass ohne Boden, da sackt die Erde jahrelang ständig. Die Klägerin sei dann zu ihm gekommen und habe gesagt, das liege bestimmt am schlechten Sarg und man solle mal kräftig wässern, damit die Erde schneller sackt und man dann richtig auffüllen kann. Das habe er dann wunschgemäß so gemacht.
Ja ob er denn nicht wisse, daß bei einer solchen Sturzbewässerung der Sarg ganz bestimmt schnell kaputt gehe, will der Sachverständige wissen und auch der Richter und sein Schreiberling sind sehr interessiert. Jaja, das wisse er und das habe er der Klägerin auch gesagt.
Ich bin sehr gespannt!
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Oh, Oh,
ich sehe schon die nächste Klage anrollen:
Frau Katharina-Luise Mösenberger-Oberheimer verklagt bestimmt noch den Gärtner weil er durch zu viel bewässern den Sarg zu schnell hat verrotten lassen.
Das kenn ich, mit solchen Leuten macht man in allen Branchen Erfahrung. Inzwischen bin ich dazu übergegangen Aufträge einfach gar nicht anzunehmen wenn sich abzeichnet das der Kunde völlig beratungsresistent ist. Selbst wenn man den Kunden ausführlich berät und warnt – wer nicht auf den Rat des Experten hört den er gerade engagieren will will später auch nicht die Verantwortung tragen wenn es dann schiefgeht. Selbst wenn man ihn zwanzig mal unterschreiben lässt das man ihn über die Risiken aufgeklärt hat.
Allerdings ist es bei Bestattungen wahrscheinlich nicht gerade leicht den Auftrag abzulehnen gerade in der Konstellation trauernde Witwe, renitente Tochter. Da will man ja die Witwe nicht unbedingt wegschicken sondern eher Schadensbegrenzung betreiben.
Wobei mich das interessieren würde: Hast du schon mal abgelehnt eine Beerdigung durchzuführen?
Dieser Beitrag diskriminiert Menschen mit Doppelnamen, Frauen, Anwälte und vor allem Kinder 😀
Aua! Die Story taugt ja schon glatt als richtige Kurzgeschichte, vor allem die dramatische Wendung am Ende finde ich sehr gut.
Als Auflösungsbeitrag empfehle ich ein simples "Wir haben (nicht) recht bekommen." mit nem Link auf diesen Beitrag…
@Bense: Du bist mir leider zuvorgekommen. Hatte mir gerade einen bissigen Kommentar für all die missgünstigen Menschen überlegt, die hier bei den Kommentaren alles und jeden schlecht machen, indem sie jedes einzelne Wort des Undertakers auf die Goldwaage legen.
Sollen sie sich doch ein anderes Blog suchen, ich bin jedenfalls von den Geschichten, Informationen und dem schönen Schreibstil begesitert! Weiter so!!!
@Bense: *grins*
Toller Artikel, vielen Dank. Hab mich prima amüsiert, schon die Überschrift ist so… passend.
Nur die alte Dame tut mir etwas Leid. Wäre die eigentlich nicht auch berechtigt gewesen, die Tochter von Entscheidungen betreffs Beerdigung einfach auszuschließen? Ich meine, sie dürfte doch erbtechnisch noch einen Tick näher dran sein, oder?
Jedenfalls schade, dass sie durch die Doofheit ihrer Tochter ihrem Mann keine anständige Beerdigung zukommen lassen konnte… von einem kuschligen Familiengrab ganz zu schweigen.
@besserwisser (sorry, war beim Schreiben noch nicht zu sehen): wie sollte Tom hier nicht Recht bekommen? Der Fall ist doch glasklar 🙂
Arnold, nicht besserwisser.
Lesen konnt ich auch schonmal besser – hör schon auf zu spammen :]
@Luiza: Weil: Auf hoher See, bei ungeschütztem Sex mit Unbekannten und vor Gericht bist Du in Gottes Hand, wie schon Luis Trenker immer sagte.
@Luzia: danke für die Aufklärung im dritten Kommentar, war schon am Grübeln, was ich falsch gemacht habe 🙂
@Bense
> Dieser Beitrag diskriminiert Menschen mit Doppelnamen,
> Frauen, Anwälte und vor allem Kinder
Menschen mit Doppelnamen, Frauen und Anwälte haben es ja auch nicht besser verdient 🙂
Und? Wann gibts das Urteil? Oder hab ich das in meinen Kicheranfällen überlesen?
Bei allem Ärger: "Mösenberger" ist einfach nur geschmacklos und muss nicht sein. Von "Obermöse" mal ganz zu schweigen. Und lustig ist es bestenfalls noch für Unterprima
tenner.Boah, ich bewundere deine Ruhe, ich hätte bestimmt schon während des Betratungsgespräches ins Holz gebissen, oder die Tochter angebrüllt.
