Zum Jahreswechsel ändern sich viele Gesetze, Preise und Bestimmungen. Was ist, wenn ein Bestatter versehentlich alte Friedhofsgebühren nennt?
Sehr geehrter Herr Wilhelm, wir stehen gerade vor dem Problem dass man uns ein Kostenvoranschlag gemacht hat gestern Morgen um 9 Uhr aber noch mit den alten Friedhofssatzungsgebühren. Am späten Nachmittag als wir uns vom Vater verabschieden durften nach der Überführung vom Krankenhaus zum Bestattungsinstitut wurde uns eine Kopie der neuen Satzung gültig ab 1.1.2023 ausgehändigt und kurz mitgeteilt, das sich die Friedhofgebühren verdoppelt haben. Sprich 2000 Euro mehr. Müssen wir das akzeptieren. Man sollte doch erwarten können, dass der Bestatter die Kosten kennt. Schließlich ist es sein Beruf. Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
herzlichen Dank für Ihre Mail.
Die Situation ist neben der Trauer bitter für Sie. Und ärgerlich ist es obendrein.
Aber es ist leider nicht zu ändern, es gelten die Friedhofsgebühren so, wie sie ab 1.1.2023 gültig sind.
Im Zusammenhang mit Änderungen, die zum Jahreswechsel wirksam werden, kommt es immer wieder zu Fehlern.
Das geht uns allen so, auch im professionellen Umfeld. Denken Sie daran, wie oft Sie noch 2022 schreiben wollen, obwohl wir schon 2023 haben.
Man darf natürlich erwarten, dass Bestatter die jeweils gültigen Gebühren kennen, aber auch Bestatter und Friedhofsmitarbeiter sind nur Menschen, die sich erst ins neue Jahr wieder einfinden müssen.
Ich fürchte, dass Ihnen nichts anderes bleibt, als die Situation und die Kosten so zu akzeptieren, wie sie eben jetzt sind.
Ärgerlich ist das, aber einen wirklichen Vorwurf kann man daraus meines Erachtens nicht herleiten.
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Bestatter können auch nur für ihre eigenen Leistungen eine Kostenaufstellung mehr oder weniger verbindlich herausgeben. Fremdgebühren nennen sie stets nur vorbehaltlich der tatsächlichen Abrechnung durch den wirklichen Leistungserbringer.
Zwar bemühen sich Bestatter, die Preise für alle Friedhöfe, Kirchengemeinden, Organisten, Krematorien und Zeitungsverlage zu kennen, aber bei der Vielzahl der beteiligten Stellen kann es immer wieder einmal vorkommen, dass die endgültigen Preise sich inzwischen geändert haben.
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In dieser speziellen Situation sind die Kunden oft übersensibel, und neigen dazu den Bestatter für jeden Unbill zur Verantwortung zu ziehen.
Natürlich verständlich aber das gesunde Maß an Gerechtigkeit geht dabei oft verloren, oft wird sich auch schnell wegen Kleinigkeiten die aus der Sicht der Angehörigen nicht optimal laufen, auch im Ton vergriffen, für den Bestatter oft schwierig dabei sachlich und ruhig zu bleiben.
Es ist an manchen Tagen als ob man mit rohen Eiern hantiert.
Ein sehr guter Kommentar.
Der Einsender hat seine Schilderung nicht per Mail an mich gesandt, sondern als Kommentar unter einem Artikel abgegeben.
Und der Artikel ist der mit den „10 miesesten Abzocker Tricks der Bestatter“.
Du kannst Dir also vorstellen, nach was der Betreffende gegoogelt hat.
Ich habe aber Verständnis für die Aufregung. Es geht ja auch nicht nur um 100 oder 200 Euro, sondern um eine Verdoppelung der Gebühren und eine Summe von 2.000 Euro.
Das haut ganz schön rein. Morgens rechnest Du mit der Familie aus, wer wieviel bezahlen muss, und am Abend ist es dann zumindest bei den Friedhofskosten das Doppelte.
Würde mich auch aufregen.
Ich hätte mich auch an der Stelle geärgert, 2000 Euro mehr und das in diesen Zeiten. Zumal wenn der Verstorbene keine Rücklagen hat und die Hinterbliebenen alles allein bezahlen müssen.
Natürlich setzt man bei dem Bestatter voraus das er vollumfängliche Kenntnisse hat, aber manche Kollegen aus der Branche setzen, wenn sie keine Zeit oder Lust haben irgendjemand in den Beratungsraum.
Vielleicht hat sich der betreffende Kollege aber auch nicht informiert, oder er hat einfach vergessen, dass sich die Gebühren verändert haben, so ein Jahreswechsel ist da oft tückisch, man muss erst ankommen.
Das zeigt das man gerade in diesem Geschäft enorm auf jede Veränderung achten muss, damit einem solche Erlebnisse wie hier geschildert möglichst erspart bleiben.
Die Sache ist jetzt festgefahren, bei der Höhe der Summe gibt es für den Kollegen keine große Möglichkeit mehr die Angehörigen zu besänftigen, das er sich die Summe nicht ans Bein bindet ist ja verständlich, und es wäre auch unrealistisch.
Dieses Erlebnis wird Ihm wohl eine Lehre sein, und er wird sich beim nächsten Jahreswechsel besser vorbereiten.
So ganz verstehe ich das Problem nicht. Es ist doch noch nicht beigesetzt. Man könnte ja noch überlegen ob man die Bestattungsart oder den Friedhof wechselt.
Den Ärger verstehe ich – wenn da über Nacht so ein Hammer kommt, aber im Moment sind doch noch Wege möglich, um die Kosten zu senken.
Stefan
Man weiß leider nicht, auf welche Art und wie lange davor der FRIEDHOF die Preissteigerung kommuniziert hat. 2000 € mehr halte ich für eine „sportliche“ Ansage. Da werden sich sicher noch einige Neukunden (Angehörige) woanders umsehen.
Oder es gibt Druck: „Oppa, stirb mal schneller. Nächstes Jahr kostet uns das ein Vermögen.“
Wir wissen nicht, auf was sich die Preissteigerung bezieht und wie das vorher in der örtlichen Presse kommuniziert wurde.
Es könnte ja sein, dass dort Familiengräber lange Jahre sehr günstig zu haben waren und nun das Wirtschaftlichkeitsgebot umgesetzt werden muss.
Es kann aber auch sein, dass Birnen mit Äpfeln verglichen werden. Vielleicht gab es Wahlgräber früher nur für 20 Jahre und jetzt muss man 30 Jahre kaufen.
Natürlich könnte es auch sein, was ich der Fragestellerin nicht unterstelle, dass in solchen Fragen auch einfach nur Quatsch erzählt wird. Vielleicht hat man beim Bestatter zuerst nach einem Reihengrab gefragt und am Nachmittag dann doch ein Familiengrab gewünscht.
Oder man ist von Feuer- auf Erdbestattung umgeschwenkt.
Und selbst wenn das alles genau so war, wie beschrieben: Ich verstehe, dass die Leute sich ärgern. Aber mir gefällt es nicht, dass man nun versucht (was auch in weiteren Mails an mich kommuniziert wurde) nun mit aller Gewalt den Bestatter auf den versehentlich genannten Preis festzunageln.