Hallo Tom!
Als treuer Leser hab ich jetzt auch mal eine Frage. Ich hab durch Zufall erfahren, dass ein Bekannter, den ich vor einigen Jahren das letzte Mal gesehen habe, verstorben ist. Es war zwar nur eine kurze Bekanntschaft, aber ich hab ihn in guter Erinnerung.
Bei welcher Stelle kann man sich erkundigen, wo jemand bestattet ist, wenn man den Namen und das Sterbedatum und den Wohnort kennt? Standesamt eventuell? Bekommt man so eine Auskunft überhaupt als Nichtangehöriger?
Vielen Dank schon mal!
Dein Weblog ist eines der Besten, das es gibt, ganz ehrlich!
Liebe Grüße
Normalerweise gibt das Friedhofsamt oder der Friedhofsverwalter des betreffenden Friedhofs Auskunft. Weiß man nicht einmal den Friedhof, hilft fast nur noch das Friedhofsamt. Eine Grablage gehört m.W. nicht zu den schützenswerten Daten (haben Tote überhaupt Anspruch auf Datenschutz?) und wird eigentlich bekanntgegeben.
Manchmal stellen sich aber die Behörden quer. Mir hat neulich erst jemand in einer Kneipe erzählt, er mache das in solchen Fällen dann so, daß er bei der Gemeindeverwaltung anruft, sich als Gärtnerei Brusselmann ausgibt und vorgibt, ein Gesteck für Herrn Sowieso liefern zu müssen. Bis jetzt habe man ihm dann immer die Grablage gesagt.
Aber lügen darf man ja nicht, das wissen wir ja alle.
Das Standesamt verfügt nicht über solche Informationen, genausowenig wie das Einwohnermeldeamt. Nur in ganz kleinen Gemeinden, wo der Gemeindesekretär von der Hundsgeburt bis zur Unterwassersteuer alles macht, da könnte man auch bei diesen Stellen Erfolg haben, landet sowieso alles auf einem Telefon.
Ein bundesweites Sterberegister gibt es nicht, danach werde ich auch immer wieder gefragt.
Sollte sich kurz nach einem Sterbefall jemand schriftlich oder telefonisch melden und Gebühren für das Bundessterberegister einfordern, so handelt es sich um eine altbekannte Betrugsmasche, die immer mal wieder auflebt.
In kleinere Gemeinden kann manchmal auch ein Anruf bei der örtlichen Gärtnerei helfen, die kennen auch oft fast alle Gräber auswendig.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
aktuell gestern für eine Bekannte das Grab ihrer Schwester ausfindig gemacht.völlig problemlos beim Friedhofsamt in Bo angerufen, Daten und Grund genannt, wenige Plauderminuten später Friefhof und genaue Lage des Grabes erfahren. Datenschutz ist wohl nur bei anonymisierten Grabstätten möglich/ üblich.
Ja, Tote haben auch Anspruch auf Datenschutz.
sorry dass ich das kommentarfeld kurz zweckentfremden muss.
@Tom, sind heute eventuell einige beiträge verschwunden? ich bin seit einiger zeit dran das ganze blog von hinten nach vorne zu lesen, und irgendwie zeigts nur noch 314 seiten an. war die zahl nicht mal bei 500 seiten angelangt?
@Anita:
Die Unverletzlichkeit der Menschenwürde gilt auch nach dem Tod weiter (siehe auch dir Mephisto-Entscheidung), aber der Datenschutz meines Wissens nicht.
Aus welchem Gesetz oder Urteil leitest du deine Aussage ab?
*seufz* Das Persönlichkeitsrecht erlischt nicht mit dem Tod. Das sieht man daran, dass Tote *normalerweise* nicht mit unverpixeltem Bild, vollem Namen und ähnlichem gezeigt werden sollen, da das dem Persönlichkeitsrecht widerspricht. Da Verstorbene aber recht selten klagen, ist das Risiko für die Presse überschaubar. Für die paar mal, wo man dann doch verklagt wird, reicht die Portokasse. Datenschutz in dem Sinne, dass der „Wohnort“ des Toten nicht genannt werden darf, gibt es höchstens in Ausnahmefällen. Wenn z.B. zu befürchten steht, dass das Grab hernach geschändet wird (kommt bei bestimmten Verbrechen öfter mal vor, dass sich die Leute am Grab schadlos halten um es dem nochmal „richtig zu zeigen“). Allein „Unverletzlichkeit der Menschenwürde“ gilt bei Toten nicht mehr – weil sie halt tote Menschen keine Würde haben. Nicht aus sich selbst heraus, sondern nur durch den Umgang mit ihnen. Dass man trotzdem einen Toten nicht behandelt wie Pik7, da sollten dann die Gesetze zum Schutze der Totenruhe greifen, aber mit dem Grundgesetz kommst da nicht weiter, da das Grundgesetz für die Lebenden gemacht wurde. Nicht für… Weiterlesen »
@Tante Jay:
Deine Aussage ‚Allein „Unverletzlichkeit der Menschenwürde“ gilt bei Toten nicht mehr – weil sie halt tote Menschen keine Würde haben.‘ ist falsch.
