Frag doch den Undertaker

Kein Unterhalt – Trotzdem Bestattungskosten

Nie Unterhalt bezahlt, aber die Tochter soll die Bestattung bezahlen. © pixabay.com

Wie ist es denn wenn der Erzeuger stirbt und man ein Jahr später vom Sozialamt Post bekommt.
Man soll innerhalb von zwei Wochen 2600€ zahlen für die Bestattungskosten?
Ich habe meinen Erzeuger nie kennengelernt…
Er hat nicht einen Cent Unterhalt gezahlt für mich…
Es gab mehrere Verhandlungen deshalb und er wurde sogar verurteilt.
Quasi ging er lieber in den Knast als für mich zu zahlen…
Und nun soll ich für seine Bestattung aufkommen ist das noch gerecht…
Ich frage mich, wo wir hier leben… und das obwohl seine Mutter und seine 9 Geschwister ja auch noch da sind.
….komme mir vor wie im falschen Film… kann man da noch irgendwas machen?


Nie Unterhalt bezahlt, aber die Tochter soll die Bestattung bezahlen. © pixabay.com

Einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten habe ich gestellt.
Problem ist nur, dass sie auch alle Unterlagen von meinem Partner haben wollen, der ziemlich gut verdient.
Quasi wenn ich die Unterlagen abgebe, muss ich es bezahlen bzw. er.
Dazu muss ich sagen, der Tod war 2013.
2014 kam die Zahlungsaufforderung vom Amt. Seit 2015 bin ich erst mit meinem Freund zusammen… ist das rechtens das nun seine Unterlagen angefordert werden?
…und wenn ich die Unterlagen nicht abgebe, muss ich es auch bezahlen, da ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme…kann mir jemand helfen?

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Hier geht es um zwei Sachverhalte.

  1. Zahlung der Bestattungskosten für den unbekannten Vater
  2. Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt

Lesen Sie auch die Infos zur Bestattungspflicht.

Zu 1.:
Sie haben leider nicht dazu geschrieben, in welchem Bundesland sich das Ganze abspielt. Da gibt es Unterschiede, gerade hinsichtlich des Personenkreises, der zur Zahlung herangezogen wird.
Grundsätzlich ist es aber so, daß die Familienangelegenheiten aus gutem Grund die Öffentlichkeit nichts angehen. Das hat zur Folge, daß in erster Linie die Familien auch intern ihre Belange zu klären haben. Wer da mit wem zerstritten ist oder wer wen gar nicht kannte, spielt keine Rolle. Die Familien haben ihre Verstorbenen zu bestatten.
Für das zuständige Friedhofsamt ist es also völlig ohne Belang, was da mit Ihrem Vater war. Sie sind die Tochter, ergo sind Sie der Familienteil, der offensichtlich nach dem geltenden Bestattungsrecht zur Zahlung verpflichtet ist.

Rein rechtlich scheint das auch in Ordnung zu sein, so bitter das für die Betroffenen auch jeweils ist. Es hat Urteile gegeben, die Kinder von der Zahlungspflicht ausgenommen haben, wenn sie von der betreffenen Person schwer mißhandelt wurden. Aber grundsätzlich kann die Allgemeinheit nicht mit den Kosten von Bestattungen belastet werden, wenn Familie da ist, die das übernehmen kann.

Sie haben die Möglichkeit, die Sache vor Gericht überprüfen zu lassen. Sie müssten darlegen, daß Sie nie Kontakt hatten und keinen Unterhalt bekommen haben. Doch vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, sagt der Volksmund. Will heißen: Der Ausgang eines solchen Verfahren ist offen, es kann auch schlecht für Sie ausgehen.

Zu 2.:
Es geht nicht darum, Ihren Lebengefährten zur Zahlung der Kosten zu verpflichten. Das könnte man in den meisten Fällen auch gar nicht, da er nicht mit dem Verstorbenen verwandt war.
Vielmehr ist das Amt verplfichtet, festzustellen, wie Ihre ganz persönliche finanzielle Situation ist. Wer nichts hat, dem gewährt das Amt Unterstützung.
Nun leben Sie aber in einer Lebensgemeinschaft mit einem Mann, der -wie Sie selbst ausführen- nicht schlecht verdient.
Offenbar trägt Ihr Partner auch zum gemeinsamen Lebensunterhalt bei. Damit müssen Sie sich so behandeln lassen, als verdiene er quasi für Sie mit. So betrachtet das Amt also auch die Einkünfte des Partners, um beurteilen zu können, ob Sie nun bedürftig sind oder nicht.
Er wird nie die Kosten übernehmen müssen. Aber sein Einkommen zählt für Sie mit.

Rein moralisch haben Sie mich auf Ihrer Seite. Ich finde es immer sehr schlimm, wenn Menschen für ein Elternteil die Bestattungskosten zahlen müssen, obwohl sie dieses gar nicht kannten oder nur Negatives erlebt haben. Sein ganzes Leben hat man nicht von demjenigen gehört, oder nur Scherereien mit ihm gehabt, und dann sowas.
Aber so ist das nunmal eben.
Angenommen, es gäbe eine Instanz, die entscheidet, ob wir für unsere Verwandten aufkommen müssen. Wo sollte diese Instanz die Grenze ziehen? Welche Voraussetzungen müssten innerhab der Vita einer Familie vorliegen, um von den Kosten freizukommen? Genügt es, neun Jahre im Streit gelebt zu haben? Muß Gewalt im Spiel gewesen sein? Zählt Alkoholismus mit? Oder wo liegen die Grenzen?
Da niemand diese Einblicke hat, muß das Amt pauschalisierend alle gleich behandeln. Die Familie muß zahlen.
Den eklatanten Einzelfall, der die Unzumutbarkeit darlegt, müsste man wirklich vor Gericht klären lassen.

]

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!]

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