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Ärzte rechnen oft falsch ab – Abzocke bei der Leichenschau

leichenschau falsch abgerechnet

Immer wieder beschweren sich Angehörige und Bestatter bei mir, weil Ärzte ganz utopische Summen auf Ihrer Honorarrechnung bei der Leichenschau zusammenaddieren.

Um es gleich vorweg zu sagen: Jede Mühe verdient ihren Lohn!
Wer nachts kilometerweit zu einer Leiche fährt, um diese zu untersuchen, der hat dafür eine anständige Bezahlung verdient. Denn schließlich erwarten wir auch ein hieb- und stichfestes Ergebnis.

leichenschau falsch abgerechnet

Die meisten machen es richtig. Ein Blick auf die Leichenschaurechnung lohnt aber trotzdem

Leider ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit Ewigkeiten nicht mehr angepasst worden und seit jeher im Punkt Leichenschau sehr sparsam bestückt.

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Das führt dazu, daß die Ärzte für eine Leichenschau leider nur sehr wenig abrechnen können.
Und das wiederum hat zur Folge, daß einige der Kollegen hingehen und in der kleinteilig aufgelisteten Sammlung von Gebührenfällen alles Mögliche zusammensuchen, um eine möglichst hohe Rechnung schreiben zu können. Man will ja wenigstens auf seine Kosten kommen.

Leider aber ist das so nicht in Ordnung und kann im schlimmsten Fall den Straftatbestand des Betrugs erfüllen!

Zur Ehrenrettung der Ärzte muß man aber auch sagen, daß die GOÄ nicht unbedingt ein leicht zu verstehendes Werk ist und den Ärzten wenig bis gar keine Hilfe beim Verstehen geboten wird. So kann man leicht auch fälschlicherweise eine Gebührenposition für geeignet halten, die aber in Wirklichkeit gar nicht bei einer Leichenschau rechtens ist.

Hier im Bestatterweblog gibt es eine Serviceseite extra für Ärzte und Bestatter, die beim Verstehen der Abrechnung einer Leichenschau helfen soll.
Sie wurde in Zusammenarbeit mit Ärzten erstellt und kann hier eingesehen werden:

Ärztliche Leichenschau – so wird richtig abgerechnet

Aktuell kam es jetzt wieder in Stuttgart zu Problemen mit der Leichenschauabrechnung.

Rechnung nach Leichenschau in Stuttgart

Beschwerde über teuren Totenschein

Mit dem Tod erlischt die Krankenversicherung. Für die Totenbescheinigung kommen in der Regel die Angehörigen auf. Die Rechnungshöhe kann dabei stark variieren. Für eine Familie hat es sich gelohnt, dass sie … sich bei der Ärztekammer beschwert hat.

Am 9. Februar ist die Mutter … in einem Stuttgarter Pflegeheim gestorben. Wie es üblich ist, wurde ein Arzt für die Leichenschau gerufen.
Dieser sei um 23.30 Uhr gekommen und „nur drei, höchstens fünf Minuten“ im Zimmer der Mutter geblieben…. (Er habe) gar keine Arzttasche dabei gehabt.
(Die Angehörigen stutzen,) als sie vom Bestattungsinstitut eine Rechnung über 216 Euro für Leichenschau und Totenbescheinigung zugeschickt bekamen.

Für die Töchter der Verstorbenen sind die 216 Euro „Abzocke“ gewesen, sie monierten die Rechnung.
Irritiert hat sie unter anderem, dass der Arzt nicht nur die Leichenschau, sondern auch einen Hausbesuch (42,90 Euro) und zweimal eine sogenannte Verweilungsdauer berechnet hat (37,78 Euro), ein Nachtzuschlag kam ebenfalls hinzu (26,23 Euro).

Die monierte Rechnung wurde anschließend gleich dreimal gesenkt:
zunächst auf 165,32,
dann auf 155,35 Euro –
und, nachdem die Familie sich an die Bezirksärztekammer gewendet hatte, schließlich auf 79,06 Euro.

Letztlich berechnete der Arzt nur noch die Untersuchung der Toten (hier mit dem Höchstsatz von 51 Euro), das Wegegeld (25,56 Euro) und den Leichenschauschein (2,50 Euro).

Die Landesärztekammer hat tatsächlich immer wieder mit Beschwerden zu tun. (Sie) erhalte regelmäßig Leichenschaurechnungen mit der Bitte um Prüfung.
Die Spanne für die Abrechnung könne recht hoch sei. Die Gebührenordnung sei seit 1996 nicht mehr aktualisiert worden, sodass sie die tatsächliche Leistung häufig nicht mehr adäquat abbilde.

Die Landesärztekammer gibt einen Durchschnittswert von rund 80 Euro an für eine Leichenschau am Tag inklusive Wegegeld.
Dieser Betrag könne sich auf bis zu 190 Euro erhöhen, wenn der Arzt zum Beispiel auch zur Notfallbehandlung gerufen wurde (in dem Fall könne er einen Hausbesuch abrechnen) und die Leichenschau bei Nacht oder am Wochenende vorgenommen wurde.

Die 216 Euro liegen also über der von der Ärztekammer ausgegebenen Spanne.

Ein (Bestattungs-)Unternehmen berichtet, die Höchstsumme habe einmal bei 227 Euro gelegen, 150 Euro sei ein gängiger Betrag.
Beim Städtischen Bestattungsdienst ist von einer Spanne von 30 bis 130 Euro die Rede.
Die Bestatter (haben) keine Handhabe, was überhöhte Rechnungen angeht.

Im Zweifel sollten sich betroffene Angehörte an die Ärztekammer wenden.

stark gekürzt aus Quelle: Stuttgarter Nachrichten, gefunden von Petra

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Bildquellen:
  • arzt-pixabay: Pixabay


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 4. Juni 2016

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4 Kommentare
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Leo
8 Jahre zuvor

„Denn schließlich erwarten wir auch ein hieb- und stichfestes Ergebnis.“

Ein Schelm, wer Böses denkt..;o)))

Judi
8 Jahre zuvor

Die Krankenhäuser wo meine Eltern verstorben sind haben zwar korrekt abgerechnet, dafür aber doppelt – jeweils einmal mit dem Bestatter und einmal mit der (privaten) Krankenversicherung. Da letztere es bezahlt hat ist es dabei geblieben. Ich gebe zu, ich war erst irritiert und auch leicht verärgert, nach etwas Nachdenken kam ich aber zu dem Schluss nichts zu unternehmen, falls der Betrag aus der Rechnung gestrichen würde – die haben in beiden Fällen vor dem Tod einen guten Job gemacht und uns hinterher alle Zeit gegeben die wird brauchten. Die „Versorgung“ der Verstorbenen ist in beiden Fällen sicher mehr wert gewesen als die 33,52 € für den Totenschein…

Josef
8 Jahre zuvor

Wie ich ja schon einmal hier im Forum berichtet habe, schlagen manche Ärzte gerne auch mal heftig zu! Ein willkommenes Zubrot für manche Ärzte, das oft schon im Monat mit einkalkuliert wird.
Mfg Josef




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