Ich warne immer wieder vor einer besonders perfiden Betrugsmasche, die leider seit vielen Jahren funktioniert – und die sich mit der zunehmenden Digitalisierung sogar noch weiter verbreitet hat: Betrug an Hinterbliebenen nach einem Todesfall.
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Kurz nachdem ein Mensch verstorben ist, befinden sich Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation. Sie müssen vieles organisieren, sind traurig, erschöpft und häufig auch unsicher, welche Formalitäten nun erledigt werden müssen. Genau diese Situation nutzen Betrüger schamlos aus.
Immer wieder berichten Hinterbliebene davon, dass ihnen plötzlich Rechnungen ins Haus flattern, deren Ursprung völlig unklar ist. Die Schreiben sehen oft offiziell aus, sind ordentlich gestaltet, tragen Logos, Rechnungsnummern und Zahlungsfristen. Nicht selten werden sie einfach bezahlt – aus Unsicherheit, aus Zeitdruck oder aus Angst, eine wichtige Verpflichtung zu versäumen.
Dabei gilt fast immer: Der Verstorbene hat diese Leistungen niemals bestellt, und in vielen Fällen handelt es sich überhaupt nicht um echte Rechnungen, sondern um geschickt formulierte Zahlungsaufforderungen ohne jede rechtliche Grundlage.
Oft kommt auch erst durch die Bezahlung eine Bestellung zustande, was im Anschreiben geschickt verschleiert wird.
Alte Masche, immer noch aktuell
Solche Beerdigungsbetrügereien gibt es schon seit hunderten Jahren. Basis ist immer die Behauptung, der Verstorbene habe noch zu Lebzeiten angeblich Verfügungen zum jetzigen Nachteil der Erben getroffen.
Bereits in den 1970er Jahren warnte der legendäre Eduard Zimmermann in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ und der Sendung „Vorsicht Falle – Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ vor genau dieser Masche.
Auch im Bestatterweblog wird dieses Thema so alle 5 – 10 Jahre wieder aufgegriffen, so wie hier und heute.
Bedeutet das, dass die Masche „durch“ ist? Nein! Es bedeutet, dass die Betrugsmasche heute noch genauso gut funktioniert wie damals im Mittelalter. Es ist ein bei Verbrechern erfolgserprobtes Modell, dass sich mit gewissen Variationen zu allen Zeiten bewährt hat. Moderne Menschen neigen dazu, sich für besonders aufgeklärt zu halten. Doch in der Trauer ist oft auch der Vernünftigste in seiner Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit getrübt.
Die Masche mit dem Schamgefühl
Eine besonders widerliche Variante dieser Betrugsversuche spielt gezielt mit dem Schamgefühl der Angehörigen.
Dabei erhalten Hinterbliebene Rechnungen über angebliche erotische Telefonate, Bestellungen von Sexspielzeug oder Mitgliedschaften bei dubiosen Online-Diensten. Der Name des Verstorbenen taucht dabei prominent auf der Rechnung auf.
Viele Angehörige geraten dadurch unter enormen psychologischen Druck. Niemand möchte, dass der Name eines geliebten Menschen, der gerade verstorben ist, plötzlich mit peinlichen oder anstößigen Dingen in Verbindung gebracht wird. Manche befürchten sogar, dass solche Forderungen öffentlich werden könnten.
Die Betrüger spekulieren genau darauf. Sie hoffen, dass Angehörige die Rechnung einfach bezahlen, nur damit die Sache möglichst schnell und diskret verschwindet.
Unbestellte Gedenkartikel und personalisierte Waren
Eine andere Variante arbeitet mit personalisierten Gegenständen. Plötzlich werden Pakete zugestellt – etwa mit Visitenkarten, Gedenktafeln, gravierten Uhren oder Erinnerungsmedaillen mit dem Namen des Verstorbenen.
Die Rechnung liegt gleich bei.
Viele Angehörige fragen sich dann: Wer könnte das bestellt haben? Der Verstorbene vielleicht selbst noch kurz vor seinem Tod? Oder ein entfernter Verwandter?
