Wie ist es denn wenn der Erzeuger stirbt und man ein Jahr später vom Sozialamt Post bekommt.
Man soll innerhalb von zwei Wochen 2600€ zahlen für die Bestattungskosten?
Ich habe meinen Erzeuger nie kennengelernt…
Er hat nicht einen Cent Unterhalt gezahlt für mich…
Es gab mehrere Verhandlungen deshalb und er wurde sogar verurteilt.
Quasi ging er lieber in den Knast als für mich zu zahlen…
Und nun soll ich für seine Bestattung aufkommen ist das noch gerecht…
Ich frage mich, wo wir hier leben… und das obwohl seine Mutter und seine 9 Geschwister ja auch noch da sind.
….komme mir vor wie im falschen Film… kann man da noch irgendwas machen?
Einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten habe ich gestellt.
Problem ist nur, dass sie auch alle Unterlagen von meinem Partner haben wollen, der ziemlich gut verdient.
Quasi wenn ich die Unterlagen abgebe, muss ich es bezahlen bzw. er.
Dazu muss ich sagen, der Tod war 2013.
2014 kam die Zahlungsaufforderung vom Amt. Seit 2015 bin ich erst mit meinem Freund zusammen… ist das rechtens das nun seine Unterlagen angefordert werden?
…und wenn ich die Unterlagen nicht abgebe, muss ich es auch bezahlen, da ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme…kann mir jemand helfen?
Hier geht es um zwei Sachverhalte.
- Zahlung der Bestattungskosten für den unbekannten Vater
- Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt
Lesen Sie auch die Infos zur Bestattungspflicht.
Zu 1.:
Sie haben leider nicht dazu geschrieben, in welchem Bundesland sich das Ganze abspielt. Da gibt es Unterschiede, gerade hinsichtlich des Personenkreises, der zur Zahlung herangezogen wird.
Grundsätzlich ist es aber so, daß die Familienangelegenheiten aus gutem Grund die Öffentlichkeit nichts angehen. Das hat zur Folge, daß in erster Linie die Familien auch intern ihre Belange zu klären haben. Wer da mit wem zerstritten ist oder wer wen gar nicht kannte, spielt keine Rolle. Die Familien haben ihre Verstorbenen zu bestatten.
Für das zuständige Friedhofsamt ist es also völlig ohne Belang, was da mit Ihrem Vater war. Sie sind die Tochter, ergo sind Sie der Familienteil, der offensichtlich nach dem geltenden Bestattungsrecht zur Zahlung verpflichtet ist.
Rein rechtlich scheint das auch in Ordnung zu sein, so bitter das für die Betroffenen auch jeweils ist. Es hat Urteile gegeben, die Kinder von der Zahlungspflicht ausgenommen haben, wenn sie von der betreffenen Person schwer mißhandelt wurden. Aber grundsätzlich kann die Allgemeinheit nicht mit den Kosten von Bestattungen belastet werden, wenn Familie da ist, die das übernehmen kann.
Sie haben die Möglichkeit, die Sache vor Gericht überprüfen zu lassen. Sie müssten darlegen, daß Sie nie Kontakt hatten und keinen Unterhalt bekommen haben. Doch vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, sagt der Volksmund. Will heißen: Der Ausgang eines solchen Verfahren ist offen, es kann auch schlecht für Sie ausgehen.
Zu 2.:
Es geht nicht darum, Ihren Lebengefährten zur Zahlung der Kosten zu verpflichten. Das könnte man in den meisten Fällen auch gar nicht, da er nicht mit dem Verstorbenen verwandt war.
Vielmehr ist das Amt verplfichtet, festzustellen, wie Ihre ganz persönliche finanzielle Situation ist. Wer nichts hat, dem gewährt das Amt Unterstützung.
Nun leben Sie aber in einer Lebensgemeinschaft mit einem Mann, der -wie Sie selbst ausführen- nicht schlecht verdient.
