Hallo,
möchte das Grab meiner Eltern Frühzeitig einebnen. Es ist ein Doppelgrab. Meine Mutter ist seit 18 Jahre tot und mein Vater seit 7 Jahren. Aufgrund gesundheitlicher Probleme kann ich mich nicht mehr um das Grab kümmern. Mir kam daher die Idee das Grab früher einebnen zu lassen. Ist das überhaupt Gesetzlich möglich und muss ich die Kosten der Gemeinde tragen oder darf ich es selbst eineben lassen, da die gemeinde ca. 500€ für das Doppelgrab haben möchte für die Räumung.
Das sollten Sie vor Ort mit der Friedhofsverwaltung abklären.
Die meisten Gebührensatzungen sehen für das Abräumen der Gräber eine Gebühr vor. Es gibt ja auch Angehörige, die sich nicht um die Gräber kümmern, obwohl sie es könnten. Da ist es nur recht und billig, wenn die Kommunen sich dort das Geld wieder holen.
Es gibt aber durchaus Friedhöfe, auf denen die Angehörigen selbst ein Grab „beseitigen“ können. Das müssten Sie aber mit den örtlichen Stellen abklären.
Etwas problematisch ist immer das Entfernen eines Grabsteins mit Fundament, soweit dieser vorhanden ist. Das sollte in jedem Fall ein zugelassener Steinmetzbetrieb machen. Das Abräumen des oberirdisch sichtbaren Teils genügt da nicht.
Leider kann es passieren, daß die Kommune gar keine andere Gebührenposition hat. Es gibt nur die für das komplette Abräumen.
So kann es sein, daß die Angehörigen alles abräumen, das aber der Verwaltung nicht genügt, weil es noch nicht flach genug ist usw. es wird dann die volle kommunale Abräumungsgebühr fällig.
Hier müssen Sie unbedingt mit den Friedhofsmitarbeitern vor Ort und der Verwaltung sprechen.
Eine pauschale bundesweit gültige Antwort auf ihre Frage gibt es leider nicht. Bei zehntausenden von Friedhöfen gibt es viel zu viele unterschiedliche Regelungen.
Es kann sogar sein, daß bei mehreren Friedhöfen in ein und derselben Stadt unterschiedliche Regelungen gelten.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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