Genau diese Unsicherheit nutzen die Betrüger. Tatsächlich wurde nichts bestellt. Die Ware wird einfach unaufgefordert verschickt – in der Hoffnung, dass die Angehörigen zahlen.
Die Masche im Film „Paper Moon“
Eine Betrugsmasche, die erstaunlich gut zu den heutigen Tricks gegenüber Hinterbliebenen passt, findet sich in dem berühmten Spielfilm „Paper Moon“1 aus dem Jahr 1973.
Der Film spielt während der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre in den USA. Der Kleinganove Moses Pray reist gemeinsam mit der neun Jahre alten Addie quer durch den amerikanischen Mittleren Westen. Um Geld zu verdienen, besucht er frisch verwitwete Frauen und behauptet, ihre kürzlich verstorbenen Ehemänner hätten noch zu Lebzeiten eine prachtvolle Familienbibel bestellt.
Die Bibeln sind mit Namen und persönlichen Widmungen versehen und wirken dadurch glaubwürdig. Die Witwen zahlen häufig – aus Pietät gegenüber dem Verstorbenen oder weil sie glauben, eine Bestellung ihres Mannes erfüllen zu müssen.
Die junge Addie wird schließlich zur Partnerin des Betrügers, und gemeinsam perfektionieren sie diese und andere Tricks. Der Film gilt heute als Klassiker des amerikanischen Kinos. Besonders bemerkenswert: Die Hauptdarstellerin Tatum O’Neal erhielt für ihre Rolle mit nur zehn Jahren einen Oscar und ist bis heute die jüngste Oscar-Preisträgerin der Filmgeschichte.
Die Idee hinter dieser Masche ist allerdings nicht frei erfunden. Tatsächlich gab es in den USA schon im 19. und frühen 20. Jahrhundert reisende Vertreter, die personalisierte Bibeln, Enzyklopädien oder Gedenkbücher verkauften. Manche von ihnen nutzten Todesanzeigen, um gezielt Witwen aufzusuchen und zu behaupten, der Verstorbene habe noch kurz vor seinem Tod eine Bestellung aufgegeben.
Diese Form des Betrugs funktionierte aus demselben Grund wie viele moderne Maschen: Hinterbliebene befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Aus Respekt vor dem Verstorbenen und aus Unsicherheit über angebliche Verpflichtungen wird eine Forderung oft bezahlt, ohne sie genauer zu prüfen.
Der Film „Paper Moon“ zeigt damit auf sehr anschauliche Weise ein Prinzip, das leider bis heute funktioniert: Betrüger nutzen Trauer, Pietät und Unsicherheit aus.
Daten aus Todesanzeigen
Besonders häufig stammen die Informationen der Betrüger schlicht aus Todesanzeigen in Zeitungen oder im Internet.
Sobald ein Todesfall öffentlich bekannt wird, können Name, Sterbedatum, Wohnort und teilweise sogar die Namen der Angehörigen leicht recherchiert werden. Diese Informationen reichen bereits aus, um scheinbar persönliche Rechnungen oder Angebote zu erstellen.
In vielen Fällen erhalten Angehörige Schreiben, in denen ihnen eine Veröffentlichung der Sterbedaten in einem angeblichen „Bundesregister“, „Gedenkarchiv“ oder „europäischen Trauerportal“ bestätigt wird.
Die Schreiben sind so gestaltet, dass sie wie eine Rechnung aussehen. Tatsächlich handelt es sich aber lediglich um ein kostenpflichtiges Angebot für eine völlig nutzlose Internetseite, auf der ein Eintrag erstellt wird, den praktisch niemand jemals aufruft.
Manchmal bleibt der Eintrag nur online, wenn bezahlt wird. Wird nicht gezahlt, verschwindet er wieder. Ein wirklicher Nutzen entsteht in keinem Fall.
Warnung vor Einbrechern
Auch wenn es sich dabei nicht um eine klassische Betrugsmasche handelt, sollte ein anderes Problem nicht unerwähnt bleiben: sogenannte Beerdigungseinbrecher.