Offenbar trägt Ihr Partner auch zum gemeinsamen Lebensunterhalt bei. Damit müssen Sie sich so behandeln lassen, als verdiene er quasi für Sie mit. So betrachtet das Amt also auch die Einkünfte des Partners, um beurteilen zu können, ob Sie nun bedürftig sind oder nicht.
Er wird nie die Kosten übernehmen müssen. Aber sein Einkommen zählt für Sie mit.
Rein moralisch haben Sie mich auf Ihrer Seite. Ich finde es immer sehr schlimm, wenn Menschen für ein Elternteil die Bestattungskosten zahlen müssen, obwohl sie dieses gar nicht kannten oder nur Negatives erlebt haben. Sein ganzes Leben hat man nicht von demjenigen gehört, oder nur Scherereien mit ihm gehabt, und dann sowas.
Aber so ist das nunmal eben.
Angenommen, es gäbe eine Instanz, die entscheidet, ob wir für unsere Verwandten aufkommen müssen. Wo sollte diese Instanz die Grenze ziehen? Welche Voraussetzungen müssten innerhab der Vita einer Familie vorliegen, um von den Kosten freizukommen? Genügt es, neun Jahre im Streit gelebt zu haben? Muß Gewalt im Spiel gewesen sein? Zählt Alkoholismus mit? Oder wo liegen die Grenzen?
Da niemand diese Einblicke hat, muß das Amt pauschalisierend alle gleich behandeln. Die Familie muß zahlen.
Den eklatanten Einzelfall, der die Unzumutbarkeit darlegt, müsste man wirklich vor Gericht klären lassen.
§ Hinweis:
Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Amt, bestattungskosten, Unterhalt
2004 starb mein Vater,der an seine 1.Tochter,(also war meine Halbschwester, die sich nie für mich und meine Schwester interessierte, war ja aus 1.Ehe meines Vatis!) auch Unterhalt zahlte, Kontakt:keinen.Sie fragte nur regelmäßig,ob ihr Vater noch leben würde.2004 wurde sie ausfindig gemacht und hatte natürlich Recht auf ihr Erbe, obwohl laut Verfügung sie nix bekommen sollte. Nur nebenbei..Aber da hatten mein Vati,meine Mutter,wir als Geschwister die Rechnung ohne Gesetzesgrundlage gemacht: obwohl also meine Halbschwester sich nur dafür interessierte, wann sie erben könnte,ihr Vater sie sonst nie interessierte,sie war erbberechtigt! Hoffe, sie hat auch teilweise Begräbniskosten getragen,das weiß ich nicht. Denn dafür habe ich mich nun wieder nicht interessiert,Verlust von Vati war schwer genug…Ich habe zwar nichts gegen diese Frau, kann auch teilweise ihre Enttäuschung verstehen,aber auch so ist das LEBEN eben:man verliebt sich,heiratet,bekommt ein Kind,lässt sich scheiden usw….Oft sagt man:leider gibt es für alles Gesetze, dann wieder: zum Glück gibt es Gesetze!
@mesie: Hierbei darf man nicht vergessen, dass das Nachlassgericht die potentiellen Erben, dazu gehören auch nichteheliche Kinder, von sich aus anschreibt.
So kommt es oft, dass bei der Verteilung des Erbes auf einmal „wie aus der Versenkung“ Personen auftauchen, von denen man lange oder sogar noch nie etwas gehört hat.
Einige dieser Personen hätten sich von sich aus wahrcheinlich gar nicht gemeldet, wurden aber durch das Nachlassgericht überhaupt erst aktiviert.
@Peter Wilhelm:
Das einzige Bundesland mit einer Pflicht zur Erbenermittlung dürfte derzeit noch Bayern sein. Ausnahmsweise werden Erben ansonsten angeschrieben, wenn es eine letztwillige Verfügung gibt, da diese zu eröffnen und den Beteiligten bekannt zu machen ist (soweit sich diese überhaupt ermitteln lassen, bei sehr alten Testamenten oft schwierig).
