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Rampe für Rollstuhlfahrer soll weg – Eulenspiegelei oder Schildbürgerstreich?

rollstuhl-pixabay

Die Frankfurter Neue Presse berichtet über einen Schildbürgerstreich in Mörfelden-Walldorf.

Eine anonyme Gruppe hat Ende Januar über Nacht eine für Behinderte teilweise unüberwindbare Stufe an der Trauerhalle in Walldorf mit einer nur 70 Euro teuren kleinen Rampe aus Beton ausgestattet.
Ein Geschenk für die Bürger sollte es sein, entwickelt sich aber nun zum kleinbürgerlichen Politikum.
Die einen vermuten die Errichter der Rampe in den Kreisen der DKP/Linken Liste, die eine solche Rampe schon vor geraumer Zeit gefordert hatte.
Die anderen haben damals den Bau der Rampe abgelehnt und wollen jetzt die „widerrechtlich“ erbaute Rampe auch wieder entfernen lassen.

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Als Grund für die Ablehnung wurde damals angeführt, Rollstuhlfahrer könnten auch den Seiteneingang benutzen, durch den die Särge in die Halle kommen.
Das sei makaber und unzumutbar, meinen die Befürworter der Rampe.

Der Meinung bin ich nicht. Zugang ist Zugang und wenn die städtischen Mitarbeiter, der Pfarrer und der Organist den Seiteneingang benutzen können, können das Trauergäste mit Behinderung auch. Im Vordergrund steht ja wohl, daß auf diese Weise eine Teilnahme an einer Trauerfeier möglich ist.
Auf der anderen Seite ist es absoluter Blödsinn, eine nun ohne Genehmigung errichtete Rampe wieder entfernen zu lassen.
Sicher, es gibt haftungs- und baurechtliche Gründe, die für einen Abriß sprechen, aber irgendwann muß man auch mal die Glocke im Turm lassen, finde ich.
Es ist eine kurze, nicht sehr steile Rampe, die aus Beton gegossen und glatt gezogen wurde. Wer selbst schon mal im Garten oder am Haus etwas betoniert hat, der weiß, daß selbst kleinste Betonierungen so haltbar sein können wie der Atlantikwall.

Hier nun kommunalpolitische Eifersüchteleien in den Vordergrund zu schieben, würde bedeuten, daß aus einer witzigen und sehr positiven Eulenspiegelei ein Schildbürgerstreich würde.

Mehr kann man hier nachlesen: Frankfurter Neue Presse
gemeldet von Ivo

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. Februar 2016 | Revision: 13. Januar 2017

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    8 Kommentare
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    Roland
    8 Jahre zuvor

    Wer kommunalpolitische Erfahrung hat, den wundert so etwas nicht. Durchaus möglich, daß nach der Beseitigung dann diejenigen, die jetzt abreissen wollen, Pläne für eine neue Rampe vorlegen, deutlich teurer. Für viele Beamte und Lokalpolitiker ist nicht das Ergebnis wichtig, sondern daß SIE die Entscheidungen fällen.

    Reply to  Roland
    7 Jahre zuvor

    سلام من بازی رو همه کاراش رو کردم ولی وقتی میخوام وارد یه سرور شم به سرور کانکت نمیشه یعنی اون صفحه ÚÂØçنکت©›ÂŒÃ™Â†ÃšÂ¯ میاد ولی نمیره تو بازی بعد از یه مدت هم مینویسه سرور کانکتینگ تایمد اوت

    Reply to  Roland
    7 Jahre zuvor

    You know what, I’m very much inclined to agree.

    Reply to  Roland
    7 Jahre zuvor

    This is way better than a brick & mortar establishment.

    hajo
    8 Jahre zuvor

    Roland hat es auf den Punkt gebacht: nicht das (pragmatische) Ergebnis zählt, sondern nur die zeitintensive (= kostenträchtige) Planung, Beratung, Umplanung, (europaweite) Ausschreibung, Realisierung mit Bauleitung und feierliche Eröffnung durch Grosskopferte. Fazit: Ausgaben im Uferlosen!
    Einfach z.K.