Kriminelle werten gezielt Todesanzeigen in Zeitungen, Online-Portalen und manchmal sogar öffentliche Aushänge aus. Häufig reichen ihnen schon der Name und der Wohnort, um mit etwas Recherche die genaue Adresse herauszufinden.
Besonders problematisch ist es, wenn in der Todesanzeige die Adresse des Sterbehauses oder der Angehörigen angegeben wird – vor allem dann, wenn während der Trauerfeier oder Beerdigung niemand im Haus ist.
Die Täter beobachten die Situation genau. Sobald sie sicher sind, dass die Familie sich auf dem Friedhof befindet, schlagen sie zu. Während die Angehörigen Abschied nehmen, dringen sie in Wohnungen oder Häuser ein und stehlen Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände.
Was kann man dagegen tun?
1. Jemanden zur „Stallwache“ bestellen
Die einfachste und wirkungsvollste Maßnahme ist es, während der Beerdigung jemanden im Haus zu haben. Ein Nachbar, Freund oder Verwandter kann in dieser Zeit auf Wohnung oder Haus achten.
2. Den Bestatter ansprechen
Viele Bestatter kennen dieses Problem. Gute Bestattungshäuser können Ihnen oft eine vertrauenswürdige Person vermitteln, die während der Trauerfeier anwesend ist und ein Auge auf das Haus hat.
3. Keine unnötigen Adressen veröffentlichen
Vermeiden Sie es, in Todesanzeigen die Adresse eines Hauses oder einer Wohnung zu nennen, die während der Beerdigung unbewacht ist.
4. Datenveröffentlichung widersprechen
Etliche Kommunen veröffentlichen Todesfälle in Listen, Bestattungskalendern oder durch Aushänge im Rathaus und an schwarzen Brettern. Überdies wird Anrufern auch Auskunft über Beerdigungstermine etc. erteilt. Deshalb sollte man bei Meldung des Sterbefalls darauf beharren, dass die Verwaltung keine Daten herausgibt. Sprechen Sie den Bestatter darauf an!
5. Die Adresse des Bestattungshauses verwenden
Wenn Kondolenzschreiben erwartet werden, kann stattdessen die Adresse des Bestatters angegeben werden. Die Post wird dort gesammelt und später an die Angehörigen weitergeleitet. Seriöse Bestatter sind mit diesem Vorgehen vertraut.
6. Bei wertvollen Objekten an professionelle Bewachung denken
In manchen Fällen – etwa bei größeren Häusern oder wertvollen Sammlungen – kann es sinnvoll sein, für die Dauer der Beerdigung einen professionellen Wachdienst zu beauftragen.
Mit etwas Umsicht lässt sich dieses Risiko leicht reduzieren. So können sich die Angehörigen während der Trauerfeier ganz auf das konzentrieren, worum es an diesem Tag eigentlich gehen sollte: den würdevollen Abschied von einem geliebten Menschen.
Moderne Varianten im Internetzeitalter
In den letzten Jahren haben sich diese Betrugsversuche auch ins Internet verlagert.
So erhalten Angehörige zunehmend E-Mails, die angeblich von Behörden, Friedhöfen, Kirchen oder Bestattungsunternehmen stammen. Darin wird beispielsweise behauptet, es seien noch Gebühren für Grabnutzungsrechte, Sterbeurkunden oder angebliche Registereinträge offen.
Andere Betrüger geben sich am Telefon als Mitarbeiter von Friedhofsverwaltungen, Grabpflegefirmen oder Behörden aus und behaupten, es müssten noch offene Rechnungen beglichen werden.
Auch angebliche „digitale Gedenkseiten“ sind ein beliebtes Geschäftsmodell. Hinterbliebene werden aufgefordert, Gebühren zu zahlen, damit das Online-Gedenken bestehen bleibt. Oft sind diese Seiten kaum besucht und haben keinerlei Bedeutung.
