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Anzeigen III

Fehler durch Lektorin Alexandra bereinigt.

Gibts irgendwelche Verbote/Gesetze, dass man nur Traueranzeigen für wirklich verstorbene in Auftrag geben darf?
Was wäre, wenn ich mal eben so ein paar Traueranzeigen schalte von Personen die noch leben.

Nicht daß ich wüßte. Würde der Zeitungsverlag vorab davon Kenntnis erhalten, würde er den Abdruck der Anzeige vermutlich ablehnen. Inwieweit die davon betroffenen Personen einen Anspruch gegen den Auftraggeber herleiten können, käme sicherlich auf den Einzelfall an. Ob das Ganze strafbar ist, müßten die mitlesenden Juristen beantworten können.

Geschmacklos wäre es in jedem Fall, finde ich.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. Juni 2008 | Revision: 4. März 2016

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16 Jahre zuvor

Bin zwar kein Jurist, aber ich vermute mal dass der Betroffene eine Anzeige wegen Verleumdung einreichen könnte.

[quote]„Wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ [/quote] § 187 StGB oder [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung]wikipedia[/url]

Kai
16 Jahre zuvor

Hierzu gibt es eine wunderbare Geschichte (sorry, nur in Englisch): The Extraordinary Astrologer Isaac Bickerstaff (http://www.damninteresting.com/?p=955)

Simon
16 Jahre zuvor

Irgendwo hab ich mal von einer Geschichte gehört, wo genau das passiert ist: Jemand hat eine Todesanzeige veröffentlicht. Das Dumme: Der Chef von dem „Toten“ hat die gelesen, sich gewundert das er von dem Tod eines Mitarbeiters durch die Anzeige erfahren mußte, dann aber trotzdem entsprechende Mitteilungen in die Wege geleitet: Krankenkasse, Finanzamt und sonstiger offizieller Kram, den ein Arbeitgeber so machen muß. Tja, bedeutete wohl hinterher für den Betroffenen viel Rennerei und Diskussionen, dass er keineswegs verstorben ist…
Keine Ahnung ob das stimmt, hab auf die Schnelle in Google nix gefunden…

16 Jahre zuvor

Als letzten Herbst ein ehemaliger Schulkollege bei einem Autounfall ca. 100 km entfernt getötet wurde, wollten wir als sein Abi-Jahrgang eine Todesanzeige in der lokalen Presse veröffentlichen. Dafür musste ich damals den Bestatter ausfindig machen, damit dieser mir den Totenschein faxte, um diesen der Zeitung vorzulegen. In der damaligen Situation habe ich mich sehr darüber geärgert, weil ich die Familie nicht nach dem Bestatter fragen wollte und wegen der Entfernung des Unfalls erst einmal ein fremder Bestatter den Leichnam in ein Krankenhaus nahe des Unfalls überführt hat. Im Nachhinein finde ich diese Maßnahme eigentlich nicht schlecht.

Andrea S.
16 Jahre zuvor

Sascha vermutet natürlich komplett richtig. Genau das wäre es und steht somit einer Spaßanzeige entgegen. Interessant, dass der vorgebliche Bestatter das nicht weiß.

Stefan B.
16 Jahre zuvor

Ja, endlich ist es raus: Tom ist DOCH kein Jurist!

Laufsportler
16 Jahre zuvor

Andrea S., ist das nicht eine von den Tarnidentitäten, die hier schon mehrmal entlarvt wurden? Da war doch schon mal was, oder?

Seagrave
16 Jahre zuvor

Eine Bekannte arbeitet bei einer Tageszeitung in der Anzeigenaufnahme. Eines Tages rief eine weinende Frau an und gab eine Todesanzeige für Jenny auf. Jenny war im Alter von 7 Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen.
Die Anzeige erschien am nächsten Tag und Nachmittags rief die Nachbarin an, ob die Zeitung jetzt auch Todesanzeigen für Haustiere annehmen würde, Jenny war nämlich eine Hauskatze.

Seitdem müssen Todesanzeige immer verifiziert werden, entweder durch den Bestatter oder durch eine gefaxte Sterbeurkunde.

Yvonne
16 Jahre zuvor

Wieso sollte man keine Todesanzeigen für Tiere aufgeben können?
Ich weiss aus meiner Heimatstadt genau, das dort mal ein Hund (der Besitzer betreibt eine Eisdiele und der Hund war absolut Stadtbekannt) sowie ein Pferd (mitten in der Stadt war damals eine Weide, wo das Tier drauf stand) ihre Anzeigen hatten, sogar mit Foto.

Martin aus Wien
16 Jahre zuvor

Also in Österreich ginge sich für so einen Nonsens eine ziemlich teure Klage wegen Kreditschädigung aus.

16 Jahre zuvor

@Stefan B. Ja, so ist es. Und mehr, als rundheraus zuzugeben, daß ich etwas nicht weiß, kann ich nun wirklich nicht machen. Man muß auch nicht alles wissen, vor allem nicht solche Sachen, die außerhalb des eigenen Einflußbereiches liegen.

Käme jemand auf die Idee so eine Anzeige bei der Zeitung aufzugeben, könnten wir es weder verhindern, noch wäre das unsere Aufgabe. Würde er die Anzeige bei uns aufgeben wollen, würden wir überprüfen, zu welchem real existierenden Sterbefall das gehört. Da wir keine Anzeigenannahmestelle für jedermann betreiben, würden wir sowieso keine Anzeigen annehmen und aufgeben, die nicht mit einem Sterbefall, den wir bearbeiten, in Zusammenhang stehen.

Insofern hast Du völlig Recht und Andrea S. versucht’s nur mal wieder.

Andrea Y.
16 Jahre zuvor

Ich bin nicht Andrea S. sondern Andrea Y.

quark1980
16 Jahre zuvor

Ich meine mal irgendwo gelesen/gehört zu haben, daß sowas von den Behörden durchaus auch als Morddrohung verfolgt werden kann.

tyler
16 Jahre zuvor

@9: Nichts gegen Todesanzeigen für Tiere, aber ich kann mir vorstellen, dass die Angehörigen menschlicher Toten nicht so davon erbaut sind, wenn sie ihre Todesanzeige zwischen Bello und Hansi finden.
=> Das sollte einen eigenen Platz haben

Lurker
16 Jahre zuvor

Strafbar als üble Nachrede wohl nicht, da der Tod an sich kaum ehrschädigend wäre – Kreditgefährdung wäre da schon eher denkbar.

Zivilrechtlich gibt es dagegen durchaus einen Unterlassungsanspruch, da es wohl zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehören dürfte, nicht als tot angesehen zu werden. 😉
Wenn mit der Anzeige ein Schädigungsvorsatz verbunden ist, liegt natürlich eine – ebenfalls schadensersatzpflichtige – vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor.

Ob der Presseverantwortliche eine Prüfung vornehmen muß und daher u.U. sogar für eine falsche Todesanzeige haftet, wäre dagegen eine spannende Frage – dazu müsste man sich die Gepflogenheiten ansehen. Wissentlich falsche Todesanzeigen zu verbreiten ist dagegen ohne weiteres ein Haftungsgrund.

16 Jahre zuvor

irgendwo im netz habe ich mal eine gescannte todesanzeige eines historikers gesehen, der eine für Heinrich VI – dem sohn von Barbarossa, gestorben 1197 (http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_VI._%28HRR%29), aufgegeben hatte. DAS hatte eher stil un im vergleich zu den oben genannten fällen, handelt es sich wirklich um einen verstorbenen, wenn auch schon vor etwas längerer zeit. 😉




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