Branche/Kommune

Jahreswechsel – Bestatter nennt Gebühren falsch

Zum Jahreswechsel ändern sich viele Gesetze, Preise und Bestimmungen. Was ist, wenn ein Bestatter versehentlich alte Friedhofsgebühren nennt?

Sehr geehrter Herr Wilhelm, wir stehen gerade vor dem Problem dass man uns ein Kostenvoranschlag gemacht hat gestern Morgen um 9 Uhr aber noch mit den alten Friedhofssatzungsgebühren. Am späten Nachmittag als wir uns vom Vater verabschieden durften nach der Überführung vom Krankenhaus zum Bestattungsinstitut wurde uns eine Kopie der neuen Satzung gültig ab 1.1.2023 ausgehändigt und kurz mitgeteilt, das sich die Friedhofgebühren verdoppelt haben. Sprich 2000 Euro mehr. Müssen wir das akzeptieren. Man sollte doch erwarten können, dass der Bestatter die Kosten kennt. Schließlich ist es sein Beruf. Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

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herzlichen Dank für Ihre Mail.
Die Situation ist neben der Trauer bitter für Sie. Und ärgerlich ist es obendrein.
Aber es ist leider nicht zu ändern, es gelten die Friedhofsgebühren so, wie sie ab 1.1.2023 gültig sind.

Im Zusammenhang mit Änderungen, die zum Jahreswechsel wirksam werden, kommt es immer wieder zu Fehlern.
Das geht uns allen so, auch im professionellen Umfeld. Denken Sie daran, wie oft Sie noch 2022 schreiben wollen, obwohl wir schon 2023 haben.

Man darf natürlich erwarten, dass Bestatter die jeweils gültigen Gebühren kennen, aber auch Bestatter und Friedhofsmitarbeiter sind nur Menschen, die sich erst ins neue Jahr wieder einfinden müssen.

Ich fürchte, dass Ihnen nichts anderes bleibt, als die Situation und die Kosten so zu akzeptieren, wie sie eben jetzt sind.
Ärgerlich ist das, aber einen wirklichen Vorwurf kann man daraus meines Erachtens nicht herleiten.

Bestatter können auch nur für ihre eigenen Leistungen eine Kostenaufstellung mehr oder weniger verbindlich herausgeben. Fremdgebühren nennen sie stets nur vorbehaltlich der tatsächlichen Abrechnung durch den wirklichen Leistungserbringer.
Zwar bemühen sich Bestatter, die Preise für alle Friedhöfe, Kirchengemeinden, Organisten, Krematorien und Zeitungsverlage zu kennen, aber bei der Vielzahl der beteiligten Stellen kann es immer wieder einmal vorkommen, dass die endgültigen Preise sich inzwischen geändert haben.

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