Hallo, wir sind verzweifelt. Bei der Beerdigung meines Opas hat uns der Bestatter gesagt man könnte die Urne aus einem Gemeinschaftsurenfeld umbetten. Dies wurde jetzt mit Hinweis auf §33 Abs. 3 Brandenburgisches Bestattungsgesetz abgelehnt. Gibt es Ausnahmen, hat jemand einen Tip?
Offensichtlich wurdet Ihr vom Bestatter falsch beraten oder es wurde seinerzeit etwas falsch verstanden, egal jetzt von wem.
Im Normalfall bedeutet die Beisetzung in einem Gemeinschaftsurnenfeld, daß ohne Beisein der Angehörigen die Urnen mehrerer Verstorbener an einem nicht bekannten Termin an einer nicht näher bezeichneten Stelle beigesetzt werden.
Man weiß u.U. zwar in welchem Urnengemeinschaftsgrab die Urne liegt, jedoch nicht, an welcher Stelle genau.
Im Gegensatz zu einem normalen Reihen- oder Wahlgrab hat man also gewisse Einschränkungen, die zum Beispiel darin bestehen, daß man Blumen und Kerzen allenfalls an einer zentralen Stelle, aber nicht direkt am Begräbnisort der Urne ablegen kann.
Mit diesen Einschränkungen sind die Angehörigen sehr oft sehr schnell einverstanden, wenn ihnen die Kosten für eine solche Gemeinschaftsgrabstätte und für ein reguläres Grab vergleichend genannt werden.
Später, wenn sich die finanzielle Situation wieder beruhigt hat, kommen den Familien oft Bedenken und sie wünschen dann lieber doch ein Einzelgrab für ihren Verstorbenen.
Dann treten sie mit dem Wunsch nach Umbettung an die Friedhofsverwaltungen heran.
Jedoch verweigern diese regelmäßig die Umbettung unter Hinweis auf die dadurch eventuell erfolgende Störung der Totenruhe. Es müssen für eine Umbettung oder Graböffnung außerordentlich wichtige Gründe vorliegen, damit diese überhaupt genehmigt wird.
Die Tatsache, daß es sich die Familie jetzt anders überlegt hat, ist mit Sicherheit kein ausreichend wichtiger Grund, vielleicht überlegt man es sich ja nach zwei Jahren wieder anders und dann möchte man alle zwei Jahre was Neues und schließlich wird die Urne zum Wanderpokal.
Man sollte sich bei der Grabwahl Zeit lassen und vom Bestatter genau die Vor- und Nachteile nennen lassen. Machen Sie sich beim Bestatter Notizen und bitten Sie darum, daß wichtige Punkte mit in den Vertrag bzw. das Angebot aufgenommen werden.
So können Sie später solche Fehlberatungen auch nachweisen.
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„Die Tatsache, daß es sich die Familie jetzt anders überlegt hat, ist mit Sicherheit kein ausreichend wichtiger Grund, vielleicht überlegt man es sich ja nach zwei Jahren wieder anders und dann möchte man alle zwei Jahre was Neues und schließlich wird die Urne zum Wanderpokal.“
-lach-
Jeder darf also mal den/die Verstorbene(n) „haben“. 😉
Zum Glück ist es in meiner Verwandtschaft so dass es immer für die Toten mindestens ein kleines Urnengrab gibt.
Da hat die Trauer einen Anlaufpunkt und kann abgearbeitet werden.
B. A.