Zu folgender Situation eine kleine Frage: In unserer ländlich geprägten Gegend in Bayern sind 2 Bestattungsunternehmen ansässig. Da ich einem in der Vergangenheit eher schlechte Erfahrungen gemacht habe, bin ich zwecks Bestattung meines Vaters zu dem anderen Unternehmen gegangen, mit dem ich auch sehr zufrieden bin. Musste dann aber erfahren, dass der Bestatter, zu dem ich nicht wollte, auf dem entsprechenden Friedhof eine Art Beerdigungsmonopol hat. Frage: Über welchen Zeitraum werden solche Verträge geschlossen und hat die Gemeinde die Möglichkeit, einem Unternehmen das Monopol vorzeitig zu entziehen?
Zuerst mal locker formuliert:
Tut mir leid, das ist in Bayern.
Jetzt mal sachlicher:
Es ist durchaus nicht unüblich, daß kleinere Gemeinden sich den Unterhalt einer eigenen Friedhofsabteilung sparen und die Arbeiten auf dem Friedhof ausschreiben. Ein Gärtnereiunternehmen übernimmt die Pflege des Friedhofs, ein Bestatter den Betrieb der Leichenhalle und das Öffnen und Schließen der Gräber. Manchmal macht ein Unternehmen auch alles.
Wie solche Auftragsvergaben zustande kommen sollte eigentlich geregelt sein. Eine Ausschreibung wäre vorgeschrieben. Aber nicht immer wird das so gehandhabt, weil der „Huber“ das immer schon gemacht hat, weil es vor Ort sowieso nur einen Bestatter gibt oder weil die Schwester des Freundes einer Cousine mit einem verheiratet ist, der im Gemeinderat sitzt…
Grundsätzlich kann eine solche Kooperation durchaus fruchtbar für die Gemeinde sein, weil der Bestatter das Ganze günstiger abwickeln kann, als es die Gemeinde selbst könnte. Gerade war hier in der Nachbarschaft eine Preiserhöhung Gegenstand einer Gemeinderatssitzung. Nach vielen Jahren hatte der Bestatter erstmals eine durchaus tragbare Preiserhöhung eingefordert, die auch beschlossen wurde. Man ist allenthalben sehr zufrieden mit der Art und Weise, wie er das stellvertretend für die Kommune handhabt.
Allerdings ist es natürlich auf der anderen Seite so, daß sich solche Unternehmen dann wie der Platzhirsch fühlen und gegenüber anderen Bestattern auch mal das Hirschgeweih einsetzen.
Das muß nicht so sein, ist aber oft so. Da wird dann langsam gearbeitet, werden Termine nicht zeitnah weitergegeben, werden Schlüssel nicht ohne weiteres herausgerückt und da ist dann zum vereinbarten Zeitpunkt keiner da.
Deshalb ist es besonders wichtig, daß der Bestatter, der quasi hoheitliche Aufgaben übernimmt, sich ebenso neutral verhält, wie die Behörde es tun müßte, für die er stellvertretend tätig wird.
Die Laufzeit solcher Verträge ist oft 5 oder 8 Jahre. Danach hätten theoretisch auch andere Bestatter eine Chance, diesen Vertrag zu bekommen. Meistens ist es aber so, daß das Unternehmen, daß damals schon den Vertrag nicht bekommen hat, auch nach 5 Jahren nicht die Bedingungen erfüllt oder ein passendes Angebot abgeben kann, um den Vertrag zu bekommen. Deutlich schwerer haben es neue Unternehmen, denen oft die jahrzehntelangen guten Erfahrungen mit dem anderen Bestatter „das Genick brechen“.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Antonia, Büser, Sandy
Mh, das ist wohl wie in allen anderen Rechtsgeschäften auch. Wer Monopol hat, der gewinnt. Ich frage mich nur wie so ein Beerdigungsmonopol zustande kommt. Ist ja eigentlich Stadtangelegenheit.