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5000 Euro Bußgeld – Osnabrück droht pflegebedürftiger 97-jähriger

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5000 Euro Bußgeld möglich! Grab verwahrlost: Stadt Osnabrück droht 97-Jähriger

Kann einer 97-jährigen Witwe mit höchster Pflegestufe zugemutet werden, sich um ein Grab auf dem Heger Friedhof zu kümmern? Ja, findet die Stadt Osnabrück. Und droht der Altenheimbewohnerin bei anhaltender Weigerung mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Mit Schreiben vom 4. Januar hat die Friedhofsverwaltung die Greisin aufgefordert, die letzte Ruhestätte ihrer 2003 verstorbenen Schwägerin auf dem Heger Friedhof binnen eines Monats auf Vordermann zu bringen. Das Grab befinde sich in einem „ungepflegten Zustand“. Sollte die Frau ihrer Pflicht nicht nachkommen, würde eine Strafzahlung fällig. Und das könnte teuer werden: Die Friedhofssatzung der Stadt Osnabrück sieht für Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße bis zu 5000 Euro vor.

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Mehr dazu hier: http://www.noz.de/…grab-verwahrlost-droht-97-jaehriger
Eine Lösung ist auch in Sicht: http://www.noz.de/…grabpflege-streit-fehler-friedhofssatzung

gefunden von Sebe

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