Wenn wir bei der zuständigen Behörde einen Sterbefall anmelden, müssen wir immer angeben, ob wir nur die Kühlzelle auf dem Friedhof brauchen oder auch die Trauerhalle, ob wir einen Organisten benötigen usw. Ist ja klar, die müssen auch vorplanen können.
Neuerdings kommt es aber häufiger vor, daß die Familie eine CD mit der Lieblingsmusik des Verstorbenen mitbringt. Da brauchen wir dann keinen Organisten, da nehmen wir einen guten CD-Player mit und einer unserer Männer spielt dann die CD ab.
Jetzt heißt es aber amtlicherseits, daß über die friedhofseigene Musikanlage auch CDs abgespielt werden dürfen. Ja und die darf nur der Organist bedienen. Da das aber den Organisten oft zu kompliziert ist, muss das trotzdem einer von uns machen.
Für den Organisten dürfen wir aber trotzdem jetzt immer 50 Euros berappen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: fürs, nichtstun, ocken
Hey, den Job des Organisten will ich (natürlich nur, wenn er nicht selbst spielen muss) *fg*
Mein Vater hat das in der letzten Zeit seiner Tätigkeit als Organist auch immer häufiger erzählt.
Allerdings, dass er eben nur für's Bedienen eines CD-Players dahin gefahren ist und bezahlt wurde. Abgelehnt weil's zu kompliziert wäre hat er das nie, wieso auch 😀
Allerdings war ihm das auch nicht lieber, als Orgel zu spielen. Schließlich klang da auch das Wörtchen "Ersetzbarkeit" durch …. gerade für ihn als Freiberufler, nicht festangestellter Kirchenorganist.
Achja: Glückwunsch an und einen Dank für dieses interessante Blog! Bin gerade dabei alles aufzusaugen, da ich (wie oben erkannbar) auch einen gewissen Zugang zu dem Thema habe 🙂