Dass bei jedem Todesfall irgendwann automatisch Post vom Nachlassgericht kommt, ist leider ein sehr verbreiteter Irrglaube.
@Anonymous: Das mag so sein. Aber auch in Baden-Württemberg arbeiten die Nachlassgerichte sehr stringent und durchaus zuverlässig.
Ich weiß das aus eigenem Erleben. Eine Bekannte wurde als Miterbin eines Mannes ermittelt, von dem nur ansatzweise ahnen konnte, daß er ihr leiblicher nichtehelicher Vater war.
Die späteren ehelichen Kinder des Verstorbenen schauten etwas dumm aus der Wäsche, als da auf einmal eine bis dato völlig unbekannte Halbschwester auftauchte, die auch noch Anspruch auf einen Pflichtteil hatte.
Natürlich wurde gleich gesagt: „Jetzt, da es etwas zu erben gibt, taucht die aus der Versenkung auf. Wo war die die ganzen Jahre?“
Aber die Realität war halt doch anders. Die Bekannte hatte weder einen Ansoruch geltend gemacht, der war ihr vom Nachlassgericht einfach zugesprochen worden. Noch hätte sie sich melden oder um den Mann kümmern können, da er ihr gar nicht bekannt war.
Es gibt Fälle, das ist die Beziehung zu den Eltern so schlecht, dass es einem eigentlich 2.600 € wert sein sollte, wenn damit alle Konflikte endlich beigelegt sind.
@mesie: Naja, das finde ich nun nicht soooo ungewöhnlich. „Kein Kontakt“ hat ja allermeistens zwei Seiten. Der voreheliche Sohn meines Vaters hat mich auch nach dessen Tod über einen Anwalt kontaktiert und Erbansprüche gestellt (meine Mutter relativ kurz nach meinem Vater gestorben, daher war ich dann die Ansprechpartnerin), obwohl es außer der Unterhaltszahlung und einem Besuch des Sohnes bei uns als ich noch klein war nie Kontakt gab. War nicht angenehm, aber ich würde nicht behaupten, dass ich nicht ähnlich gehandelt hätte wenn ich an seiner Stelle wäre. Das mit der Beerdigung finde ich dann schon ne andere Nummer, wenn man da für jemanden zahlen muss der niemals auch nur einen Finger krumm gemacht oder in irgendeiner Form Verantwortung für sein Kind übernommen hat und ich fände es auch gut, wenn man damit von der Verpflichtung für die Beerdigung zu zahlen freigestellt würde. Aber ist halt leider nicht generell so. Verständnisfrage an Peter: 2600 € sind ja nicht die günstigste Variante, muss das Amt nicht das „basispaket“ nehmen? Muss man also tatsächlich für eine Beerdigung… Weiterlesen »
@Judi: Wir wissen nicht, wer die Bestattung veranlasst hat. Es könnte auch gut sein, dass jemand anders alles in die Wege geleitet hat.
Wir wissen auch nicht, wie die Kosten sich zusammensetzen.
Aber grundsätzlich schuldet das Amt eine einfache, würdevolle und ortsübliche Bestattung. Das kann irgendwas von 800 Euro bis 3.000 Euro sein.
@Spor: Es soll Fälle gegeben haben, da war es dem Erben sogar wesentlich mehr wert, dass der Todesfall beschleunigt eintrat.
@Peter Wilhelm: Danke für die Antwort 🙂
Und sorry dass ich Spor verlinkt habe, war keine Absicht, keine Ahnung wie das passiert ist, wollte eigentlich nur auf den Beitrag von mesie antworten 😕
@Peter Wilhelm: Ja, das auch 😉
Mein Gedanke ging eher in die Richtung Reframing. Dass das Geld weg ist, ist ja nur die halbe Story. Viel schwere wiegt u.U. das Gefühl der Ungerechtigkeit, jetzt noch für den Vater zu zahlen, obwohl der selber nie irgendwas gezahlt hat.