Aus der Mephisto-Entscheidung:
„Es würde mit dem verfassungsverbürgten Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das allen Grundrechten zugrunde liegt, unvereinbar sein, wenn der Mensch, dem Würde kraft seines Personseins zukommt, in diesem allgemeinen Achtungsanspruch auch nach seinem Tode herabgewürdigt oder erniedrigt werden dürfte. Dementsprechend endet die in Art. 1 Abs. 1 GG aller staatlichen Gewalt auferlegte Verpflichtung, dem Einzelnen Schutz gegen Angriffe auf seine Menschenwürde zu gewähren, nicht mit dem Tode.“
[quote]Eine Grablage gehört m.W. nicht zu den schützenswerten Daten (haben Tote überhaupt Anspruch auf Datenschutz?)[/quote]
Eine sehr interessante Frage. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es Gründe geben kann, weshalb Angehörige ein Grab schützen wollen – vielleicht bei Familienstreitigkeiten, oder, wie jemand vorher bereits schrub, wenn die Familie aus politischen Gründen Grabschändung befürchten muss. Für so einen Fall lässt sich doch bestimmt regeln, dass die Friedhofsverwaltung keine Auskunft geben darf, oder?
Ich habe jedenfalls selbst mal bei der Friedhofsverwaltung nach einem Grab gesucht und problemlos sofort Auskunft bekommen.
Nunja Tom, über das Standesamt könnte man den Bestatter herausfinden, der dann den Friedhof nennt.
@Bestatterkollege: Klingt gut und funktioniert auch bei Bestattern; bei Privatleuten meistens nicht. Hier in der Region beißt Du auf Granit wenn Du als Privatperson solche Auskünfte haben möchtest.
Eventuell könnte man noch im Archiv der Lokalzeitung nachforschen, ob es eine Todesanzeige mit Nennung des Bestatters oder des Friedhofes gab. Kennt man den Friedhof und den ungefähren Termin, sollte sich zumindest bei einem Reihengrab auch auf eigene Faust die Lage stark eingrenzen lassen.
Wenn die Verwaltung ein bisschen flexibel ist, kann man ja u.U. denen auch die Adresse des fragenden Verwandten mitteilen, so das die Verwaltung sich dann bei denen melden kann, wenn sie einem unbeteiligten Dritten keine Auskunft geben wollen. Die Standesämter werden nur selten Auskünfte geben, da es genaue Richtlinien gibt, wann welche Daten herausgegeben werden dürfen (was es Ahnenforschern sehr schwer machen kann, noch lebende entfernte Verwandte ausfindig zu machen), aber auch da klappt diese Umgehung mitunter.
Ganz so einfach scheint das alles nicht! Denn nachdem ich den Artikel hier gelesen hatte, habe ich das Friedhofsamt angerufen. Die konnten mir allerdings nicht weiterhelfen und nach einem gewissen hin und her, landete ich beim Bestattungsinstitut.
Dies sieht sich allerdings nicht in der Lage mir (der leiblichen Tochter) Auskunft darüber erteilen zu dürfen, weil der neue Ehepartner ihnen mitgeteilt hätte, dass sie mir gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet wären.
Selbst mein darauf eingeschalteter Anwalt konnte es nicht herausbekommen. Das Bestattungsinstitut beruft sich immer wieder auf den Wunsch des hinterbliebenen Ehepartners.
Eigentlich traurig, dass man als leibliches Kind nun nichteinmal erfährt, wann und wo die geliebte Mutter beerdigt wurde!
Hallo,
welche Möglichkeiten habe ich bei einer kürzlich verstorbenen sie bei ihren Angehörigen bestatten zu lassen, wenn ich nicht weiß wo diese bestattet wurden?
LG Friedrich Wilhelm
ehr geehrte Damen und Herren, Ich Meryem (persönl. Daten entfernt), geb. (persönl. Daten entfernt) am (persönl. Daten entfernt)1964 in (persönl. Daten entfernt) bittet um Ihre Auskunft bzw. dementsprechende Informationen. Es geht um meine Mutter (persönl. Daten entfernt) früher verheiratet gewesen mit meinem Vater (persönl. Daten entfernt). Ich hatte letztes Jahr von meiner Tochter, (persönl. Daten entfernt), die mit mir keinen Kontakt möchte, per WhatsApp erfahren, dass meine Mutter am 19.11.2019 (persönl. Daten entfernt) verstorben ist .Da ich jahrelang mit meiner Mutter keinen Kontakt mehr hatte, habe ich von meiner Tochter nur den Sterbetag erfahren können. Alles andere, wann und wo und wie sie bestattet wurde, wollte sie mir nicht nennen. Ich habe im Internet auch nichts gefunden… weder eine Todesanzeige noch eine Mitteilung wo sie beerdigt wurde. Können Sie mir evtl. mitteilen, wo meine Mutter begraben worden ist? Oder wo ich dies in Erfahrung bringen könnten? Welche Unterlagen werden dafür benötigt und muss ich persönlich vorsprechen ? Sie würden mir sehr damit helfen. Es wäre sehr lieb von Ihnen, wenn ich in Kürze von Ihnen… Weiterlesen »
Hallo, dies ist nicht so ganz der richtige Platz, um solche persönlichen Angaben zu machen.
Ihre Frage kann möglicherweise die Friedhofsverwaltung / das Friedhofsamt der Stadt Köln beantworten. Ich würde Ihnen raten, dort anzurufen.
Beste Grüße
Peter Wilhelm