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5000 Euro Bußgeld – Osnabrück droht pflegebedürftiger 97-jähriger

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5000 Euro Bußgeld möglich! Grab verwahrlost: Stadt Osnabrück droht 97-Jähriger

Kann einer 97-jährigen Witwe mit höchster Pflegestufe zugemutet werden, sich um ein Grab auf dem Heger Friedhof zu kümmern? Ja, findet die Stadt Osnabrück. Und droht der Altenheimbewohnerin bei anhaltender Weigerung mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Mit Schreiben vom 4. Januar hat die Friedhofsverwaltung die Greisin aufgefordert, die letzte Ruhestätte ihrer 2003 verstorbenen Schwägerin auf dem Heger Friedhof binnen eines Monats auf Vordermann zu bringen. Das Grab befinde sich in einem „ungepflegten Zustand“. Sollte die Frau ihrer Pflicht nicht nachkommen, würde eine Strafzahlung fällig. Und das könnte teuer werden: Die Friedhofssatzung der Stadt Osnabrück sieht für Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße bis zu 5000 Euro vor.

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Mehr dazu hier: http://www.noz.de/…grab-verwahrlost-droht-97-jaehriger
Eine Lösung ist auch in Sicht: http://www.noz.de/…grabpflege-streit-fehler-friedhofssatzung

gefunden von Sebe

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    Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

    Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. Februar 2017

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    23 Kommentare
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    7 Jahre zuvor

    Die Stadt tut sich mit so einer unmenschlichen Forderung und der Ignorierung des Alters der Dame keinen Gefallen. DAS dürfte Menschen abschrecken, ihre lieben Verstorbenen dort bestatten zu lassen. Sonst schreiben Menschen wegen jedem Kram Petitionen, aber für alte Leute mag sich offenbar kaum jemand einsetzen?! Eine Schande für diese Stadt!

    Kaedder
    Reply to  mesie
    7 Jahre zuvor

    @mesie: Das ist so nicht richtig, hättest Du mal den Artikel über den Lösungsvorschlag gelesen, wäre Dir eine Unmenge Menschen begegnet, die sich hier für die alte Dame einsetzen. Lesen, dann meckern (oder eben NICHT).

    Hendrik
    Reply to  mesie
    7 Jahre zuvor

    @mesie: Das dieses Verhalten unmöglich ist bedarf keiner Diskussion! Zumindest nachdem klar war, wer die Dame ist. Bis dahin wird von der Friedhofsverwaltung einfach nur die angegebene Person angeschrieben, da findet keine Prüfung der Person statt, wurde ja auch beschrieben. Was deinen Einwand zur Bestattung dort angeht, als Osnabrücker hat man wenig Optionen, wenn man in der Stadt bestattet werden möchte. Der Heger Friedhof ist der bei weitem größte Friedhof der Stadt und auch sehr schön. es gibt zwar andere Möglichkeiten innerhalb der Stadt, die werden aber weniger.

    7 Jahre zuvor

    Früher hat man sich statt an eine Zeitung einfach an die Kirchengemeinde gewandt. Irgend jemand (vielleicht sogar Frau Binbaumer-Nüsselschweif?) hätte sich sicherlich des Grabes angenommen und dieses mit ein wenig hobbby-gärtnerischem Talent ausreichend aufgehübscht.

    hajo
    Reply to  Winny
    7 Jahre zuvor

    @Winny: 😀 !!!

    7 Jahre zuvor

    Ich sehe da kein Problem. Wer selbst die Grabpflege nicht mehr übernehmen kann, der muss sich jemanden suchen. Das Problem haben andere auch und betrifft ja nicht nur die Pflege eines Grabes.

    Reply to  Pflaegermeister
    7 Jahre zuvor

    @Pflegelrmeister: Genau, dafür gibt es ja den Pflegedienst…

    Kaedder
    Reply to  Pflaegermeister
    7 Jahre zuvor

    @Pflaegermeister: Also soweit ich weiss, ist Pflegestufe 3 schon mit einer gewissen Unselbständigeit verbunden, und mit 97 hat man wohl eine nicht mehr ganz so große Auswahl an Leuten, die einem – über Jahre hinweg! – den Gefallen der Grabpflege tun möchten. Ausserdem ist das eh eine Zeitfrage: auch wenn es Menschen gibt die 117 werden, die Mehrzahl tut es nicht, und ich nehme an dass die alte Dame eher früher als später das Zeitliche segnet, womit dann eh wieder die Stadt in der Pflicht ist.

    nogger
    Reply to  Kaedder
    7 Jahre zuvor

    @Kaedder:
    Abgesehen davon, dass es die Pflegestufen seit dem 1.1. nicht mehr gibt….
    Wenn die Frau so unselbständig ist, dann gibt es sicher einen (wie auch immer bestellten) Betreuer – und der-/die-/dasjenige muss sich dann darum kümmern, dass die Pflichten der Frau erledigt werden.
    Ich lese in dem Artikel nur, dass die Frau in einem Altenheim ist – nicht, dass sie kein Geld hat.
    Es ist unheimlich einfach, immer nach dem Staat zu rufen – und sich dann über die „unverschämte“ Erhöhung der Steuern zu beschweren.