An der Tatsache selbst können wir ja nichts ändern, wohl aber an unseren Gefühlen. Hier hilft vielleicht die Einstellung zu sagen: Vater, wir machen einen Deal – ich zahle das jetzt, aber dafür habe ich dann – quasi für immer – meine Ruhe.
Oder ein wenig deutlicher: Ich habe mich so häufig über meinen Vater geärgert, jetzt will ich – zumindest finanziell – auch derjenige sein, der ihn unter die Erde bringt. Und meine ganze Wut und Enttäuschung über diesen Mann begrabe ich gleich mit.
Wahrscheinlich wäre dieser Ansatz das, was einem Happy End wohl am nächsten kommt.
Ich höre sehr viel und habe zu solchen Fällen auch meine eigene Meinung. Was Mesie sagt, ist mir schon öfter zu Ohren gekommen. Wenn es etwas zu erben gibt, sind auf einmal alle da. 🙂 Bzgl. der Pflicht zur Zahlung als Kind für einen Elternteil sehe ich das Positive auch in der negativen Situation: Wenn es diesen Vater (könnte auch die Mutter sein) nicht gegeben hätte, also diese Verbindung der Eltern, dann gäbe es das Kind nicht. Somit kann man doch als Kind zumindest dankbar sein, dass es diese Eltern gab und ich lebe. Was ich aus meinem Leben mache, das liegt letztlich in meiner eigenen Hand, denn irgendwann haben Eltern auch keinen Einfluss mehr und somit bin ich auch für mein Leben verantwortlich. Es scheint mir, als wenn immer die Menschen alles auf andere abwälzen, statt sich mal zu fragen: „Liegt wirklich alles an dem oder dem oder liegt es vielleicht auch an mir?“ Wohl dem, der rechtzeitig eine Sterbegeldversicherung abschließt und das kann man auch für Eltern, für die man evtl. mal aufkommen… Weiterlesen »
@Ingrid Hoerner: Sehr kluge Gedanken zu diesem Thema, vielen Dank.
@Ingrid Hoerner: Grundsätzlich stimme ich dir in fast allen Punkten völlig zu.
Aber das mit den Eltern kann man auch andersherum sehen – schließlich wird man ja nicht gefragt ob man auf die Welt kommen will, nur weil zwei Leute vielleicht mal kurz Spaß miteinander hatten, man muss also nicht zwingend dankbar dafür sein. Nicht jedes Leben, an dem sich ein Elternteil (oder auch beide) nicht verantwortlich fühlen ist auf glücklichen Wattebäuschchen verlaufen. Ja, irgendwann hat man es selbst in der Hand was man daraus macht. Aber es gibt halt Lebensgeschichten die dazu führen, dass man genau das nicht besonders gut kann und wo man auch derb aus der Bahn geworfen werden kann wenn eine Rechnung ins Haus flattert. Und das nicht zwingend aus finanziellen Gründen.
Aber das ist halt nicht zu verhindern, denn ich verstehe „das Amt“ durchaus. Das kennt die Lebensgeschichten ja ohnehin nicht, sondern tut schlicht und einfach seinen Job.
Auch wenn allgemein Familienangelegenheiten nichtöffentlich sind, wenn es ein Urteil zur Unterhaltsverweigerung und sogar einen Gefängnisaufenthalt gab, dann ist das nicht mehr nur innerfamiliär. In solchen Situationen könnte doch wirklich auch das Friedhofsamt zugeben: In die eine Richtung floss kein Geld, warum sollte jetzt in die andere Richtung gezahlt werden?
