Sehr geehrter Herr Wilhelm,
mein Halbbruder hat unsere Mutter bestatten lassen, ohne mich und meine Schwester über ihren Tod zu informieren. Nachdem wir nun wissen, wer bestattet hat, beruft sich das Bestattungshaus auf eine angebliche Schweigepflicht – bei telefonischer Anfrage wegen Öffnungszeiten, um mit meiner Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde meiner Mutter als Nachweise, den Bestattungsort zu erfahren.
Können Sie mir bitte etwas raten?
Mit freundlichen Grüßen
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Bestatter haben normalerweise KEINE Schweigepflicht. Sie sind nur auf Treu und Glauben ihren Kunden verpflichtet.
Natürlich kann der Kunde den Bestatter darum bitte, keine Auskünfte zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Bestatter es auch nicht tun.
Sein Kunde bezahlt ihn dafür, daß er seine Aufträge auch erfüllt. Merke: Wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch, was gespielt wird.
Aber natürlich haben andere Angehörige auch Rechte, so ist das ja nicht.
Also könnt Ihr unter Vorlage der Papiere beim Friedhofsamt als Angehörige auch Auskunft bekommen, wo sich das Grab befindet usw.
Eurer Weg führt also zum zuständigen Friedhofsamt.
Ein vernünftiger Bestatter wird aber abwägen. Natürlich kann er sich auf seine Kundentreue berufen, wenn sein Kunde explizit darum gebeten hat, keine Auskünfte zu geben. Das wird bei Streitigkeiten in der Familie schon mal gemacht, um beispielsweise einen streitsüchtigen Verwandten von der Beisetzung fernzuhalten, damit es am Grab nicht zu einem Eklat kommt.
Manchmal wird dieses Werkzeug auch mißbräuchlich eingesetzt, und ganz oft handeln Bestatter in vorauseilendem Gehorsam und kommen sich wichtig vor, oder meinen es besonders richtig zu machen, wenn sie trotz fehlender Anweisung keine Auskünfte erteilen.
Die Auskunft, welche Sterbefälle man gerade bearbeitet – genauer gesagt, ob man diesen oder jenen speziellen Fall bearbeitet – und wann und wo die Bestattung stattfindet, sollte eigentlich jeder Bestatter erteilen.
Aber Achtung: Das Landesbestattungsgesetz in Sachsen kennt hier eine Ausnahme:
§21 (2) Die Bestatter … haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Bestatter … anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen.
Sie sind zur Offenbarung befugt, wenn sie von der Schweigepflicht von dem gemäß § 10 Abs. 1 Verpflichteten entbunden wurden oder soweit die Offenbarung zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Bestatter, mutter, schweigepflicht
„Bestatter haben KEINE Schweigepflicht. Sie sind nur auf Treu und Glauben ihren Kunden verpflichtet.“
Was aufs gleiche hinauslaufen kann, insbesondere, wenn Verschwiegenheit – ausdrücklich – vertraglich vereinbart wurde, Stichwort NDA.
@-thh: Du hast Recht und ich weiß das auch. Nur geht es mir hier um die Differenzierung zwischen einer vertraglich vereinbarten oder durch Kundenloyalität erzeugten Verschwiegenheit über vertragliche Abläufe und der von den meisten Leuten gemeinten durch den Berufsstand implizierten Schweigepflicht wie etwa bei Ärzten, Anwälten und Priestern.
In einem Fall waren wir im Büro mal ganz froh, dass es keine Schweigepflicht gibt. In der Lokalzeitung stand eines Tages der Name eines früheren Kollegen, was erst einmal für einige Verwirrung und auch Erschrecken sorgte, denn so lange war der Kollege noch gar nicht „ehemalig“ (vielleicht so fünf Jahre). In der Anzeige waren keine näheren Daten genannt, außer dem Bestattungsinstitut. Ein Anruf dort und der Datenabgleich ergaben aber recht schnell, dass es sich „nur“ um eine zufällige Namensgleichheit handelte. Dürfte den Ex-Kollegen sicher auch sehr irritiert haben…
Hallo,
so pauschal zu sagen, dass Bestatter keine Schweigepflicht haben ist nicht richtig.
Im sächsichen Bestattungsgesetz zum Beispiel wird im § 21(2)der Bestatter oder Totebgräber ausdrücklich zum Schweigen verpflichtet.
Liebe Grüße DerNarr