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Ausbildung zum Bestatter

Es gibt mehrere Wege, um ein qualifizierter Bestatter zu werden.

Bestatter durch Gewerbeschein

Grundsätzlich ist es derzeit so, daß man lediglich ein Gewerbe anmelden muß um ein Bestattungsunternehmen eröffnen zu können.
Je nach Umfang der angebotenen Dienstleistungen benötigt man zusätzlich ggfs. diverse Genehmigungen, wie etwa eine Genehmigung des Gesundheitsamtes zur Aufstellung und zum Betrieb einer Leichenkühlkammer.
Ansonsten sind weitere Qualifikationen, Nachweise oder Zertifikate nicht erforderlich.
Warum ist das so?
Früher war das Bestattungsgewerbe ein reines Nebengewerbe und wurde von Taxiunternehmern, Schreinern, Möbelgeschäften und Friedhofsgärtnereien neben ihrem eigentlichen Geschäft noch mit erledigt.
Die Ansprüche der Kundschaft waren nicht so umfangreich und die bürokratischen Hürden noch nicht so hoch.

Bestatter durch Anstellung

Das bedeutet auch für die Angestellten eines Bestatters, daß sie den Beruf im Betrieb von Grund auf erlernen können und vielleicht ein wunderbarer Bestatter werden, jedoch keinen diesbezüglichen Abschluß vorzuweisen haben.
Bestatter sind sie trotzdem. Es gibt keine vorgeschriebenen Inhalte, Fristen oder gar keine Prüfung.

Bestatter mit Fremdausbildung

Das sind Menschen, die innerbetrieblich den Beruf des Bestatters lernen, parallel dazu aber eine Ausbildung in einem anderen, ebenfalls dienlichen Beruf absolvieren, z.B. zum Bürokaufmann in kaufmännisch orientierten Unternehmen oder z.B. zum Schreiner in einem eher handwerklich geprägten Institut.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Man hat im Gegensatz zu denen, die einfach nur durch praktisches Mitarbeiten den Beruf erlernt haben, auch einen Berufsabschluß in einem anerkannten Berufsfeld und kann die Kaufmannsgehilfenprüfung oder den Gesellenbrief vorweisen.

Geprüfter Bestatter

Die berufsbegleitende Ausbildung zum Geprüften Bestatter findet in sechs über elf Monate verteilten Modulen statt.
Es handelt sich dabei um folgende Module:

  • Recht
  • BWL
  • Kultur und Trauerpsychologie I
  • Grabtechnik und Warenkunde
  • Hygienische Versorgung
  • Beratung und Betreuung

Für die Prüfung zum Geprüften Bestatter sind die vier Handwerkskammern in Berlin, Düsseldorf, Hannover und Würzburg zuständig.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann. Darauf baut die Ausbildung auf. Um die Ausbildung mit Erfolg absolvieren zu können, sind praktische Kenntnisse zur Tätigkeit des Bestatters unverzichtbar.

Bestattungsfachkraft

Mit der zum 1.8.2007 endgültig in Kraft getretenen Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft haben die Bestattungsunternehmen in Deutschland erstmals eine eigenständige, qualitativ hochwertige, moderne und den gesamten Tätigkeitsbereich des Bestatters umfassende Ausbildungsordnung erhalten. Diese Verordnung steht am Ende einer Entwicklung, die durch das Bestreben gekennzeichnet war, den Berufsnachwuchs gezielt zu fördern und Qualität als oberste Maxime in der Aus- und Fortbildung des Bestattungsgewerbes zu definieren. Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft beinhaltet u.a. folgende Themengebiete:

  • Erkennen und Realisieren von Geschäftsprozessen
  • Waren, Materialien und Dienstleistungen
  • Abschluss und Abrechnung von Bestattungsverträgen
  • Planung und Ausrichtung von Bestattungen und Trauerfeiern
  • Versorgung und Transport von Verstorbenen
  • Betreuung von Hinterbliebenen
  • Würdigung und Verwaltung von Friedhöfen

Bestattermeister

Der Bestattermeister soll der Meisterbefähigung anderer Berufe in der Handwerksrolle A bzw. B1 entsprechen. Demgemäß baut die Fortbildung zum Bestattermeister auf die Inhalte der Ausbildung zum Geprüften Bestatter bzw. zur Bestattungsfachkraft auf. Für die Prüfungsabnahme sind die Handwerkskammern von Düsseldorf und Würzburg zuständig. Die Ausbildung zum Bestattermeister findet in diesen vier Modulen statt:

  • Fachtheorie mit: Einführung in die Thanatopraxie Trauerpsychologie Teil II Friedhofsplanung und Kremationstechnik Recht, Beratungsgespräch und Öffentlichkeitsarbeit
  • Fachpraxis ( Entspricht der Fortbildungsprüfung zum Geprüften Bestatter)
  • Betriebswirtschaft
  • Ausbildereignung

Markenzeichen
Über das Markenzeichen des Bestatterverbandes (Bundesverband Deutscher Bestatter) heißt es, daß Betriebe die dieses Markenzeichen führen, strenge persönliche, fachliche und betriebliche Kriterien erfüllen und die Einhaltung der anspruchsvollen ethischen Standards des Bundesverbandes Deutscher Bestatter garantieren. Durch unabhängige Prüfer kontrolliert und zertifiziert der Bundesverband angeblich regelmäßig, ob die Qualitätskriterien erfüllt sind.
Bestattungsdienstleistungen sind von dem Deutschen Institut für Normung unter Nummer DIN EN 15017 genormt.
Es ist aber so, daß dies nur das Abzeichen eines Berufsverbandes ist. Es gibt weitere Verbände, die ebenfalls Zertifikate und Abzeichen erstellen bzw. herausgeben könnten. Eine Vergleichbarkeit ist durch diese Zeichen nicht gegeben und sie besagen letztlich nur, daß die Qualitätsanforderungen eines Verbandes erfüllt wurden, wobei dem Kunden völlig unbekannt ist, welche Kriterien das sind. Im Internet kann sich der Bestatter auf bestimmten Plattformen für alle möglichen Dienste und Verteiler anmelden und zur Erlangung einer Mitgliedschaft genügen eigene Angaben, die ungeprüft übernommen werden.
Das Vorhandensein irgendeines Abzeichens besagt also zunächst einmal gar nichts.

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Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 5. September 2012 | Peter Wilhelm 5. September 2012

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2 Kommentare
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Melissa
11 Jahre zuvor

Ist der „geprüfte Bestatter“ das gleiche wie der „VERBANDSgeprüfte Bestatter“?
Ich schätze, der Unterschied liegt lediglich am Vortwort (verbands-) und der Tatsache, dass man dann in einem Verband ist, richtig?

Und wenn ich das richtig verstanden habe, bin ich zunächst Bestatterin mit Fremdausbildung, wenn ich meine Ausbildung (Bürokauffrau mit Fachrichtung Bestattungen) beginne bzw. abschließe?

A.Samsa
8 Jahre zuvor

Ich würde mich sehr für diesen Beruf interessieren. Arbeite sei 20 Jahren im Behinderten Bereich.. Und suche eine Möglichkeit diesen Beruf Berufsbegleitend zu erlernen. Was kann muss ich tun.
Hoffe auf Informationen.
Andrea




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