@Veria: Es heißt ja „quasi ging er in den Knast“. Somit ist es dem Text nicht zu entnehmen, ob der Mann nur ein Urteil hingenommen hat, oder tatsächlich inhaftiert war. Das Friedhofsamt hat da keinen Ermessensspielraum. Es gibt niemanden, der Mitleid oder Verständnis haben darf. Wenn niemand da ist, zahlt die Allgemeinheit. Gibt es Familie, zahlt eben die Familie. Kann die Familie das nicht, dann zahlt wieder die Allgemeinheit. Aber auch wenn sich Familien zerstritten haben, oder wenn Elternteile schlechte Eltern waren, oder wenn was-auch-immer in einer Familie vorgefallen ist, bleibt es doch dabei, daß zwei Eltern Kinder bekommen haben. Die Eltern haben für die Kinder einzustehen und die Kinder für die Eltern. Wenn ein Elternteil nun seiner Verpflichtung nicht nachkommt, hat das andere Elternteil bzw. haben die Kinder die Möglichkeit, die Forderung einzuklagen. Klappt das alles nicht, weil der Betreffende gar kein Geld, kein Einkommen, nichts hat, ja dann kann er eben auch nichts bezahlen. Es soll ja auch arbeitsunfähige Menschen und gescheiterte Existenzen geben. Es gibt aber auch so etwas wie die Unterhaltsvorschusskasse,… Weiterlesen »
„Gibt es Familie, zahlt eben die Familie.
Kann die Familie das nicht, dann zahlt wieder die Allgemeinheit.“
Die Familie besteht ja aber auch nicht nur aus der Tochter, es gibt ja auch noch die Mutter des Verstorbenen und einige Geschwister des Verstorbenen. Da könnte man ja auch mal fragen.
@Peter Wilhelm:
Ja, da ist sehr viel Wahres dran.
Für das was Freude macht ist Geld da und für das was unweigerlich kommt, da kümmert man sich nicht.
In den Niederlanden ist eine Bestattung im Regelfall teurer als in Deutschland, jedoch da haben fast alle Menschen eine entsprechende Absicherung.
Es ist schon komisch, wie sich manche Menschen aus der Verantwortung winden und alles dem Staat – eigentlich dem zahlenden Volk – auf die Augen drücken wollen.
Irgendwann geht unser Sozialstaat an diesem Konzept zu Grunde.
ich habe beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt. Dem wurde auch statt gegeben.
Fall: nie bei der leibl. Mutter aufgewachsen. Es gibt noch einen Halbbruder der dort aufgewachsen ist. Da bei dem nichts zu holen war, kam die Behörde auf mich zu.
Allerdings wurde „nur“ mein Einkommen berechnet, nicht, warum ich nie dort aufgewachsen bin. Die Gründe waren völlig irrelevant, da ich lt. Gesetzt Bestattungspflichtig war.
@Tanja: Ja, das ist das Eine. Für die Sozialbehörde ist es nur wichtig, daß jemand bedürftig ist.
Ich bedauere es sehr, dass es immer weniger Kinder gibt, die die Chance haben, in einer wie auch immer gestalteten stabilen Familie aufzuwachsen, sondern ständig wechselnde Familienverhältnisse eher die Regel als die Ausnahme sind. Kaum noch ein Kind wächst 18 Jahre lang bei den gleichen Eltern auf. Häufiger finden Trennungen statt, das Kind wir von Partner zu Partner geschoben, neue Lebenspartner spielen mehr oder weniger lange eine Rolle… Ich bin gespannt, wie es da in Zukunft mit den Bestattungskosten laufen wird!
Doch habe ich schon jetzt eine Frage dazu. Bekannte von uns haben ein Kind adoptiert. Das Mädchen wurde per Kaiserschnitt unter Vollnarkose entbunden, die leibliche Mutter hat das Kind nie gesehen, es kam direkt nach seiner Geburt zu den Adoptiveltern. Wird dieses Mädchen nun auch irgendwann für die Beerdigung ihrer leiblichen Mutter zahlen müssen?
Ein andere Kind in unserem Umfeld wurde dank Samenspende gezeugt. Der Name des Spenders ist bekannt. Muss das Kind dann auch irgendwann für die Beerdigung dieses Mannes zahlen müssen?
