Allgemein

Beerdigung im Garten

Darf man einen verstorbenen Familienangehörigen auf einem eigenen Grundstück bestatten (und welche Regeln muss man dann ggf. einhalten)?

Die Bestattungsgesetze der einzelnen Länder verbieten das durchweg nicht grundsätzlich ausdrücklich, schreiben aber auf der anderen Seite die Benutzung der Friedhöfe vor. Darüberhinaus enthalten die Bestattungsgesetze i.d.R. auch Abschnitte die in etwa besagen, daß eine Bestattung auf einem anderen Grundstück als auf einem Friedhof eine besondere behördliche Genehmigung erfordert.

Mir ist nicht bekannt, daß diese Genehmigungen besonders oft oder leichtfertig erteilt werden. Diese Regelungen bestehen, damit bestimmte religiöse Gruppe Beisetzungen auf konfessionellen Friedhöfen durchführen können und damit traditionelle Privatfriedhöfe (etwa die von Angehörigen des ehemaligen Adels usw.) weiter beschickt werden können.

Werbung


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. Oktober 2007 | Revision: 28. Mai 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
4 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Keiner
17 Jahre zuvor

Bei http://postmortal.de/ gibt es Einiges zum Thema.

Gerd
17 Jahre zuvor

So etwas ist 1996 dem Rio Reiser bzw. seinen Hinterbliebenen gelungen. Sogar in Wikipedia wird das erwähnt. http://de.wikipedia.org/wiki/Rio_Reiser

17 Jahre zuvor

Danke!

Claudia
17 Jahre zuvor

Meine Oma, mein Opa und mein Vater sind an einer Stelle des gemeinsamen Grundstückes beigesetzt.

Meine Oma ist Anfang der 80er verstorben, da dauerte die Genehmigung etwa win halbes Jahr und mein Vater konnte 1999 da nur beerdigt werden (Urnengrab), weil da schon zwei lagen.

Besondere Bedingungen:

– 5 Meter Abstand von den Häusern, x Jahre in Familienbesitz, darf so und so lange nicht berkauft werden….




Rechtliches


4
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex