Branche/Kommune

Aarau hat doch illegal Asche verstreut

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Deutscher Billig- Bestatter durch Schweizer Gericht zu Geldstrafe verurteilt

Gegen ein in Thüringen ansässiges Billig-Bestattungsunternehmen hat ein Schweizer Gericht nun „ein Strafmandat zu einer bedingten Geldstrafe und einer Buße verhängt“. Wie bereits mehrfach im Bestatterweblog berichtet, wurde gegen das Bestattungsunternehmen wegen des Verdachts der illegalen Einäscherung und illegalen Beisetzung ermittelt. Es bestand der Verdacht, dass der Bestatter die Asche von zahlreichen Verstorbenen illegal in der Schweiz verstreut habe.
Wie jetzt die Staatsanwaltschaft Oberland (Kanton Bern) bestätigte, wurde die Geldstrafe auf Bewährung ausgesetzt.

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„Nach Angaben der Schweizer Justiz hat das deutsche Unternehmen bei seinen Feuerbestattungen in der Schweiz in den Jahren 2009 und 2010 gegen mehrere Gesetze verstoßen, darunter das Waldgesetz und das Ausländergesetz. Demnach hatte das Unternehmen nie eine Genehmigung für kommerzielle Bestattungen im Kanton Bern erhalten. Die Berner Staatsanwaltschaft bestätigte: „Nach unseren Erkenntnissen waren alle Bestattungen, die der deutsche Bestatter im Kanton Bern ausgeführt hat, illegal. Er hatte keine Bewilligungen für die Ausstreuung von Aschen. Davon sind die Aschen Dutzender Verstorbener betroffen.““

Der deutsche Bestatter hat gegen das Urteil Einspruch erhoben. Das Verfahren liegt nun beim Regionalgericht Oberland.

Daß es sich bei dem Billigbestatter um das Unternehmen Aarau handeln soll, schreibt die Berliner Morgenpost.

Seit Jahren hat das Bestatterweblog ein Auge auf die wohl als dubios anzusehenden Geschäftspraktiken dieses Unternehmens und muß sich im Nachgang immer der Schelte (wohl bestellter) Kommentatoren stellen, die so gar nicht einsehen wollen, daß Bestattungen sinnvollerweise nach unten eine Kostengrenze haben. Wenn nun jemand permanent unterhalb dieser Grenze Bestattungen anbieten kann, dann ist das allein mit Verzicht auf Unnötiges und einem äußerst günstigen Masseneinkauf nicht mehr zu erklären. Denn auf Unnötiges kann jeder Bestatter verzichten und jeder Bestatter hat auch sehr günstige Waren im Angebot.

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(©si)