Frag doch den Undertaker

Anzeigen III

Fehler durch Lektorin Alexandra bereinigt.

Gibts irgendwelche Verbote/Gesetze, dass man nur Traueranzeigen für wirklich verstorbene in Auftrag geben darf?
Was wäre, wenn ich mal eben so ein paar Traueranzeigen schalte von Personen die noch leben.

Nicht daß ich wüßte. Würde der Zeitungsverlag vorab davon Kenntnis erhalten, würde er den Abdruck der Anzeige vermutlich ablehnen. Inwieweit die davon betroffenen Personen einen Anspruch gegen den Auftraggeber herleiten können, käme sicherlich auf den Einzelfall an. Ob das Ganze strafbar ist, müßten die mitlesenden Juristen beantworten können.

Geschmacklos wäre es in jedem Fall, finde ich.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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(©si)