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Aarau-Bestattungen vor Gericht -II-

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Gestern trafen sich der Billigbestatter Aarau-Bestattungen und das Traditionsunternehmen Otto Berg in Berlin vor Gericht (Bestatterweblog berichtete).
Überraschenderweise ist bei dem Termin ein Vergleich herausgekommen, Branchenkenner hatten eher damit gerechnet, daß der Prozess durch weitere Instanzen gehen würde.
Nach dem Vergleich darf Aarau-Bestattungen nicht länger mit einem Lockangebot von 499 Euro werben, sondern muß seine Werbung durchsichtiger und informativer gestalten.

Die potentiellen Kunden könnten tatsächlich über die zu erwartende Endsumme im Unklaren sein und dahingehend getäuscht werden, daß die verschiedenen Bestattungen zu 499 Euro zu haben seien.
Deshalb dürfe Aarau-Bestattungen künftig nicht mehr nur den Basispreis von 499 Euro bewerben, sondern müsse auch auf die zu erwartenden und oft obligatorischen Zusatzkosten hinweisen.

Ein wenig abenteuerlich mutet die Argumentation von Patrick Schneider von Aarau-Bestattungen da schon an. Einem Pressebericht zur Folge soll er gesagt haben:

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„Für eine Luftbestattung ist eine Feuerbestattung Voraussetzung, und diese kostet ja 499 Euro.“ Die Zusatzkosten für die Luftbestattung erhalte nicht er, sondern der jeweilige Anbieter der Beisetzungsform.

Mit diesem apokryphen Argument könnte man ja künftig quer durch alle Branchen wesentliche Bestandteile einer Ware/Leistung einfach aus der Preisangabe herauslassen und darauf verweisen, daß das Geld dafür ja eigentlich jemand ganz anders bekommt.

Neuwagen ab 499 Euro zzgl. Geb. f. Motor, Getriebe und Elektronik

So mochte auch das Gericht dieser abstrusen Ansicht nicht folgen:

„Die 18 verschiedenen Bestattungsformen, die Schneider anbietet, seien «einheitliche Leistungen», deren Endpreis der Kunde erkennen müsse.“

Ich finde es in Ordnung, daß es auch Billigbestattungen gibt und daß Unternehmer auch mit der günstigsten Variante werben. Man sollte jedem Kunden soviel Verstand zutrauen, daß er erkennt, daß Sonderangebote und Sonderpreise nur dazu dienen, Kundenaufmerksamkeit auf sich zu lenken. Aber es darf nicht so sein, daß mit einer nahezu unbrauchbaren Teilleistung, die die wahren auf den Kunden zukommenden Kosten nur bruchstückhaft wiedergibt, so geworben wird, daß der Kunde den Eindruck gewinnen könnte, er müsse nichts weiter bezahlen oder dieser Betrag würde schon den Großteil der Kosten ausmachen.

Und genau das ist die Problematik an der ganzen Geschichte. Ich bin ja einer derjenigen, die immer wieder darauf hinweisen, daß Bestatter durchaus günstig arbeiten können und für jeden Geldbeutel das passende Paket schnüren können, daß aber ein Großteil der Kosten, ja oft der überwiegende Teil, durch hoheitliche Gebühren und Nebenkosten verursacht werden. Da wäre es aus meiner Sicht nahe an der Kundentäuschung und Bauernfängerei, würde man nicht eindringlich auf eben diesen überwiegenden Teil der Kosten hinweisen.

Quelle und Zitate

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(©si)