Eine besonders perfide Variante besteht darin, Hinterbliebene direkt über soziale Netzwerke zu kontaktieren. Dort werden Kondolenznachrichten verschickt, hinter denen sich Links zu kostenpflichtigen oder betrügerischen Angeboten verbergen.
Was Hinterbliebene beachten sollten
Die wichtigste Regel lautet: Ruhe bewahren und nichts vorschnell bezahlen.
Nach einem Todesfall treffen viele Schreiben ein – von Versicherungen, Banken, Behörden und anderen Stellen. Betrüger nutzen genau diese Situation aus, um ihre Forderungen zwischen echten Dokumenten zu verstecken.
Wenn eine Rechnung eintrifft, die sich keiner konkreten Bestellung oder Leistung eindeutig zuordnen lässt, sollte man grundsätzlich misstrauisch sein.
Im Zweifel lohnt es sich, jemanden zu fragen, der sich mit solchen Dingen auskennt. Bestatter erleben diese Betrugsversuche regelmäßig und können häufig sofort erkennen, ob ein Schreiben seriös ist oder nicht.
Auch die Verbraucherzentralen sind mit diesen Maschen bestens vertraut. Wenn ein Schreiben eindeutig betrügerisch erscheint, kann außerdem eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein.
Fazit
Der Tod eines Angehörigen ist eine Zeit der Trauer und der emotionalen Belastung. Genau deshalb ist es besonders niederträchtig, wenn Betrüger versuchen, diese Situation auszunutzen.
Leider zeigt die Erfahrung: Diese Maschen funktionieren immer wieder. Deshalb ist Wachsamkeit wichtig.
Erhalten Hinterbliebene Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen, die sie nicht eindeutig einer echten Bestellung zuordnen können, sollte man immer skeptisch sein – und im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen, bevor man bezahlt.
Lies auch: https://bestatterweblog.de/betrug-an-hinterbliebenen/
Vor Betrug und Abzocke im Internet schützt auch mein großer Ratgeber Digitaler Tatort Internet
Bildquellen:
- abzocker-betrug_800x500: Peter Wilhelm KI

















Peter, eines hast du noch vergessen oder dem Oberbegriff „Betrug“ entsprechend nicht aufgeführt- ich finde aber, es gehört hier hinein: Einbrecher zum Beerdigungszeitpunkt. Wenn dieser in der Zeitung bekannt gegeben wurde, rentiert aus meiner Sicht eine externe „Stallwache“ sehr. Wir haben einen guten Bekannten eines Familienmitglieds, der aber nicht trauerte, hier gebeten. Da er auch Raucher ist, war er gut sichtbar präsent…
Ja super! Danke. Hab es natürlich ergänzt.
Ich hab dieser Tage gerade durch Zufall einen Uralt-Beitrag aus der Sendung Vorsicht Falle gesehen, der muss so aus den 80er Jahren gewesen sein.
Dort wurde genau das angesprochen: Todesanzeigen lesen und zur Zeit der Beerdigung das Haus ausräubern, Rechnungen über angebliche Sexartikel an den Toten senden usw.
Interessant, dass das immer noch aktuell zu sein scheint….
Wenn es weiterhin gemacht wird, funktioniert es offenbar. Ein funktionierendes Unternehmen baut man seltenst dann auf, wenn man eine originelle Idee hatte, sondern wenn man ein bereits getestetes Geschäftskonzept umsetzt.
Allerdings werden die Zeitungsannoncen weniger, geschweige denn mit „Traueradresse“. Und im Telefonbuch stehen wegen der ganzen Scams auch immer weniger Leute, geschweige denn mit Adresse…
In den 80ern war das ja alles noch viel peinlicher.
Da hat man vermutlich eine Rechnung über Sex-Artikel noch viel „gerner“ bezahlt, Hauptsache es bekommt niemand mit!!
Erstaunlich wie lange der „Trick“ schon funktioniert.
Ebenso der Enkeltrick, eigentlich müssten es inzwischen ja ALLE wissen und trotzdem klappt es immer wieder.