Du schreibst da etwas über eine fehlerhafte Sterbeurkunde. Das war bei meinem Vater auch so, da war allerdings der Geburtsort völlig falsch, eine Verwechslung. Das hätte der Standesbeamte doch einfach berichtigen können, also die falschen Urkunden wegschmeissen und einfach neue richtige ausstellen. Hat er aber nicht gemacht, es hat ewig gedauert, bis die berichtigt waren. Warum?
Es gibt zwei Gründe, warum Einträge in den Personenstandsbüchern und -urkunden berichtigt werden müssen. Es kann sein, daß Eintragungen einfach falsch sind und im Grunde nie hätten gemacht werden dürfen, solche Fehler können/müssen berichtigt werden.
Zum Zweiten kann es vorkommen, daß sich Sachverhalte durch spätere Änderungen/Ereignisse als falsch darstellen.
Bestimmte fehlerhafte Einträge kann der Standesbeamte selbst berichtigen oder fortschreiben, andere hingegen kann er nur ändern, wenn ein gerichtlicher Beschluss dazu vorliegt.
Zum 1.1.2009 hat sich da was geändert, aber im Wesentlichen gilt das, was man hier nachlesen kann.
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Ich kenne das aus der eigenen Familie. Da wurde der Nachname falsch geschrieben. Es hat Ewigkeiten gedauert, bis das geändert wurde.
Das hing wohl (nach Aussage meiner Oma) zum Einen damit zusammen, dass Standesbeamte damals z.B. noch keine Fehler machten (haha) und deshalb es auch wenig einsahen soetwas zu berichtigen. Anderersetis ist das auch immer ein ordentlicher amtlicher Prozess. Der Standesbeamte muss den Fehler eingestehen und die Urkunde offiziell geändert werden. Die kann man leider nicht einfach wegschmeißen, das wäre unerlaubte Aktenvernichtung oder sowas.
Kathrin
15 Jahre zuvor
Ich hab auch erst vor gut 3 Jahren zu meiner Hochzeit erfahren, dass ich nicht Kathleen Kathrin sondern Katleen Kathrin heiße – Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde stimmten da nicht überein. Ich hab dann gesagt, die sollen das, was sie für richtig halten in den neuen Ausweis drucken – hab mich überraschen lassen. Jetzt ist mein Name halt etwas kürzer… Blöd nur, dass in allen Zeugnissen, im Führerschein usw. der alte Name steht. Aber das lasse ich nicht ändern, bis es jemanden stört…
Der erste Name ist mir sowieso schnurz, der wurde eh nur 2 Monate lang bis zu meiner Adoption aktiv benutzt. Und davon hab ich nix mitbekommen… 😛
Nach dem tode meines Stiefvaters wurde ich als einziges kind nicht beim Nachlassgericht geladen. Auf Nachfrage meiner Mutter wurde ihr mitgeteilt, dass ich bei der Eheschliessung nur den Familiennahmen XXXXX
erteilt bekam. Es handelte sich nicht um eine Adoption. Folglich sei ich mit dem Verstorbenen nicht verwandt.
Mein stiefvater hat mir selbst gesagt, dass er mich bei der Hochzeit (im Alter von 4 Jahren) adoptiert habe, da mein Vater zu dieser Zeit schon lange tot war.
So erfuhren wir erst nach seinem Tod von diesem Urkundenfehler.
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Ich kenne das aus der eigenen Familie. Da wurde der Nachname falsch geschrieben. Es hat Ewigkeiten gedauert, bis das geändert wurde.
Das hing wohl (nach Aussage meiner Oma) zum Einen damit zusammen, dass Standesbeamte damals z.B. noch keine Fehler machten (haha) und deshalb es auch wenig einsahen soetwas zu berichtigen. Anderersetis ist das auch immer ein ordentlicher amtlicher Prozess. Der Standesbeamte muss den Fehler eingestehen und die Urkunde offiziell geändert werden. Die kann man leider nicht einfach wegschmeißen, das wäre unerlaubte Aktenvernichtung oder sowas.
Ich hab auch erst vor gut 3 Jahren zu meiner Hochzeit erfahren, dass ich nicht Kathleen Kathrin sondern Katleen Kathrin heiße – Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde stimmten da nicht überein. Ich hab dann gesagt, die sollen das, was sie für richtig halten in den neuen Ausweis drucken – hab mich überraschen lassen. Jetzt ist mein Name halt etwas kürzer…
Blöd nur, dass in allen Zeugnissen, im Führerschein usw. der alte Name steht. Aber das lasse ich nicht ändern, bis es jemanden stört…
Der erste Name ist mir sowieso schnurz, der wurde eh nur 2 Monate lang bis zu meiner Adoption aktiv benutzt. Und davon hab ich nix mitbekommen… 😛
Danke Dir 🙂
Nach dem tode meines Stiefvaters wurde ich als einziges kind nicht beim Nachlassgericht geladen. Auf Nachfrage meiner Mutter wurde ihr mitgeteilt, dass ich bei der Eheschliessung nur den Familiennahmen XXXXX
erteilt bekam. Es handelte sich nicht um eine Adoption. Folglich sei ich mit dem Verstorbenen nicht verwandt.
Mein stiefvater hat mir selbst gesagt, dass er mich bei der Hochzeit (im Alter von 4 Jahren) adoptiert habe, da mein Vater zu dieser Zeit schon lange tot war.
So erfuhren wir erst nach seinem Tod von diesem Urkundenfehler.