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50 Ocken fürs Nichtstun

Wenn wir bei der zuständigen Behörde einen Sterbefall anmelden, müssen wir immer angeben, ob wir nur die Kühlzelle auf dem Friedhof brauchen oder auch die Trauerhalle, ob wir einen Organisten benötigen usw. Ist ja klar, die müssen auch vorplanen können.

Neuerdings kommt es aber häufiger vor, daß die Familie eine CD mit der Lieblingsmusik des Verstorbenen mitbringt. Da brauchen wir dann keinen Organisten, da nehmen wir einen guten CD-Player mit und einer unserer Männer spielt dann die CD ab.

Jetzt heißt es aber amtlicherseits, daß über die friedhofseigene Musikanlage auch CDs abgespielt werden dürfen. Ja und die darf nur der Organist bedienen. Da das aber den Organisten oft zu kompliziert ist, muss das trotzdem einer von uns machen.
Für den Organisten dürfen wir aber trotzdem jetzt immer 50 Euros berappen.

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(©si)