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Jahreswechsel – Bestatter nennt Gebühren falsch

Zum Jahreswechsel ändern sich viele Gesetze, Preise und Bestimmungen. Was ist, wenn ein Bestatter versehentlich alte Friedhofsgebühren nennt?

Sehr geehrter Herr Wilhelm, wir stehen gerade vor dem Problem dass man uns ein Kostenvoranschlag gemacht hat gestern Morgen um 9 Uhr aber noch mit den alten Friedhofssatzungsgebühren. Am späten Nachmittag als wir uns vom Vater verabschieden durften nach der Überführung vom Krankenhaus zum Bestattungsinstitut wurde uns eine Kopie der neuen Satzung gültig ab 1.1.2023 ausgehändigt und kurz mitgeteilt, das sich die Friedhofgebühren verdoppelt haben. Sprich 2000 Euro mehr. Müssen wir das akzeptieren. Man sollte doch erwarten können, dass der Bestatter die Kosten kennt. Schließlich ist es sein Beruf. Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

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herzlichen Dank für Ihre Mail.
Die Situation ist neben der Trauer bitter für Sie. Und ärgerlich ist es obendrein.
Aber es ist leider nicht zu ändern, es gelten die Friedhofsgebühren so, wie sie ab 1.1.2023 gültig sind.

Im Zusammenhang mit Änderungen, die zum Jahreswechsel wirksam werden, kommt es immer wieder zu Fehlern.
Das geht uns allen so, auch im professionellen Umfeld. Denken Sie daran, wie oft Sie noch 2022 schreiben wollen, obwohl wir schon 2023 haben.

Man darf natürlich erwarten, dass Bestatter die jeweils gültigen Gebühren kennen, aber auch Bestatter und Friedhofsmitarbeiter sind nur Menschen, die sich erst ins neue Jahr wieder einfinden müssen.

Ich fürchte, dass Ihnen nichts anderes bleibt, als die Situation und die Kosten so zu akzeptieren, wie sie eben jetzt sind.
Ärgerlich ist das, aber einen wirklichen Vorwurf kann man daraus meines Erachtens nicht herleiten.

Bestatter können auch nur für ihre eigenen Leistungen eine Kostenaufstellung mehr oder weniger verbindlich herausgeben. Fremdgebühren nennen sie stets nur vorbehaltlich der tatsächlichen Abrechnung durch den wirklichen Leistungserbringer.
Zwar bemühen sich Bestatter, die Preise für alle Friedhöfe, Kirchengemeinden, Organisten, Krematorien und Zeitungsverlage zu kennen, aber bei der Vielzahl der beteiligten Stellen kann es immer wieder einmal vorkommen, dass die endgültigen Preise sich inzwischen geändert haben.


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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 6. Januar 2023

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6 Kommentare
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Josef
1 Jahr zuvor

In dieser speziellen Situation sind die Kunden oft übersensibel, und neigen dazu den Bestatter für jeden Unbill zur Verantwortung zu ziehen.
Natürlich verständlich aber das gesunde Maß an Gerechtigkeit geht dabei oft verloren, oft wird sich auch schnell wegen Kleinigkeiten die aus der Sicht der Angehörigen nicht optimal laufen, auch im Ton vergriffen, für den Bestatter oft schwierig dabei sachlich und ruhig zu bleiben.
Es ist an manchen Tagen als ob man mit rohen Eiern hantiert.

Josef
Reply to  Peter Wilhelm
1 Jahr zuvor

Ich hätte mich auch an der Stelle geärgert, 2000 Euro mehr und das in diesen Zeiten. Zumal wenn der Verstorbene keine Rücklagen hat und die Hinterbliebenen alles allein bezahlen müssen.
Natürlich setzt man bei dem Bestatter voraus das er vollumfängliche Kenntnisse hat, aber manche Kollegen aus der Branche setzen, wenn sie keine Zeit oder Lust haben irgendjemand in den Beratungsraum.
Vielleicht hat sich der betreffende Kollege aber auch nicht informiert, oder er hat einfach vergessen, dass sich die Gebühren verändert haben, so ein Jahreswechsel ist da oft tückisch, man muss erst ankommen.
Das zeigt das man gerade in diesem Geschäft enorm auf jede Veränderung achten muss, damit einem solche Erlebnisse wie hier geschildert möglichst erspart bleiben.
Die Sache ist jetzt festgefahren, bei der Höhe der Summe gibt es für den Kollegen keine große Möglichkeit mehr die Angehörigen zu besänftigen, das er sich die Summe nicht ans Bein bindet ist ja verständlich, und es wäre auch unrealistisch.
Dieses Erlebnis wird Ihm wohl eine Lehre sein, und er wird sich beim nächsten Jahreswechsel besser vorbereiten.

Last edited 1 Jahr zuvor by Josef
Stefan
1 Jahr zuvor

So ganz verstehe ich das Problem nicht. Es ist doch noch nicht beigesetzt. Man könnte ja noch überlegen ob man die Bestattungsart oder den Friedhof wechselt.
Den Ärger verstehe ich – wenn da über Nacht so ein Hammer kommt, aber im Moment sind doch noch Wege möglich, um die Kosten zu senken.

Stefan

Live aus dem Krematorium
1 Jahr zuvor

Man weiß leider nicht, auf welche Art und wie lange davor der FRIEDHOF die Preissteigerung kommuniziert hat. 2000 € mehr halte ich für eine „sportliche“ Ansage. Da werden sich sicher noch einige Neukunden (Angehörige) woanders umsehen.

Oder es gibt Druck: „Oppa, stirb mal schneller. Nächstes Jahr kostet uns das ein Vermögen.“




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