@Rosalie:Liebe Rosalie, tut mir leid, aber was Sie schreiben ist so in weiten Teilen einfach nicht richtig! Mag sein, dass ein Ihrem persönlichen Bekannten- und Familienkreis überwiegend Stief-, Patchwork etc. Familien gibt – ihre Behauptung das „Kaum noch ein Kind wächst 18 Jahre lang bei den gleichen Eltern auf“ ist absoluter Blödsinn. Ich kann diese ewige „Früher war alles besser“-Gerde einfach nur Schwer ertragen. Ich zitire jetz mal aus dem „Monitor Familienforschung“ des BMFSFJ von 2013: Je nach Datenquelle sind etwa 7–13 Prozent der Familien in Deutschland Stief- bzw. Patchworkfamilien. In Berzug auf die gesamte BRD wachsen gut 79% aller Kinder in der Kernfamilie auf wobei es sehr starke Ost-West Unterschiede gibt…) Naturlich ist auch in diesen Familien nicht alles „Friede, Freude, Eierkuchen“ und natürlich sind familiäre Lebenslagen in den letzen Jahen in vielerlei Hinsicht komplizierter geworden, aber bei 79% von „die Wenigsten“ zu reden zeugt von einer sehr starken Realitätsverzerrung. Leider ist sowas im postfaktischen Zeitalter von Afd und Pegida un dem „gefühlte Wahrheiten“ mehr zählen als Fakten normal geworden…
@ MK: Wenn Du es nicht geschrieben hättest, hätte ich es geschrieben.
Rosalie, im Adoptionsfall auf gar keinen Fall.Adoption heißt auch „Annahme an Kindes statt“. Die leiblichen Eltern geben jedes rechtliche Verhältnis auf, als hätte es nie bestanden. Die Adoptiveltern sind die Eltern im juristischen Sinne, werden auch als solche in die Geburtsurkunde eingetragen (darum gibt es ja auch noch Abstammungsurkunden – ich kenne die Namen meiner „Gengeber“ auch erst seit ich diese für die Heirat brauchte.
Bei der Samenspende kommt es vermutlich darauf an, wer als Elternteil behördlich erfasst ist. Mit Gentests wird wohl nicht nach Verwandten gesucht…
Hätte, wäre, wenn und aber…. Man kann stundenlang philosophieren, wieso/weshalb/warum jemand bestattungspflichtig ist/sein sollte oder eben nicht. Ganz unter´m Strich stehen für mich zwei Dinge: Der Mensch war mein Elternteil. Egal, ob das nun etwas Gutes bedeutet oder nicht. Völlig egal, wie zertritten die Familie war oder ist. Im Endeffekt bin ich nur so, wie ich bin, weil viele kleine Dinge zueinander geführt haben. Darunter auch das Rüstzeug, das mir meine biologischen Eltern mitgegeben haben. Und sei es tatsächlich nur das biologische Material, die DNA. All das macht mich doch zu dem, was ich bin. Meine Eltern waren immer gute Eltern, da besteht kein Zweifel. Aber selbst wenn sie es nicht gewesen wären – ohne sie wäre ich nicht ich. Und ich finde, ich bin ein guter Mensch. Ich finde mich ganz prima so, wie ich bin. Ich würde mich auch immer noch prima, wichtig und toll finden, wenn meine Eltern mich tagtäglich verprügelt oder gar ausgesetzt hätten. Denn auch der Umstand hätte dann dazu beigetragen, das ich mich zu einem tollen, guten und prima… Weiterlesen »
@Sebastian: Ich denke auch so.
Noch besser ist natürlich, wenn jeder mal für sich selbst etwas in dieser Richtung tut, dann hätten die Angehörigen nicht diese Probleme. 🙂
@Sebastian: @Sebastian:
Das liest sich richtig gut. So habe ich das noch nie gesehen. Es ist aber sehr schwer. Wirklich sehr schwer, das für sich selbst anzunehmen. Vor allem, wenn diese Gene dafür sorgen, dass man an seinem Äusseren kaum was tun kann, denn man wird immer die Ähnlichkeit sehen oder man darf nicht mehr in den Spiegel schauen. Dann bleiben aber noch die Hände … leider keinerlei Ähnlichkeit mit meiner Mutter, die leider schon sehr früh ihre letzte Reise antreten musste. Aber ich werde mir Deinen Text ausdrucken und versuchen, es mir zu Herzen zu nehmen, denn gute Worte gehören dahin.