Sowas geht ja gar nicht.
also wenn du kein recht bekommst, bzw. die klage abgewendet wird tom, dann spende ich freiwillig 10 euro für die berufungsklage 🙂
korrektur:
bzw. die klage nicht abgewendet wird…
Ist es eigentlich schon vorgekommen, dass Du derart unangenehme Kunden rausgeschmissen hast (zumal man manchmal die unangenehmen Folgen eines Geschäftsabschlusses schon vorausahnen kann)? Ich glaube, einen dezenten Hinweis auf Apfelsinenkisten hätte ich mit nicht verkneifen können…
Dieser Beitrag diskriminiert Menschen mit Doppelnamen, Frauen, Anwälte und vor allem Kinder 😀
Und Leute, die Zwei-Euro-Stücke auf Visitenkarten kleben – warum auch immer 😉
Und für mich.
Hach, ich mag Deine Artikel sehr. Mittlerweile kann man sogar in den Kommentaren lachen. Ueberall Gutmenschen und solche, die Subtilitaet und Sarkasmus nicht verstehen und sich ueber Wortspiele wie "Obermoese" aufregen. Das beweist nur, wie verschroben das deutsche Volk geworden ist. 🙂 Reg Dich nicht drueber auf, mach einfach weiter. Das Geschrei des Poebels wird von ganz allein aufhoeren. Natuerliche Selektion und so.
*hust*
war ja klar dass wieder einer kommt, der keinen Spaß versteht.
@Topic: Ich bin dafür dass man im Einzelhandel (bzw. Dienstleistungssektor) als Händler/Handelsvertreter/Verantwortlicher das Recht haben sollte besonders ddumme Kunden strangulieren zu dürfen.
Ich hatte mal so jemanden als ich in ner Fahrschule nen Praktikum gemacht hab. Nachdem ich ihm fünf mal erklärt habe dass das Fahrstundenkonto bei uns nur der Bequemlichkeit und Sicherheit beider Seiten dient (wir hatten für jeden Fahrschüler extra nen Konto eröffnet wo nur der Schüler und der Fahrlehrer rankamen, zwecks Sicherstellung der Bezahlung der Fahrstunden) und für ihn vollkommen kostenfrei ist, sagt der nurnoch: "Also das wars dann ich geh lieber zu ner Fahrschule wo durch solchen Firlefanz keine extra Kosten entstehen!"
Danach hab ich erstmal ne Kaffeekanne foltern müssen um weiterarbeiten zu können.
Ich glaub das ist die selbe Kategorie Leute (Sowohl die Obermeier-Mösenfurz, oder wie auch immer, als auch dieser Fahrschüler) die beim Kreisverkehr beim reinfahren blinkt und es beim rausfahren bleiben lässt….
@SurfGuard: Komm, nimm deine Pillchen und komm' wieder runter. Alles wird gut. Und du darfst ihn streicheln… Er beißt nicht, er will nur spielen.
Jaja, Humor ist schon eine ernste Angelegenheit. *seufz*
das einzige, was die tochter von ihrer klugscheißerei nun wohl davon hat, ist: enterbt zu werden.
so viel dummheit gehört bestraft! da hilft auch kein schild mehr ..
cu, w0lf.
Na, warte nur, bis die Frau Leutheusser-Schnarrenberger das hier liest, dann kriegst du Ärger!
Danke, hab sehr gelacht, für dich ist es zwar nicht lustig, aber du schreibst es einfach klasse. Ich hätte die, wäre sie alleine gekommen, rausgeschmissen… aber ihre Mutter hätte mir ebenfalls leid getan.
@safeguard: hatte mich schon gewundert, wann der erste Berufsbetroffenen-Einwurf kommt – du hast die Quote erfüllt, danke dafür! 😀
Wie sagte wir in meiner Jugend immer so schön: Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter…
"Bei allem Ärger: “Mösenberger” ist einfach nur geschmacklos und muss nicht sein. Von “Obermöse” mal ganz zu schweigen. Und lustig ist es bestenfalls noch für Unterprimatenner."
Wow, Lacher am laufenden Band X-D Ich fand den Spitze! Meiner Meinung nach hättest du noch anfügen müssen dass sie warscheinlich von Beruf Frauenarztgattin.
Ich frage mich immer woher solche Leute ihr Selbstbewustsein nehmen. Irgendwann MUSS man doch verstehen dass man nicht immer Recht hat und sich nicht alles erlauben braucht? Oder wird man so erzogen?