    Kaedder
    Reply to  nogger
    7 Jahre zuvor

    @nogger: Auch hier muss ich anmerken, dass es in Osnabrück offenbar sehr viele Menschen gibt, die sich des Problems annehmen wollen. Und der sogenannte „Staat“ (in dem Fall wohl eher die Stadt) ist sich ja auch nicht zu blöde (im schlimmsten Falle) ein Bußgeld in der Höhe eines gebrauchten Kleinwagens aufzurufen, anstatt mal ein itzekleinesbitzeli Fingerspitzengefühl, gesunden Menschenverstand oder schlicht: Menschlichkeit anzuwenden.

    Llu
    Reply to  Peter Wilhelm
    7 Jahre zuvor

    @Peter Wilhelm:

    Bitte kein Laubblasen! 🙁 Dazu noch auf einem Friedhof!

    Ich finde diese Unart, sich dem Laube zu entledigen, so dermaßen daneben! Was spricht dagegen, statt eines solchen Höllenhundes einen Besen zu schwingen, ganz wie zu laubbläserlosen Zeiten? Herrjemineeee …

    Jaja, ich weiß, das ist nicht das Thema, aber ich musste das jetzt loswerden. 😉

    Reply to  Llu
    7 Jahre zuvor

    @Llu: Haste aber völlig Recht, Llu! Zumal man sich des Laubs ja eben nicht entledigt, dann müßte man saugen, nicht blasen, sondern es nur aufs Nebengrab bläst. Und beim ersten Windstoß kommt es wieder zurück.
    Von wegen Totenruhe…stattdessen ein Krach, der Tote aufwecken kann!
    Finde es schon so abartig, wenn ich 3/4 7 auf den Bus warte und in der Einkaufspassage, an der am tag Kinder aus Lärmgründen nicht Ball spielen, Lärm so laut geblasen wird, daß ich 50 m entfernt nix mehr aus dem iPod verstehe…und dabei scheint das ein Akku-Laubbläser zu sein und kein Benzinturbo, aber selbst der nervt schon heftig.
    Für mich sind diese Dinger etwas, das völlig nutzlos mit größtmöglicher Geräuschentwicklung arbeitet.
    Und die Gräber brauchen doch auch Laub, oder soll Chemiedünger auf den Rasen?

    Reply to  Peter Wilhelm
    7 Jahre zuvor

    @Peter Wilhelm: Das habe ich von Dir auch nicht angenommen. Aber ich hätte echt nicht gedacht, daß auf Friedhöfen jemand mit einem Laubbläser rumrennt. Das sagt doch der gesunde Menschenverstand, daß das nicht mit Friedhofsruhe zusammenpaßt und auch ziemlich sinnlos ist.
    Vielleicht sollte man mal darüber schreiben, wie verbreitet das ist und mit welcher Begründung es gemacht wird („die Särge sind schon so schwer, da können unsere Mitarbeiter nicht auch noch Blätter aufheben!“). Ich stell mir jedenfalls vor, wie bei einer Beisetzung in die Predigt plötzlich der Laubbläser idrei Reihen weiter losknattert… :-O
    (und nun sach nicht, das wird nachts gemacht, um keinen zu stören…).

    Llu
    Reply to  Peter Wilhelm
    7 Jahre zuvor

    @Peter Wilhelm:

    😀

    Bernd
    Reply to  Peter Wilhelm
    7 Jahre zuvor

    @Peter Wilhelm:

    >> genügend Ausweichflächen für distanziertes Blasen bieten.

    Chris
    7 Jahre zuvor

    …ich würde das ganz lässig sehen – 5000€€€ ist der HÖCHSTSATZ an Bussgeld – erstmal werden es eher 20-50-100€€€ sein.

    Außerdem sind 98% der Heiminsassen mit höchstem Pflegegrad (mit Ausnahme jener mit sehr hohem Vermögen) Sozialfälle, wo selbst 20€ nicht zu vollstrecken wären!

    robertd
    7 Jahre zuvor

    Und was wäre jetzt so schlimm daran, wenn das Grab verwildert? Dann gibts eben einen Quadratmeter Wildnis auf dem Friedhof. Wem tut das weh?

    Hendrik
    Reply to  robertd
    7 Jahre zuvor

    @robertd: Ich kenne den besagten Friedhof und habe da eine persönliche Anekdote zu. Mein Großvater liegt in einem Reihengrab auf einem der Grabfelder des Friedhofs. In der Reihe vor dem Grab sind mehrere Gräber, um die sich keiner gekümmert hat oder kümmern konnte. Diese sind teilweise stark verwildert bis zu dem Zeitpunkt als eines der Grabkreuze besagter Gräber auf ein anderes Grab gefallen ist. Sowas muss auch nicht sein! Davon ab ruiniert es massiv die Optik des ganzen Feldes. Würde so ein Grab an einer Baumgrenze stehen, es gibt zum beispiel so Nischengräber zwischen Braumgruppen, dann stimme ich dir zu stört es niemanden. Aber auf den teils doch sehr eng liegenden Feldern muss sowas nicht sein.

    Kaedder
    Reply to  Hendrik
    6 Jahre zuvor

    @Hendrik: Holla, da liegt ein Grabkreuz! Jessesgott, wer soll das denn da jetzt aufheben? Wo kriegen wir denn jetzt günstig einen Autokran her? Also ich mach mir den Rücken nicht kaputt an dem schweren Ding! NICHT.




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