„Zu 1.: Sie haben leider nicht dazu geschrieben, in welchem Bundesland sich das Ganze abspielt. Da gibt es Unterschiede, gerade hinsichtlich des Personenkreises, der zur Zahlung herangezogen wird.“ Wäre es möglich hier eine Übersicht zu schaffen? Mich selbst würde NRW interessieren. Im nächsten Jahrzehnt dürfte so ein Szenario auf mich zukommen. Der Vater meiner Freundin ist ein cholerisches, gewalttätiges A… Über zig Jahre hat er sie psychisch fertig gemacht, Therapien haben etwas geholfen. Für diese Person auch nur einen Cent auszugeben kommt gedanklich nicht in Frage. „Dann soll das Amt ihn halt auf den Kompost werfen, wenn das billiger ist.“ trifft den Gedankengang eher. Hart erarbeitetes Geld als gedanklichen Abschluss, wie mehrfach vorgeschlagen, auszugeben, kommt einem eher als Hohn vor. Eine geschickt verpackte Werbelüge bestenfalls. Auch in dem Fall wurde übrigens nie Unterhalt bezahlt. Es gibt zwei Halbschwestern, in deren Geburtsurkunden beide anderen Mütter den Vater als „unbekannt“ eingetragen haben. Eine Tochter ist noch nicht schulpflichtig und wird, wenn es mal soweit ist, vermutlich noch kein Geld verdienen. Wir fürchten, dass irgendwann ein Amt erwartet,… Weiterlesen »
Die Kommentare hier haben mich sehr zum Nachdenken gebracht. Und ich kann jeden Eintrag gut nachvollziehen. Ich habe aber nur auf den Eintrag von Sebastian reagiert, weil das eine schöne Sichtweise ist und wir Menschen leider oft nur das Negative sehen können.
Ich könnte mir vorstellen, dass wir Menschen einen gewissen Anteil bezahlen, wie z.B. der monatliche Krankenkassenbeitrag. Also würde dann jeder für die eigene Beerdigung sorgen. Wir haben zwar Lebensversicherungen, aber viele Menschen haben das nicht bzw. können das nicht bezahlen. Da müssen „wir alle“ ran, das ist eben so. Eine Krankenversicherung haben wir, weil wir krank werden könnten. Sterben werden wir aber auf jeden Fall !
Hallo , ich habe mal eine frage , vor 2 Wochen ist der Vater meiner Kinder verstorben.Ich versuchte alle über Facebook zu erreichen da ich mit den Geschwistern von meinen Ex keinen Kontakt hatte. Somit meldete sich nur 2 zurück und beide sagten mir das Sie kein Geld hätten für die Beerdigung. Gut somit dachte ich dann zahle ich die Beerdigung da es ja der Vater meiner Kinder war. Da ich Alleinerziehend , 3 Kinder arbeite zwar aber dicke habe ich es auch nicht. So nun entschied ich mich für eine Einäscherung und eine Bestattung auf See. Jetzt auf einmal kommt die eine Schwester und meinte das das so nicht abgemacht war das er auf See bestattet wird.Gehts noch ich muss ja alles zahlen und dann noch die Frechheit zu besitzen zu sagen Sie hat kein Geld fliegt aber nächsten Monat in Urlaub zumal Sie mich fragte ob ich die Wohnungsschlüssel Ihr geben könnte,frech und asozial.Schlüssel bekomme ich nicht da ich das Erbe ausgeschlagen habe für meine Kinder da er verschuldet war. Jetzt stellt Sie… Weiterlesen »