Das ganze Verklagen würde ich nicht den Anwälten zur Last legen, sondern den Menschen. Ein befreundeter Jurist meinte einmal, als Anwalt hast du keine Meinung und bist da sehr flexibel. Wenn ein Mandant kommt und sagt das sei so und so, dann ist es so und so. Anwälte müssen ja auch von irgendwas leben.
Realschullehrerin.
@Fronk: Dafür haben mir Anwälte aber schon zu oft erklärt, was ich bitte vor Gericht meinen soll…
Als Jurist tippe ich mal, die Mösendingsbums ist Lehrerin.
Ach so, bevor das jemand falsch versteht. Ich habe nichts gegen Anwälte, nur gegen die Anwälte der anderen.
natürlich haben Anwälte eine Meinung. Wenn dein Anwalt keine Meinung hat dann aber ganz schnell einen anderen suchen. Sonst sitzt man ganz schnell ganz tief drin und wo man dann vielleicht hinkommt, kommt man nicht so schnell wieder raus.
Und was ist denn an Mösenberger auszusezten? Oh nein das böse böse M-Wort kommt darin vor. Komm wieder runter! In Bayern ist das n ganz normaler Name. Kann man schmunzeln, muss man aber nicht.
Der Fall aber ist schon sehr eindeutig irgendwie. Ist so als würd ich n Auto ohne Motor kaufen (kostet ja nur mehr) und dann den Hersteller verklagen weil des Auto nicht fährt. Gott sei Dank hast Du keine USA-Zweigstellen, dort hätte man mit sowas eventuell sogar Erfolg.
Ich finde es absolut diskriminierend und unverschämt, dass SurfGuard hier die tolle Ex-Skiläuferin Regina Mösenlechner öffentlich diffamiert!
Schäm Dich was!!
Btw…schlimm genug, wenn ich Emanzen künstlich über sowas aufregen, aber bei Frauenverstehern ist es richtig peinlich.
Der Text ist gaanz großes Kino, ich bin so auf das Urteil gespannt.
Mit tut der Anwalt der Tochter fast leid. Er hat ihr sicherlich die Lage erklärt und musste sich entsprechend dumme Kommentare anhören. Wahrscheinlich vertritt er sonst den ach so wichtigen Ehemann der Tochter und konnte es sich nicht leisten Klartext zu reden. Am Ende ist dann der Anwalt schuld, das die Sache verloren wurde.
In solchen Fällen kommt es dann vor, dass der Anwalt wiederum verklagt wird, weil er sich der Sache nicht vernünftig angenommen hätte. Aus eben diesem Grund werden in solch aussichtslosen Fällen oft die Schriftsätze besonders scharf formuliert und vor Gericht sehr agressiv aufgetreten. Anwälte untereinander wissen das, die Richter natürlich auch. Das nimmt keiner persönlich, denn jeder hat es schon einmal erlebt.
Ein solches Mandat abzulehnen wird kein Anwalt machen, denn es geht ja auch hier ums Geld und nicht um Menschenfreundlichkeit und eine bessere Welt.
Wenn hier die Kalle-Pohl-Fans in der Mehrheit sind, dann bin ich in der Tat falsch. Entschuldigt das Missverständnis, und tschö!
Oh! Mein! Gott!
Lehrerinnen halte ich fuer meinen Teil ja tatsaechlich fuer ein gaaaaaanz besonderes Voelckchen! Und manche Vorurteile bestaetigen sich halt manchmal, genauso wie sich andere Vorurteile in Wohlgefallen aufloesen koennen…
den schwersten Erdbestattungssarg aus japanischer Zirbelkiefer ins Feuer schieben, aber einen leichten Nadelholzsarg ohne Erddrucksperren usw. kann man nur im Notfall für eine Erdbestattung nehmen……Fahrradschlauch mit Klopapier zu flicken……
DER VERGLEICH HINKT denn Du kannst auch Klopapier nicht mit Fahrradschlauch flicken! 😉
Ansonsten köstliche Geschichte!
Wenn, dann würde sich bezüglich der Verwendung des Fahrradschlauches die Frage stellen, ob er dafür taugt, wofür man sonst Klopapier verwendet.
BILD-Leserin…eindeutig ^^
Eigentlich kann für euch doch garnichts schiefgehen 😉
Naja, Obermöse ist besser als Hinterfotzner oder sowas, zumal es hier anonym zugeht. Es gab ja schon vor Kurzem ein anderes Forum (Call-In-TV), wo dessen Betreiber wegen der französisch klingenden Formulierung "Animeuse" (mit "ö") abgemahnt wurde und bei Zuwiderhandlung eine Menge Euronen abdrücken darf.
Wenn ich der Vater der Obermöse währe,würde ich schnell von den Toten auferstehen und ihr eine ordentliche Backpfeife verpassen!
Der arme Vater!