    Pumuckel
    8 Jahre zuvor

    Ich denke es geht tatsächlich um baurechtliche Dinge. Es ist ein öffentliches Gebäude und die müssen Haftung übernehmen. Da kann nicht irgendwie eine Rampe privat (ich sag mal provokant) hingeferkelt werden, obwohl diese sicherlich stabil, groß genug, gut, praktikabel etc. ist. Aber wenn eine Rampe hier regulär hingebaut werden könnte, dann kostet das bestimmt viel viel Geld, da hier dann bestimmt „ruschfestes Material“, eine Absperrung bzw. Geländer, Warnhinweise etc. Es muss eben dann irgendeiner Norm oder einem Gesetz entsprechen. So das ich als Laufender nicht plötzlich über die Rampe basele weil ich sie nicht gesehen habe und mir dadurch das Knie verrenke und dann klagen werde…. oder Kinder, die diese Rampe als Skateboardteststrecke nutzen fallen und deren Eltern klagen…. Oder der Rollstuhlfahrer nach hinten kippt weil das Gefälle 3 Grad zuviel ist. Es muss alles 1000% geregelt werden so schwachsinnig das auch sein mag für normal und pragmatisch Denkende. Es kann in Deutschland nicht jeder machen was er will, schon gar nicht mitdenken. Wo kämen wir denn da hin? Armes Deutschland. Mein Mann arbeitet im… Weiterlesen »

    A scheene Leich
    8 Jahre zuvor

    Jedenfalls sollte man die Rampe nicht gleich voreilig wieder wegreissen, sondern einmal genau schauen, ob sie nicht vielleicht doch den gesetzlichen Anforderungen entspricht, oder mit einfachen Mitteln nach Vorschrift ausgerüstet werden kann. Das Wichtigste, nämlich die Rampe selbst, ist jetzt ja schon da! Und nachdem es sich hierbei ja um ein Geschenk von Unbekannt handelt, sollte man hier nicht kleinlich sein.
    Ob der “ Nebeneingang“ für Rollstuhlfahrer ausreichend ist, hängt für mich von der Art und der Ausgestaltung der “ nicht öffentlichen Räume“ ab, durch die man muss, bis man zu den Öffentlichen kommt. Es ist für einen durch Trauer angeschlagenen Rolli – Fahrer meiner Meinung nach nicht zumutbar, durch Reihen von „wartenten“ Särgen durchzufahren. Oder dabei eine Einbettung live mitzuerleben, was nun auch nicht jedermanns Sache ist. Deswegen haben eben Leichenhallen auch einen “ Zutritt für Unbefugte verboten“ – Bereich.

    ein anderer Stefan
    8 Jahre zuvor

    Naja, ein Stück weit kann ich die Leute verstehen, die es nicht passend finden, wenn der Trauergast den gleichen Eingang nutzt wie die Särge – zumindest, wenn das eindeutig erkennbar ist und der übliche Eingang für die Trauergäste ein anderer ist. Es ist ja eine andere Situation als für einen Bestatter oder Pfarrer. Klar, wenn es gar nicht anders geht, dann eben so. In dem oben gezeigten Beispiel wäre das Problem auch mit einer mobilen Rampe aus Blech oder zur Not Sperrholz zu lösen, so etwas sieht man ja auch öfter mal. Ich kann mir andererseits auch nicht vorstellen, dass ausgerechnet in dem Moment, in dem die Trauergäste hereinkommen, jemand in der Trauerhalle noch eine Einbettung vornehmen muss – das hat dann auch noch die Stunde Zeit, die umzubettende Leiche wirds nicht stören… Was die baurechtlichen Dinge angeht, so können da in der Tat viele Fragen kommen – brauchts ein Geländer, ist die Konstruktion ausreichend (lies: gemäß Norm) tragfähig, ist das Material normgerecht etc. etc. Das hat in der Tat nichts mehr mit gesundem Menschenverstand… Weiterlesen »




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